Awarenessteam: Strukturell unabhängig und bestens geschult


Awareness-Konzepte und -Teams spielen zu Recht eine immer größere Rolle in
 Organisationen und auf Events aller Art. Die Jusos BW haben hier mit der Einführung
 eines Awareness-Teams auf Landesebene einen wichtigen Schritt getan. Allerdings
 besteht Verbesserungspotenzial. Das Awarenessteam ist strukturell nicht so unabhängig
 wie es sein könnte. Das liegt einerseits an der Kooptierung im Landesvorstand,
 andererseits könnten Mitglieder des Awareness-Teams in Interessenkonflikte geraten,
 wenn sie eine Kandidatur für ein anderes Amt auf Landesebene anstreben. Außerdem
 haben in der Vergangenheit – trotz entsprechender Versprechen von Landesvorständen
 und Beschlüssen der LDK – keine Schulungen neuer Awareness-Teams stattgefunden. Mit
 dem Beschluss dieses Antrags verbessern wir unsere Awareness-Strukturen und leisten
 einen Beitrag zur Inklusivität des Verbandes. Wir schaffen ein Verbandsklima, in dem
 sich jede*r wohlfühlt.

 I. Strukturelle Unabhängigkeit des Awareness-Teams

 Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sind unerlässliche Qualitäten des Awareness-Teams.
 Zu keinem Zeitpunkt darf der Eindruck entstehen, dass eine Mitgliedschaft im
 Awareness-Team als Sprungbrett für die weitere Karriere bei den Jusos Baden-
 Württemberg und darüber hinaus genutzt wird. Außerdem sollen beim Awarenessteam auch
 Anfragen eingehen können, die den Landesvorstand oder einzelne Landesvorstände
 betreffen. Daher ist es wichtig, dass für Mitglieder nicht der Eindruck entsteht, das
 Awareness-Team gehöre zum „erweiterten Landesvorstand“ und sei mit diesen
 institutionell und persönlich verstrickt. Aus diesem Grund verändern wir die
 Regelungen zum Awareness-Team im Statut der Jusos BW:

  •  Wir führen eine Sperrzeit von einem Jahr ab dem Ende der Mitgliedschaft im
     Awareness-Team ein. Dies betrifft die Ämter des/der Landesvorsitzenden, der
     stellvertretenden Landesvorsitzenden, des/der Nominierten für den
     stellvertretenden Bundesvorsitz, der Delegierten für den Bundesausschuss und
     Mitglieder des Landesausschusspräsidiums.
  •  Wir nehmen Abstand von der Kooptierung des gesamten Awareness-Teams in den
     Landesvorstand, um jeden Zweifel an dessen Unabhängigkeit auszuräumen.
     Allerdings muss das Awareness-Team jederzeit vom Landesvorstand gehört werden.
     Das Awareness-Team kann an Landesvorstandssitzungen beobachtend teilnehmen und
     bei Bedarf zu Awareness-Themen beraten. Es wird aber nicht mehr als kooptierter
     Teil des Landesvorstands fungieren. Damit wird eine Balance geschaffen zwischen
     einer effektiven Wahrnehmung der Aufgaben auch während Landesvorstandssitzung
     und guter Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand einerseits und struktureller
     Unabhängigkeit auf der anderen Seite
  •  Die Mitglieder des Awareness-Team müssen sich bei Personenwahlen auf Landesebene
     neutral verhalten. Öffentliche Kandidaturunterstützungen können dazu führen,
     dass das Awareness-Team nicht als unabhängig wahrgenommen wird und Mitglieder
     sich im Awareness-Fall nicht trauen, sich an das Team zu wenden, insbesondere
     wenn dieser Juso-Funktionär*innen auf Landesebene betrifft. Daher daher müssen
     die Mitglieder des Awareness-Teams Kandidaturen für Ämter auf Landesebene
     unkommentiert lassen.

 II. Qualifizierung des Awareness-Teams

 Jedes neu gewählte Awareness-Team durchläuft eine Awareness-Schulung durch einen
 qualifizierten Anbieter von innerhalb oder außerhalb der Parteistrukturen. Die
 Schulung soll das Konzept von Awareness und das Ziel von Awareness-Teams vermitteln
 und mindestens enthalten: Konfliktlösung/Mediation, Umgang mit und Strategien bei
 Vorfällen, Sensibilisierung gegenüber Rassismus und Sexismus gewaltfreie
 Kommunikation und inklusive Gesprächskultur. Außerdem muss das Awareness-Team die
 Gelegenheit erhalten, sich mit dem Awarenesskonzept der Jusos BW vertraut zu machen.

  III. Beteiligung des Awareness-Teams an der Veranstaltungsplanung

 Veranstaltungen des Landesverbands sind zentrale Orte politischer Bildung, Teilhabe
 und Gemeinschaft. Sie sollen für alle Mitglieder sicher, zugänglich und
 diskriminierungssensibel gestaltet sein. Das kann nur gelingen, wenn das Awareness-
 Team verbindlich und frühzeitig in die Veranstaltungsplanung einbezogen wird.

