Bürokratieabbau bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen

Antragssteller: Konstanz

Wir fordern, dass die medizinische Versorgung von nicht anerkannten Flüchtlingen in Deutschland entbürokratisiert wird, um eine bessere und gleichwertige Behandlung zu gewährleisten. Daher plädieren wir für die Einführung einer einheitlichen Gesundheitskarte für nicht anerkannte Flüchtlinge, deren Kosten von Bund und Länder mitfinanziert werden soll. Weiter wollen wir, dass sich die sofortige Gesundheitsleistung nicht mehr nur auf akute Erkrankungen bezieht, sondern auf alle Krankheitsbilder analog des üblich gesetzlichen Leistungskatalogs. Zudem fordern wir, dass die Bereitstellung von Dolmetscher_innen in diesem Kontext als kostenlose, staatliche Dienstleistung verstanden wird.


Begründung:

Soziale Ungerechtigkeit und schwere Krisen in der Welt führen dazu, dass mehr und mehr Menschen nach Europa und Deutschland flüchten um ihr Leben zu schützen und eine bessere Zukunft zu suchen. Ein Großteil dieser Menschen leidet an akuten und chronischen Er krankungen, die oftmals als direkte Folge auf die schrecklichen Ereignisse die sie zur Flucht gezwungen haben oder auf die Flucht selbst zurückzuführen sind. Um diese Menschen sinnvoll in unsere Gesellschaft zu integrieren ist die Behandlung dieser Erkrankungen unerlässlich. Dank dem großen Engagement vieler Ärzte in unserem Land ist eine Grundversorgung möglich. Dennoch sind die bürokratischen Hürden für diese Versorgung viel zu hoch und verhindern somit ein noch größeres Engagement.


Um sinnvolle medizinische Hilfe leisten zu können, sind in vielen Fällen lange Wege durch Ämter notwendig, was zum einen eine gesundheitliche Gefährdung der schutzsuchenden Menschen zur Folge hat und zum anderen Ärzte vor notwendigen Schritten abschrecken kann. Daher fordern wir, dass die medizinische Versorgung von nicht anerkannten Flüchtlingen unbürokratischer funktionieren muss. Die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist deshalb zwingend notwendig. Diese Karte soll eine gleichwertige Versorgung von Flüchtlingen und „normal“ Versicherten gewährleisten. Allerdings müssen die entsprechenden Kosten auf Bund und Länder verteilt werden um eine zusätzliche finanzielle Belastung unserer Kommunen auszuschließen und ein bundesweit einheitliches System sicherzustellen.


Weiter wollen wir klarstellen, dass insbeson dere die psychologische Behandlung von Flüchtlingen nicht als „luxuriöse“ Zusatzleistung gesehen werden darf. Es handelt sich vielmehr um eine dringende Grundversorgung von Menschen die oftmals sehr schwer traumatisiert zu uns kommen. Wenn wir es in Deutschland mit der Integration dieser Menschen wirklich ernst meinen, müssen wir diese Leistung und allen Umständen und so schnell wie möglich gewährleisten.