Wir fordern, dass der aktuelle Vorschlag der SPD, ein Zuwanderungsgesetz mit einem Punktesystem einzuführen, dahingehend erweitert wird, dass vor der Einreise ein Arbeitsvertrag nicht zwingend erforderlich sein muss. Solange im Rahmen des Punktesystems die notwendige Punktzahl zur Einwanderung erreicht ist, ist eine unbefristete Einreise zum Zweck der Arbeitssuche zulässig
Außerdem soll die Arbeitsvermittlung verbessert werden: zum einen sollen Informationszentren und nicht nur Sprachangebote in Städten außerhalb der EU eingerichtet werden. Dort sollen potentielle Einwanderer*innen über ihre Rechte und Möglichkeiten der legalen Immigration in EU-Staaten aufgeklärt werden, um illegaler Einwanderung entgegen zu wirken. Zum anderen sollen Migrationszentren in den europäischen Ländern eingerichtet werden, um Migranten*innen eine Informations- und Anlaufstelle für Jobangebote, Sprachkurse und Hilfestellungen zur Sozialisierung in die Gesellschaft anzubieten.
Des Weiteren fordern wir die Zahlung des Mindestlohns von Beginn der Erwerbstätigkeit.
Zusätzlich sollen Sozialleistungen in Form von ALG II gewährt werden, wenn bestimme Kriterien erfüllt werden. Einwanderer*innen, die sich um einen Arbeitsplatz bemühen und dies nachweisen können, sollen ergänzend bis zu 6 Monate den Status einer Probeaufnahme erhalten und dadurch Kindergeld beziehen dürfen, selbst wenn die Kinder nicht im Land leben. Gleiches soll für Sozialhilfemittel gelten. Die grundsätzlich geforderte Nachweispflicht soll entbehrlich sein, wenn ein Gewerbe angemeldet wird und das entsprechende Einkommen das Existenzminimum nicht überschreitet oder der Besuch eines Sprachkurses nachgewiesen wird.
Darüber hinaus unterliegen Kinder von Zuwanderer*innen ebenso der Schulpflicht.
Zusätzlich fordern wir, dass die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen verstärkt wird sowie die Einführung einer einheitlichen Reglung für die Anerkennung landesrechtlich geregelter Berufe wie Erzieher*innen, Lehrer*innen und Ingenieur*innen. Durch das europäische Vermittlungssystem Eures soll die Vermittlung vereinfacht werden und stärker von der Bundesregierung gefördert werden.
Schließlich ist es Sache des Staates die Bevölkerung über Notwendigkeit und Vorteile von Zuwanderung für die Gesellschaft zu informieren und aufzuklären, um Angst, Misstrauen und Fremdenfeindlichkeit abzubauen.
Begründung:
Durch den bestehenden Fachkräftemangel vor allem in Pflegeberufen sollte Deutschland für Zuwanderer*innen attraktiver werden und so langfristig Zuwanderung aus Drittstaaten fördern.
Zuwanderer*innen aus der Europäischen Union sowie Asylbewerber*innen und Flüchtlingen unterliegen anderen Regeln und sind somit von der Gruppe „Zuwanderer aus Drittstaaten“ zu trennen. Deutschland als Einwanderungsland ist auf Zuwanderung angewiesen, jedoch machen bisher Zuwanderer*innen aus Drittstaaten nur einen geringen Teil dieser aus. Dieser Antrag behandelt die Einwanderungsregulierungen von arbeitsorientierter Zuwanderung und ist somit von den anderen Zuwanderer-Gruppen zu unterscheiden.
