Weniger Steuer auf Getränke

Leitungswasser und Milch haben den ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Alle anderen Getränke trifft hingegen der volle Steuersatz. Deshalb fordern wir, dass auf die gesunden Getränke wie etwa Fruchtsäfte oder Wasser zukünftig ebenfalls nur der ermäßigte Steuersatz angewendet wird.