Ein Verbot von Prostitution lehnen wir ab, genauso wie ein „schwedisches Modell“ nachdem die Freier*innen für die Inanspruchnahme von sexuellen Dienstleistungen bestraft werden, da beides das Selbstbestimmungsrecht von Sexarbeiter*innen beschneidet oder sie gar in die Illegalität zwingt.
Vor allem muss der Arbeitsschutz von Sexarbeiter*innen verbessert werden. Regulierungsbemühungen müssen dabei insbesondere Maßnahmen enthalten, welche die Sicherheit und Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen gegenüber Profiteur*innen und Ausbeuter*innen stärkt. Als Profiteur*innen sind sowohl Freier*innen als auch Zuhälter*innen und Bordellbetreiber*innen zu betrachten.
Wir fordern konkret, dass ein neues Gesetz zur Regulierung von Prostitution folgende Punkte enthalten muss:
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten:
Kommunen erhalten dadurch das Recht, die Prostitution vor Ort stärker zu steuern. Prostitution findet jedoch in sehr unterschiedlichen Rahmen statt und ein Gesetz muss dies berücksichtigen. So gibt es große Unterschiede zwischen klassischen Bordellen, Wohnungen in denen Sexarbeiter*innen gemeinsam Zimmer für ihre Dienste mieten, Massagesalons, Straßenstrich bis hin großen „Wellness“ Tempeln. Vorschriften, welche zu streng oder undifferenziert in Bezug auf die Prostitutionsstätten sind, können dazu führen, dass nur noch große Massenbetriebe diese erfüllen können und es somit zu einer Monopolisierung der Sexindustrie in diesen Betrieben kommt. Dies ist aus unserer Sicht nicht wünschenswert und stärkt nicht das Selbstbestimmungsrecht der Sexarbeiter*innen.
2. Zugangsgebot für Beratungsstellen und Gesundheitskontrolleure:
Um die Einhaltung der Hygiene und anderer Vorschriften zu überprüfen muss den Gesundheitsämtern jederzeit ohne Anmeldung Zutritt zu den Prostitutionsstätten gewährt werden. Getrennt davon muss Beratungsstellen ebenfalls der Zutritt zu Prostitutionsstätten gewährt werden.
3. Beratung und Kontrolle stärken:
Gesundheitsämtern muss für ihre Arbeit ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden. Ebenso muss die Beratungsarbeit mit deutlich mehr Mitteln ausgestattet werden und Sexarbeiter*innen müssen die Möglichkeit haben in jedem Land- oder Stadtkreis eine Beratungsstelle aufsuchen zu können. Dort sollen den Sexarbeiter*innen sofern ein Ausstieg gewünscht wird umfassend alle Möglichkeiten und Angebote erläutert und Unterstützung zugesagt werde . In diesem Kontext ist eng mit bereits vorhandenen privaten Beratungsprogrammen und -Häusern (Bsp: Frauenhaus) zusammenzuarbeiten und deren Projekte auch finanziell zu unterstützen.
Weiterhin soll in jedem Landkreis und jeder Stadt mindestens eine zentrale anonyme medizinische Anlaufstelle vorhanden sein, die Sexarbeiter*innen aufsuchen können, ähnlich den Aidsberatungen
4. Zuverlässigkeitsprüfung:
Betreiber*innen von Prostitutionsstätte müssen einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Sind sie in relevanten Bereichen vorbestraft, darf ihnen keine Genehmigung erteilt werden. Die Kriminalpolizei muss hier auch verstärkt prüfen, ob Strohmänner oder -frauen eingesetzt werden um diese Regelung zu umgehen.
5. Menschenverachtende Praktiken:
Flatrate Bordelle und ungeschützter Sex sind zu verbieten.
6. Kondompflicht:
Eine Kondompflicht für Freier ist einzuführen um Sexarbeiter*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Dienstleistung bei Zuwiderhandlung zu verweigern und ggf. Anzeige zu erstatten. Bei Zuwiderhandlungen sollen Freier und ggf. Bordellbetreiber*innen bestraft werden, nicht jedoch die Sexarbeiter*innen. Kontrollen durch „Undercover“ Polizist*innen lehnen wir ab.
Begründung:
Nachdem Prostitution durch die rot-grüne Bundesregierung 2002 entkriminalisiert wurde, fand ein Paradigmenwechsel statt, vom Schutz vor der Prostitution zum Schutz in der Prostitution. Das Gesetz beseitigte die Sittenwidrigkeit der Prostitution und sollte einem stärkeren Selbstbestimmungsrecht, sowie verbesserten Arbeitsbedingungen und Schutz vor Gewalt für Sexarbeiter*innen dienen. Es zeigt sich, dass diese Liberalisierung auch unerwünschte Wirkungen gezeigt hat und ein grundsätzlicher Regulierungsbedarf für die Sexarbeit besteht.
Vor allem muss der Arbeitsschutz von Sexarbeiter*innen verbessert werden. Regulierungsbemühungen müssen dabei insbesondere Maßnahmen enthalten, welche die Sicherheit und Selbstbestimmung von Sexarbeiter*innen gegenüber Profiteur*innen und Ausbeuter*innen stärkt. Als Profiteur*innen sind sowohl Freier*innen als auch Zuhälter*innen und Bordellbetreiber*innen zu betrachten.
