Antragspriorisierung


Ändere Titel in „Antragspriorisierung & -weiterleitung“

 Das Organisationsstatut soll in § 5 (7) folgendermaßen geändert werden:

 Antragspriorisierung

 “Nach Veröffentlichung des Antragsbuches können alle Kreisverbände bis eine Woche
 vor der LDK einen priorisierten Antrag an das Landesbüro melden. Die Liste der bis
 dahin abgegebenen Anträge wird in der Reihenfolge der abgegebenen Stimmen mindestens
 drei Tag vor der LDK veröffentlicht. Satzungsänderungen, Initiativanträge und Anträge
 des Landesvorstands sind hiervon ausgenommen. Das Präsidium der LDK hat diese
 Priorisierung zu beachten und die Anträge gemäß ihrer Antragsbereiche aufzurufen.”

 Begründung: Auf der letztjährigen LDK gab es einiges Durcheinander mit der neu
 eingeführten Antragspriorisierung. Besonders bei folgenden Punkten hat die neue
 Regelung Defizite: – Fehlende Fristen für die Priorisierungen. – Satzungsänderungen
 können nach § 14 des Organisationsstatus nur auf der LDK vorgenommen werden. Anträge,
 die die Satzung ändern, müssen also auf der LDK behandelt werden. – Initiativanträge
 sind im neuen Verfahren nicht geregelt. Da sie in ihrem Charakter jedoch auf ein
 aktuelles Ereignis Bezug nehmen müssen (und folglich auch nicht im Vorhinein
 priorisiert werden konnten) wäre auch eine direkte Befassung angebracht. – Der
 Beschluss eines Arbeitsprogramms des Landesvorstands ist nach § 5 (11) eine eigene
 Aufgabe der LDK. Damit dieses auch definitiv auf der LDK behandelt wird, muss es
 unabhängig der anderen Priorisierungen behandelt werden

 Antragsweiterleitung 

 Das nächstgelegene beschlussfassende Gremium der Jusos Baden-Württemberg, das vor der
 Antragsfrist für den SPD-Landesparteitag oder den Juso-Bundeskongress tagt,
 entscheidet über die Anträge, die von den Jusos Baden-Württemberg an ebendiese
 höheren Gremien weitergeleitet werden sollen. Der Juso-Landesvorstand reicht dazu
 einen Antrag ein, der die entsprechenden Weiterleitungsanträge vorschlägt. Zur
 Einreichung zugelassen werden dabei ausschließlich Anträge, deren Beschluss nicht
 älter als ein Jahr ist und die eine Weiterleitung an den SPD-Landesparteitag oder den
 Juso-Bundeskongress vorsehen. In der Begründung werden alle Anträge aufgelistet, die
 als Weiterleitung in Frage kommen und nicht genommen wurden.

Begründung

Auf der letztjährigen LDK gab es einiges Durcheinander mit der neu eingeführten Antragspriorisierung. Besonders bei folgenden Punkten hat die neue Regelung Defizite: 

– Fehlende Fristen für die Priorisierungen. – Satzungsänderungen können nach § 14 des Organisationsstatus nur auf der LDK vorgenommen werden. Anträge, die die Satzung ändern, müssen also auf der LDK behandelt werden. – Initiativanträge sind im neuen Verfahren nicht geregelt. Da sie in ihrem Charakter jedoch auf ein aktuelles Ereignis Bezug nehmen müssen (und folglich auch nicht im Vorhinein priorisiert werden konnten) wäre auch eine direkte Befassung angebracht. – Der Beschluss eines Arbeitsprogramms des Landesvorstands ist nach § 5 (11) eine eigene Aufgabe der LDK. Damit dieses auch definitiv auf der LDK behandelt wird, muss es unabhängig der anderen Priorisierungen behandelt werden.

Antragsweiterleitung

Die Weiterleitung der Anträge war die letzten Jahre immer wieder ein Thema. Hiermit wollen wir eine klare Regelung finden, um auch Transparenz im Verband herzustellen, welche Anträge wir weiterleiten