Bezahlung von Praktikanten

Die Gliederungen der SPD werden aufgefordert ihren Praktikanten,unabhängig von Ausnahmeregelungen, mindestens den Min-destlohn zu bezahlen.

  
Begründung:

Gerade in Wahlkampfzeiten ist es üblich geworden Praktikanten als zusätzliche Hilfe ein-zustellen. Diese werden jedoch teilweise unter dem Mindestlohn bezahlt. Diese Vorgaben gilt nicht für Schüler und Orientierungspraktikant*innen in den Bundestags, Landtags, Abgeordnetenhaus und Bürgerschaftsbüros der Abgeordneten. Wir haben als SPD jahrelang für den Mindestlohn gekämpft und uns nur schmerzlich auf Ausnahmen eingelassen. Es macht uns gegenüber unseren Wählern nur unglaubwürdig und ist heuchlerisch, wenn wir aus Kostengründen nicht einmal den Mindestlohn bezahlen.