Bisher kommt nur 1% der Zuwanderer*innen über das europäische Blue-Card-Modell, was deutlich zeigt, dass dieses Modell nicht ausreichend ist. Da von der Blue Card nicht genügend Menschen Gebrauch machen, fordern wir ein Punktesystem, dass nicht nur Menschen mit einem Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag berücksichtigt, sondern weiter greift. Die Bürokratie dieses Modells und auch das Kriterium, dass ein Arbeitsvertrag bereits vor der Einwanderung vorliegen muss, schrecken viele qualifizierte Arbeiter*innen ab. Kampagnen wie „wer betrügt der fliegt“ und vor allem Pegida werden im Ausland sehr sensibel wahrgenommen und schrecken hochqualifizierte Arbeiter*innen eher ab, als dass ihnen Deutschland als attraktives Zuwanderland erscheint. Somit darf nicht nur „Zuwanderungsmarketing“ gemacht werden, sondern die Rechte der potentiellen Fachkräfte müssen gestärkt werden. Zuwanderer*innen aus Drittstaaten verlassen ihr Land meist nicht aufgrund prekärer Lebenslagen sondern aus wirtschaftlichen Gründen und deutlich arbeitsmarktorientierter. Durch die Abnahme der Zuwanderung aus osteuropäischen Staaten wird es eine stetige Abwanderung der Migrant*innen geben, der frühzeitig entgegen gewirkt werden muss. Deutschland ist aufgrund seiner wirtschaftlichen und demographischen Lage auf Einwanderer*innen aus Drittstaaten angewiesen und muss den Arbeitsmarkt für diese langfristig attraktiv machen. Dafür benötigt es ein klares Einwanderungsgesetz, das diese Zuwanderung fördert.
Bisher erhalten Zuwanderer*innen in den ersten drei Monaten keine Sozialleistungen. Um Zuwanderer*innen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, sollten diese jedoch gezahlt werden, wenn Arbeitsbemühungen oder ein Sprachkurs nachgewiesen werden kann. Sobald der Sprachkurs mit einem Zertifikat abgeschlossen ist, muss die Arbeitssuche nachgewiesen werden. Ausgenommen davon sind schwangere Frauen oder attestierte krankheitsgeschuldete Beeinträchtigungen.
Um die Integration dieser meist hoch qualifizierten Arbeiter zu gewährleisten muss die internationale Arbeitsvermittlung verbessert werden. Aktuell kommen die meisten Migranten nicht über eine offizielle Arbeitsvermittlung sondern über Freunde, Bekannte und private Kontakte, die dann jedoch meist in Firmen mit kleiner Produktivität und somit oft nicht in spezifische und besonders interessante Segmente des Arbeitsmarkts gelangen. Im Hinblick auf die niedrige Geburtenrate und somit künftig fehlenden Sozialbeitragszahlungen ist es zwingend erforderlich, dass Deutschland langfristig als Einwanderungsland für ein breiteres Berufsangebot attraktiv bleibt.
Um potentielle Einwanderer über ihre Möglichkeiten zu informieren und ihnen bei ersten Schritten im Einwanderungsland zu helfen, soll es in den Auswanderer- sowie Einwandererländern Zentren geben, die als Informations- und Vermittlungsstellen dienen sollen. Die SPD fordert bereits Sprachkurse durch das Goethe-Institut, jedoch fordern wir, dass auch Informationszentren errichtet werden, um als erste Anlaufstelle für mögliche Zuwanderer*innen zu dienen. Die Informationsstellen in Städten wie z.B. Teheran sollen Interessent*innen die Möglichkeit geben, sich über ihre Möglichkeiten zu informieren und illegaler Einwanderung entgegenzu wirken. Oft wissen illegale Einwanderer nicht, welche Optionen sie haben und geraten so an Schlepperorganisationen. Die Informationsstellen im Einwandererland sollen Sprachkurse anbieten oder vermitteln, erste Hilfestellungen zur Eingliederung bieten und als Anlaufstelle für Fragen und zur Arbeitsvermittlung dienen. So können Arbeitssuchende leichter und effizienter eine breite Auswahl an möglichen Arbeitsplätzen erhalten und schneller vermittelt werden.
Die Anerkennung von internationalen Hochschulabschlüssen ist ein wesentlicher Aspekt, da es international keine gleichen Standards gibt und Arbeitgeber bisher keine Vergleichswerte zu Abschlüssen haben. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stuft bereits Hochschulabschlüsse und Berufsausbildungen ein um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Dieses dauert meist jedoch bis zu drei Monaten und kostet bis zu €300. Für landesrechtliche Berufe wie Erzieher*innen, Lehrer*innen und Ingenieur*innen sind Zuwanderer an Bundesländer gebunden und deren Anerkennung muss über die einzelnen Bundesländer erfolgen, was das Verfahren erschwert und verlängert. Dies soll vereinfacht und durch mehr Arbeitskräfte verstärkt werden, damit eine effizientere Zuwanderung gewährleistet werden kann.
