Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen Gesetzbücher 

Antragsteller

Freiburg

Novellierung des Sprachgebrauchs der deutschen Gesetzbücher

Deutsche Gesetzbücher sprechen in Bezug auf Menschen mit Beeinträchtigung über „Behinderte“ oder „behinderte Menschen“. Wir fordern, dass alle Neuauflagen von Gesetzbüchern dahingehend geändert werden, dass sensible Sprache verwendet wird. Die Umsetzung dieses Anspruchs muss folgende Punkte erhalten: 

 
–        Die Definition von „Behinderung“ muss im neunten Buch des Sozialgesetzbuches SGB IX §2 Absatz 1 dahingehend geändert werden, dass „Menschen sind behindert (…)“ durch „Menschen haben eine Behinderung (…)“ ersetzt wird. 

 
Das SGB IX §2 Absatz 2 muss dahingehend geändert werden, dass „Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert (…)“ durch „Menschen haben im Sinne des Teils eine schwere Behinderung (…)“ ersetzt wird.