Der Status Quo: Zu wenig Bekämpfung von Vorurteilen, zu wenig Aufklärung, zu wenig Geld
Antiziganismus, also der Hass gegenüber Sinti und Roma sowie die entsprechenden Stereotype vom „bettelnden, stehlenden, schmutzigen, fahrenden Volk“, sind in der Bevölkerung weit verbreitet. So plädieren laut der Leipziger Mitte-Studie (2016) ca. 50 % der Befragten eher oder voll und ganz für eine Verbannung von Sinti und Roma aus Innenstädten. Sogar noch mehr Menschen (ca. 58%) haben laut Studie ein Problem damit, würden sich Sinti und Roma in ihrer Nähe aufhalten. Diese Tendenz ist nicht etwa im Abwärtstrend begriffen, im Gegenteil: Seit 2011 (Beginn der statistischen Untersuchung) steigen die Zustimmungswerte für menschenverachtende Äußerungen gegenüber Sinti und Roma kontinuierlich an – parallel zum vermehrten Bekenntnis zu feindlichen Äußerungen gegenüber anderen Minderheiten und zur AfD und der „Identitären Bewegung“.
Antiziganismus ist allerdings nicht nur ein statistisches Phänomen. Im Sprachgebrauch verwenden viele Menschen immer noch die herabwertenden Fremdbezeichnung „Zigeuner“ oder nutzen diese Bezeichnung als Schimpfwort. Gleichzeitig durfte die NPD im vergangenen Bundestags- und Europawahlkampf Plakate mit der Aufschrift „Mehr Geld für die Oma statt für Sinti & Roma“ aufhängen. Dies und die Benachteiligung bspw. auf dem Arbeitsmarkt, beim Wohnen und in der Bildung sind Auswirkungen von Antiziganismus, der tief in der Gesellschaft verankert ist und wenig bis keine Öffentlichkeit oder gar Aufarbeitung erfährt.
Die nationalsozialistischen Verbrechen an Sinti und Roma sind im Schulunterricht und teils sogar in KZ-Gedenkstätten nur Randthema, obwohl auch an dieser Minderheit ein Völkermord begangen wurde: Geschätzte 500.000 Menschen wurden als Teil der „Endlösung“ aus „rassischen“ und „kriminalpräventiven“ Gründen in Konzentrations- und Vernichtungslagern durch Gas ermordet, erschossen, zwangssterilisiert oder als medizinische Versuchsobjekte missbraucht. Diese schrecklichen Ereignisse und die deutsche Verantwortung gilt es gesamtgesellschaftlich aufzuarbeiten. Dass dies noch nicht geschehen ist, liegt mit an der äußerst späten Anerkennung des Völkermords an den Sinti und Roma im Jahr 1982.
Zwar existieren Angebote, um Aufklärung zu betreiben und die heute immer noch salonfähige Diskriminierung zu bekämpfen, bspw. das Dokumentations- und Kulturzentrum deutscher Sinti und Roma in Heidelberg oder das Mahnmal in Berlin. Allerdings werden die Angebote zu wenig in Anspruch genommen oder sind kaum bekannt. Das Dokuzentrum in Heidelberg – das einzige dieser Art in Deutschland und Europa – kann seinen Bildungsauftrag zwar einigermaßen erfüllen, dank finanzieller Mittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg, benötigt aber mehr Gelder zur Antiziganismusprävention. Andere Institutionen, gerade die Landesverbände deutscher Sinti und Roma außerhalb Baden-Württembergs, stehen vor noch größerer Ressourcenknappheit.
In Zukunft: Aufklärung – Gedenken – Respekt
Am Ende muss das Ziel stehen, Antiziganismus und jegliche Diskriminierung gegen Sinti und Roma, die oft mit Rassismus und Hass gegen Geflüchtete in Verbindung stehen, völlig auszuräumen. Die Massenvernichtung von Sinti und Roma muss ein fester Bestandteil der deutschen und europäischen Erinnerungspolitik werden – allerdings nicht, um einen von Rechtspopulist*innen beschworenen „Opferkult“ zu erzeugen oder die Shoa bzw. das Leid jüdischer Menschen zu relativieren („Opferkonkurrenz“). Vielmehr muss es unsere Aufgabe sein, den Völkermord an Sinti und Roma im Kontext der anderen nationalsozialistischen Verbrechen zu begreifen, zu gedenken und Respekt gegenüber dieser Minderheit im Hier und Heute zu etablieren.