 Daher wird beschlossen:

  •  Das Awareness-Team ist verpflichtend in die Planung und Konzeption sämtlicher
     Veranstaltungen des Landesvorstands einzubeziehen.
  •  Es ist über geplante Veranstaltungen rechtzeitig zu informieren und muss die
     Möglichkeit erhalten, eigene Hinweise, Konzepte und Bedingungen einzubringen.

 Ziel ist die frühzeitige Entwicklung und Umsetzung von Awareness-Maßnahmen wie
 Awareness-Räumen, Hinweissystemen oder spezifischer Betreuung bei Veranstaltungen.

 IV. Änderung des Statuts

 Die oben beschriebenen Änderungen sollen im Statut der Jusos Baden-Württemberg
 konkret wie folgt umgesetzt werden.

 1. Änderung des § 7 

 Der bisherige § 7 Abs. 7 des Statuts der Jusos Baden-Württemberg lautet:

 „§ 7 Landesvorstand […]

 (7) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstandes teil:

  •  die Mitglieder des LA-Präsidium
  •  die Mitglieder des Ombudsteams
  •  ein Mitglied der Landeskoordination der Schüli- und Azubi-Gruppe
  •  ein Mitglied der Landeskoordination der Hochschulgruppen
  •  die Landesgeschäftsführung

 […]“

 § 7 Abs. 7 wird durch die folgende Fassung ersetzt:

 „§ 7 Landesvorstand

 […]

 (7) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstandes teil:

  •  die Mitglieder des LA-Präsidiums
  •  ein Mitglied der Landeskoordination der Schüli- und Azubi-Gruppe
  •  ein Mitglied der Landeskoordination der Hochschulgruppen
  •  die Landesgeschäftsführung

 […]“

 2. Änderung des § 9

 Der bisherige § 9 des Statuts der Jusos Baden-Württemberg lautet:

 “§ 9 Awareness-Team

 Der Landesausschuss wählt ein dreiköpfiges Awareness-Team, das möglichst divers und
 inklusiv ausgestaltet werden soll. Das Awareness-Team bietet Schutz und Ansprache,
 wenn sich Mitglieder durch andere Personen oder Umstände belästigt, bedrängt oder
 eingeschränkt fühlen und wird auf Wunsch tätig. Dem Awareness-Team kann nur
 angehören, wer keine anderen Ämter aufder Landes- oder Bundesebene der Jusos
 bekleidet.”

 § 9 wird durch die folgende Fassung ersetzt:

 “§ 9 Awareness-Team

 (1) Der Landesausschuss wählt ein dreiköpfiges Awareness-Team, das möglichst divers
 und inklusiv besetzt und ausgestaltet werden soll. Das Awareness-Team bietet Schutz
 und Ansprache, wenn sich Mitglieder durch andere Personen oder Umstände belästigt,
 bedrängt oder eingeschränkt fühlen und wird auf Wunsch tätig. 

 (2) Dem Awareness-Team kann nur angehören, wer keine anderen Ämter auf der Landes-
 oder Bundesebene der Jusos bekleidet.

 (3) Mitglieder des Awareness-Teams können nach dem Ende Ihrer Amtszeit innerhalb
 einer Karenzzeit von einem Jahr folgende Ämter und Funktionen nicht bekleiden:

  •  Landesvorsitzende:r
  •  stellvertretende:r Landesvorsitzende:r
  •  Delegierte:r für den Bundesausschuss
  •  Nominierte:r für den stellvertretenden Bundesvorsitz

 (4) Das Awareness-Team ist auf Wunsch jederzeit vom Landesvorstand anzuhören. Der
 Landesvorstand ist verpflichtet, die Arbeit des Awareness-Teams zu fördern und im
 Rahmen des geltenden Rechts Anfragen nach Informationen nachzukommen. Das
 Awarenessteam ist berechtigt an Sitzungen des Landesvorstandes beobachten
 teilzunehmen. Es ist berechtigt beraten teilzunehmen bei Awareness -Fragen und
 Themen.

 (5) Das Awareness-Team nimmt unverzüglich nach seiner Wahl an einer Awareness-
 Schulung einer geeigneten Stelle teil.

 (6) Das Awareness-Team ist verpflichtend in die Planung und Konzeption aller
 Veranstaltungen des Landesvorstands einzubeziehen. Es ist über geplante
 Veranstaltungen rechtzeitig zu informieren und kann dabei Vorschläge für Awareness-
 Maßnahmen einbringen. Die Hinweise des Awareness-Teams sind durch den Landesvorstand
 bei der Veranstaltungsplanung angemessen zu berücksichtigen.

Begründung

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.