Wir fordern die eine stärker vom Bund koordinierte Zusammenarbeit in Bildungsfragen der Bundesländer in Deutschland. Die Leitlinien für die Schulsysteme sollen zentral von dem Bund vorgegeben und gestaltet werden. Zentralisierte Abiturprüfungen und Abschlüsse sowie andere Aspekte, die zur Schaffung von Chancengleichheit zentralisiert werden müssen, fallen unter die zentrale Kompetenz des Bundes.
Der Bund gibt einen einheitlichen Rahmen für alle Bundesländer vor. Dabei soll die Koordination das Ziel haben, allen SchülerInnen die gleichen Chancen zu gewährleisten jedoch auch berücksichtigen, dass föderale Regelungen erforderlich sein können, um auf spezielle Situation rasch antworten zu können.
Wie genau das bundesweit einheitliche Schulsystem dann aussehen soll, muss im Rahmen eines großen Entwicklungsprozesses geklärt werden, in dem sämtliche Gruppen, die betroffen sind, eingebunden werden. Das Konzept soll so gestaltet werden, dass das Schulsystem in Deutschland allen Schülerinnen und Schülern die gleichen Chancen ermöglicht, die Schulen sich mit den Problemen und Herausforderungen der modernen Welt beschäftigen und die Schulabschlüsse bundesweit gleichwertig sind.
Begründung:
Wenn die Schülerinnen und Schüler aus der Schule kommen, dann sollen sie Schulbildung gleicher Qualität haben, egal in welchem Bundesland sie gewesen sind. Das setzt einheitliche Standards voraus.
Mit der Föderalismusreform haben CDU und SPD eine der umfangreichsten Änderungen des Grundgesetzes nach der deutschen Wiedervereinigung beschlossen. In dieser Reform ist geregelt, dass Bildungspolitik Ländersache ist. Alle bundeseinheitlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Ganztagesförderung sind verboten, es handelt sich um das sogenannten „Kooperationsverbot“.
Der Artikel, auf den sich bezogen wird lautet folgendermaßen (Artikel 91b GG):
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 91b
(1) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenwirken. Vereinbarungen, die im Schwerpunkt Hochschulen betreffen, bedürfen der Zustimmung aller Länder. Dies gilt nicht für Vereinbarungen über Forschungsbauten einschließlich Großgeräten.
(2) Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich und bei diesbezüglichen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken.
(3) Die Kostentragung wird in der Vereinbarung geregelt.“1
Bereits die PISA-Studien haben gezeigt, dass es im deutschen Schulsystem viele Problemfelder gibt. Größtes Problem ist und bleibt die soziale Herkunft. Das Elternhaus bewirkt maßgeblich, wie erfolgreich das Kind in der Schule ist und welchen Abschluss es erreichen wird. Rund 1/3 aller SchülerInnen müssen Nachhilfe nehmen, um am Ende des Schuljahres nicht sitzen zu bleiben. Besonders die sozial schwächeren Familien können sich eine gute und professionelle Nachhilfe nicht leisten. Die Vermittlung des Wissens und der Kompetenzen muss Aufgabe der Schulen sein, nicht von privaten Anbietern! Andernfalls müssen wir uns von unserem Grundsatz einer kostenfreien Bildung verabschieden!
Da es oft sowohl an Geld, durchdachten Konzepten und vernünftigen Standards fehlt, muss es nun der Bund sein, der sowohl finanziell als auch strukturell unser Schulsystem auf stabile Beine stellt.
Wenn man in ein neues Bundesland zieht, wird man in ein völlig neues Schulsystem geworfen. Dies überfordert sowohl Schüler als auch Eltern und belastet die Schüler völlig unnötig. Zwar sind auf der Kultusministerkonferenz 8 Handlungsfelder für die Vereinheitlichung der Bildungssysteme beschlossen werden, die Unterschiede bleiben aber nach wie vor groß. So ist es völlig unterschiedlich, wann welches Fach mit welchen Anforderungen unterrichtet wird.
Dies führt zu Disparitäten unterhalb der Bundesländer. So wird beispielsweise behauptet, dass ein Abituranschluss in Baden-Württemberg anspruchsvoller sei als in Niedersachsen. Wenn dann also ein Schüler aus Niedersachsen nach Baden-Württemberg zieht, kann es passieren, dass Inhalte vorausgesetzt werden, die er vorher nie behandelt hat. Das ist ungerecht und sorgt nur dafür, dass SchülerInnen durch die Schule gestresst werden und keine Lust mehr auf Lernen haben.
Darüber hinaus ist die Kultusministerkonferenz ein Gremium, das nur bedingt arbeitsfähig ist. Wenn ein Beschluss für alle Länder gelten soll, dann müssen auch alle 16 Bundesländer zustimmen, anderenfalls kommt es zu keinem verbindlichen Beschluss. Mit einer zentralen Institution können Rahmen bestimmt und deutschlandweit eingeführt werden, ohne dass es bei bestimmten Bundesländern zu Ausnahmen kommt.