Deshalb fordern wir:
- Interne und externe Bildungsarbeit zur Sensibilisierung bezüglich dieses Themas: Gegenhalten gegen Ressentiments und Vorurteile in der Öffentlichkeit durch verbandsinterne Schulungen zur Bekämpfung der Unkenntnis über Sinti und Roma. Auf diese Weise würden weitere Multiplikator*innen zur Antiziganismusprävention gewonnen werden.
- Höhere finanzielle Mittel für das Dokumentations- und Kulturzentrum deutscher Sinti und Roma in Heidelberg und ähnliche Einrichtungen, um gute Angebote für Schulklassen, Gedenkfahrten etc. zu ermöglichen und durch Werbung größere Außenwirkung und mehr Rezipient*innen zu erreichen. In das Gedenken an einen Genozid, der von deutschen Behörden jahrzehntelang geleugnet wurde, ist dringend mehr Geld zu investieren.
- Aufklärungsarbeit bei der Polizei, um antiziganistische Vorurteile auszuräumen, die oft in Polizeiberichten auftauchen, z.T. verschleiert („Bulgaren, Rumänen“), z.T. offen, indem eindeutig auf die Minderheit verweisende Synonyme („mobile ethnische Minderheit“) verwendet werden. Obwohl Herkunft nicht relevant für Kriminalitätsverdacht ist, entsteht so das Bild einer grundsätzlich kriminellen Minderheit. Es ist daher nötig, dass seitens der Innenminister*innenkonferenz die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit verboten wird, falls nicht dringend erforderlich. Sehr wahrscheinlich findet der unreflektierte Umgang mit antiziganistischen Ideen auch den Weg in polizeiliche Praxis. Dies ist unbedingt zu unterbinden.
- Einführung einer Antiziganismus-Kommission im Bundestag, analog zur bestehenden Antisemitismus-Kommission. Die Aufgabe dieses Expert*innengremiums besteht darin, dem Bundestag in regelmäßigen Abständen Berichte über die jeweilige gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit vorzulegen und somit verlässliche Informationen zu liefern, welche die Abgeordneten sensibilisieren.
- Stärkeren Einsatz der Bundesregierung für Roma in Osteuropa, etwa für die riesigen segregierten, nicht offiziell anerkannten Roma-Siedlungen mit katastrophalen Lebensbedingungen in Serbien. Europäische Zusammenarbeit ist dafür dringend nötig. Bereits durchgeführte EU-Projekte (Roma Dekade 2005-2015) zur Bekämpfung von Armut und Diskriminierung der Minderheit müssen stark ausgeweitet und strenger auf Einhaltung kontrolliert werden. Der Schutz der Menschen sollte primäres Ziel sein, das nicht politischen Motiven, bspw. im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien, geopfert werden darf.
- Gesuche um internationalen Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (u.a. Furcht vor Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe) oder Asylgesuche von Roma aus sog. „sicheren Herkunftsländern“ auf dem Balkan sollten nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Es muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass gewalttätige Angriffe gegen Sinti und Roma und die aus der Ausgrenzung resultierende Benachteiligung, v.a. in den Bereichen Arbeit, Bildung, Wohnen und Gesundheit, zur Migration nach Deutschland führen. Hierzu sind Einzelfallprüfungen für alle Fälle nötig, auch für sog. „sichere Herkunftsländer“. Oft werden die Menschen gemäß klassischen antiziganistischen Stereotypen in der Gesellschaft als „Wirtschaftsflüchtlinge“ oder Geflüchtete zweiter Klasse gehandelt. Das darf nicht sein! Es muss für Roma generell möglich sein, Schutz in Deutschland zu erhalten.
