Freistellung von ehrenamtlichen Rettungskräften

Wir fordern, dass ehrenamtliche Rettungskräfte zukünftig auch in Notfällen unterhalb der Schwelle der Katastrophe das Recht haben, von ihren Arbeitgebern Freistellung zu verlangen. Wir fordern daher,dass in Baden Württemberg eine dem Artikel 33.a des bayrischen Rettungsdienstgesetzes enstprechende Regelung eingeführt wird.

Weiterhin fordern wir, einen gesonderten studentischen Warenkorb einzurichten und für zukünftige Anpassungen des BAföG dessen Preisentwicklung dahingehend zu berücksichtigen, dass Erhöhungen der BAföG-Sätze mindestens die Preissteigerung des studentischen Warenkorbs ausgleichen.