Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten sehen derzeit einer Vielzahl von Flüchtlingen
entgegen, die von der aktuellen Situation in ihren Heimatländern dazu gezwungen werden,
dieses in Richtung Europa zu verlassen.
Doch obwohl es in den meisten Fällen absolut offensichtlich scheint, dass die Flucht nach
Europa nur der letzte Ausweg im Streben nach sicheren, menschenwürdigen Lebensumständen
ist, stehen den Asylsuchenden im Moment keinerlei humanitäre Hilfs- und Aufnahmeangebote
bereit – das Seenotrettungsprogramm „mare nostrum“ wurde eingestellt, ein Ersatz ist nicht
vorgesehen. So bleibt ihnen ein geschützer Weg auf unseren Kontinent verwehrt. Die
lebensgefährliche Flucht übers Mittelmeer bietet für diese verzweifelten Menschen oft die letzte
Option, um dem Elened im eigenen Land zu entkommen.
Angekommen in Deutschland, erwartet sie ein langwieriges, nervenzermürbendes
Asylverfahren, begleitet von ständiger Ungewissheit, wann, wie, wo und ob es überhaupt
weitergehen soll – diesem Zustand wollen wir Abhilfe leisten!
Angesichts der aktuellen Lage und der grausamen Missstände, mit denen sich viele Menschen
in dieser Welt konfrontiert sehen, fordern wir Jusos Baden Württemberg daher, zusätzlich zum
regulären Asylverfahren auch mit einem grundlegend anderen Ansatz an die Versorgung von
Flüchtlingen heranzugehen: den sogenannten „Resettlement-Programmen“.
Hierbei geht es nicht darum, vorübergenden Schutz für Flüchtende zu leisten. Vielmehr muss
Resettlement insbesondere dann eine Alternative sein, wenn die Einschätzung vorliegt, dass die
betroffenen Menschen in den kommenden Jahren nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.
Ergo zielt Resettlement darauf ab, den Flüchtlingen dauerhaft eine neue Heimat zu bieten. Dies
bedeutet nicht, dass einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland etwas entgegensteht – aber
Resettlement schützt zumindest vor einer unfreiwilligen Heimkehr! Im Normalfall laufen
Resettlement-Programme en Detail wie folgt ab:
Die Auswahl der besonders schutzbedürftigen Personen erfolgte in der Vergangenheit in der
Regel, z.B. 2009, in enger Zusammenarbeit zwischen dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten
Nationen (UNHCR) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). So führen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UNHCR in den aktuellen Aufenthaltsländern der Flüchtlinge
Interviews mit diesen druch. Die Ergebnisse werden an das BAMF weitergeleitet, welches diese
auswertet und über die Aufnahme in das Programm entscheidet. Die ausgewählten Personen
verlassen dann das Aufenthaltsland mit dem Flugzeug, um nach Deutschland zu kommen.
In der Bundesrepublik erhalten sie einen Aufenthaltsstatus nach § 23 AufenthG. Dieser kann
nach drei Jahren verlängert werden. Resettlement-Flüchtlinge haben darüber hinaus das Recht,
Arbeitslosengeld II zu beziehen, von Beginn an in eigenen Wohnungen zu leben und einen
Integrationskurs zu besuchen. Demnach sind die Rechte dieser Personen im Vergleich zu
anderen Asylsuchenden deutlich gestärkt.
Solche Resettlement-Programme, die in Zusammenarbeit mit der UNHCR stattfinden, sind in
vielen Staaten der EU bereits fest etabliert. Zwar hat auch die Bundesrepublik Deutschland in
der Vergangenheit bereits derartige Ansätze verfolgt, jedoch liegt angesichts der aktuellen
globalen Lage klar auf der Hand, dass der Bedarf weitaus höher ist und auch zukünftig weiterhin
Handlungsbedarf besteht.
Daher fordern wir – die Jusos Baden Württemberg – die möglichst umfangreiche Durchsetzung
und Forcierung eines effektiven wie humanitären Flüchtlingsschutzes, der Möglichkeiten zur
Schaffung individueller und verlässlicher Lösungen für notleidenede Menschen bietet, die auch
auf längere Sicht nicht wieder sicher in ihrem Heimatland leben können.
Um eben diesen Schutz gewährleisten zu können, bestehen wir auf den verstärkten Ausbau von
Resettlement-Programmen in Zusammenarbeit mit der UNHCR: Wir fordern ein standardisiertes
System zur Aufnahme von Asylsuchenden, das diesen dauerhafte Integration in Deutschland
ermöglicht.
Dies verlangt jedoch auch eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Auswahlkriterien.
Es bedarf einer engen Zusammenarbeit der aufnahmebereiten Staaten, der UNHCR, NGOs, um
die Zahl an tatsächlich erforderlichen Resettlement-Plätzen festzustellen und eine
nachvollziehbare sowie transparente Auswahl von Personen zu treffen, welche in das
Programm aufgenommen werden. Hierzu ist die Einführung fester Standards für die
Durchführung von Resettlements von Nöten.
Zusammenfassend gesagt handelt es sich bei den, von uns befürworteten Resettlement-
Programmen um einen positiven Gegenentwurf zu unkontrollierten Flüchtlingsbewegungen, die
für die betroffenen Personen immer mit einem hohen Risiko und Gefahr für Leib und Leben
verbunden sind. Resettlement-Programme haben es zum Ziel, besonders Schützbedürftigen
eine neue, dauerhafte Lebensperspektive zu bieten und sind ein konkretes Mittel im Kampf
gegen die Not betroffener Menschen!
