Die Jusos Baden-Württemberg fordern die sofortige Aussetzung des Verfahrens des qualifizierten Attestes bei Prüfungsrücktritten an Hochschulen. Des Weitern wird die SPD Baden-Württemberg aufgefordert, sich für ein gesetzliches Verbot dieses Verfahrens einzusetzen, und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als hinreichende Begründung für einen Prüfungsrücktritt zuzulassen.
Langfristig fordern wir die komplette Abschaffung der Attest Regelung bei Prüfungsrücktritt für schriftliche Prüfungen. Studierende sollen bei diesen Prüfungen möglichst frei entscheiden können, wann sie eine Prüfung antreten oder nicht.
Menschen aus einer Machtposition heraus dazu zu zwingen Ärzte aus ihrer Schweigepflicht zu entbinden soll eine Straftat werden.
Begründung:
Das Verfahren des qualifiziertes Attestes bei Prüfungsrücktritten, wie es in Baden-Württemberg angewandt wird, ist hochgradig bedenklich.
Bei einem qualifizierten Attest, muss der Prüfungsausschuss über die genauen Symptomen der betroffenen Person durch den Arzt informiert werden. Der Prüfungsausschuss entscheiden dann, ob das Krankheitsbild ausreicht um von der Prüfung zurückzutreten.
Zum einen gibt der Prüfungsausschuss sich selbst die Kompetenz, Entscheidungen eines Arztes als richtig oder falsch zu beurteilen. In der Regel sitzt in diesem Gremium niemand mit ausreichendem medizinischem Sachverstand um eine solches Urteil fällen zu können.
Die Offenlegung der Erkrankung stellt einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der oder des Studierenden dar, insbesondere dann wenn es sich um gesellschaftlich stigmatiereste Erkrankungen handelt. Das Ziel, Studierende zu einem schnellen Abschluss von Prüfungen und damit des Studiums zu zwingen, steht hier in keinem Verhältnis zum gewählten Mittel.
Es gibt aus unserer Sicht kein sinnvolles Argument dafür, dass eine einfach Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht. Ein qualifiziertes Attest ist nichts weiter, als ein Druckmittel der Hochschule und Schikane für Studierende. Es ist daher abzuschaffen.
