Wir fordern andere Wege zum Frieden:
1. Internationaler Dialog in den Vereinten Nationen statt nationaler Alleingänge!
Maßgebliche VN-Resolutionen der vergangenen Jahre benennen die Probleme und Handlungsoptionen richtig, jedoch mangelt es bis heute an ihrer Durchsetzung. Wir wollen die Vereinten Nationen als einziges internationales Forum auch in solchen Konflikten weiter stärken und als Koordinationsplattform nutzen. Wir halten im Prinzip am Primat des Sicherheitsrates fest, ignorieren aber gleichzeitig nicht seine Defizite.
2. Nachschubwege schließen und Finanzierung von Terrorismus durch Handel unterbinden!
Internationale Embargos müssen Nachschubwege schließen, während durch Herkunftserklärungen sichergestellt werden muss, dass weder Terrororganisationen, wie der IS, noch terrorismusfördernde Akteure von Rohstoff- und Warenverkäufen aus diesen Spannungsgebieten profitieren.
3. Nachhaltige Zusammenarbeit vor Ort
Wir sehen die Notwendigkeit für Kooperation mit den lokalen Anrainerstaaten vor Ort, um den Erfolg gegen terroristische Organisationen wie dem IS sicherzustellen. Dennoch sind wir uns der vielen Menschenrechtsverletzungen in Staaten wie z.B. Saudi-Arabien bewusst. Wir fordern eine nachhaltige Strategie, die gleichzeitig Kooperation sicherstellt und entwicklungspolitische Ansprüche vor Augen hat. Dabei muss ein eine Stärkung und Schaffung von demokratischen Strukturen und die Verbesserung der Menschenrechtslage in der gesamten Region klar mit im Vordergrund stehen.
Staatlichkeit stärken statt einzelne Interessengruppen zu fördern!
Jahrelang haben verschiedene Bundesregierungen unterdrückende Regierungen in Nordafrika und im Nahen und Mittleren Osten hofiert und unterstützt.[7] Diese Politik hat nicht zuletzt im Irak maßgeblich zu einer weiteren Destabilisierung beigetragen. Dieser Ansatz ist gescheitert. Dauerhafter Frieden und Stabilität müssen Vorrang gegenüber kurzfristiger und undemokratischer Stabilität zur Wahrung von Investitions- und Gewinnabsichten bekommen.
Als begleitende Maßnahmen in Bürgerkriegssituationen fordern wir ferner:
1. Umfassende humanitäre Hilfe und Verantwortung für Geflüchtete!
Waffen zählen zu überall verfügbaren Gütern. Statt Kriegsmaterialien müssen Hilfsgüter – wie Zelte und medizinisches Versorgungsmaterial – geliefert werden. Unser Anspruch von echter Solidarität und Verantwortungsbereitschaft muss dazu führen, den von Bürgerkrieg und Verfolgung bedrohten Menschen dieser Welt ernsthafte Hilfe anzubieten.
2. Initiativen zur Demilitarisierung von Krisenregionen!
Das Problem der fehlenden Endverbleibskontrolle und starken Mobilität der zur Proliferation auserwählten Waffen wurde erkannt. Zur effektiven Entwaffnung von Privatpersonen, Milizen und anderen Bürgerkriegsparteien ist es nötig, sich an erfolgreichen Entwaffnungsprogrammen anderer post-conflict-Staaten zu orientieren und unter internationaler Koordinierung Entwaffnungsabkommen auszuhandeln. Die Bundesregierung muss sich dafür einzusetzen, dass das Kriegswaffenmaterial nicht dauerhaft in den Händen örtlicher Regierungen verbleibt und so die Gefahr gewaltsamer Konfliktaustragung fortbesteht.
3. Dialog über die Stärkung der zivilgesellschaftlichen Rolle der Konfliktparteien!
Wir fordern die Bundesregierung auf, Verhandlungen mit Konfliktparteien über ihre zivilgesellschaftliche Rolle anzuregen und zu unterstützen. Für dauerhaften Frieden braucht es ernsthafte Auseinandersetzung über den zukünftigen Status der verschiedenen Akteure und die Einbindung ihrer Gruppen in den zivilgesellschaftlichen Aufbau und ihre lokale Selbstorganisation.
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[1] Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst erklärte am 24. April 2016 in ihrer gemeinsame Pressekonferenz mit US-Präsident Obama in Hannover: „Deutschland hat quasi einen Paradigmenwechsel vorgenommen angesichts der Herausforderung von IS. Wir haben Waffen in ein Spannungsgebiet geliefert. Wir haben jetzt den Peschmerga Waffen geliefert. Das ist angesichts unserer historischen Entwicklung ein völlig neuer Schritt gewesen.“
[2] Als Beispiele solcher Spannungsgebiete seien beispielhaft DR Kongo, Kolumbien, Libyen oder der Irak genannt.
[3] Die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom 19.01.2000 stellen bloß eine Vorgabe dar und kein Gesetz. Gleichwohl hat sich die Regierung Merkel III – wie ihre Vorgängerinnen – in ihrem Koalitionsvertrag zu den Politischen Grundsätzen bekannt.
[4] Zur Erinnerung: Im Ersten Golfkrieg (1980 – 1988) belieferte die Regierung Kohl den irakischen Diktator Saddam Hussein mit Waffen, dann unterstützte sie ab 1991 die Embargopolitik gegen das Land und schließlich half die Regierung Schröder vor dem Dritten Golfkrieg (2003) der „Koalition der Willigen“ mit weitreichenden nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, sowie der Gewährung von Überflugrechten bei ihrem Angriffskrieg. In den letzten Jahren lieferten die Regierungen Merkel I und II schließlich Waffen und Rüstungsgüter an die irakische Regierung unter Führung al-Malikis.
[5] Übersicht von Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_R%C3%BCstungsexport#Chile
[6]Bundesregierung gibt fehlende Endverbleibskontrole zu: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/g36-deutsche-waffenexporte-in-saudi-arabien-ausser-kontrolle-a-1038450.html; http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-06/heckler-und-koch-waffenexport-saudi-arabien-g3-g-36-kontrolle.
[7] zuletzt Sigmar Gabriel in Ägypten (http://www.taz.de/!5293050/; http://www.welt.de/politik/deutschland/article154455915/Sie-haben-einen-beeindruckenden-Praesidenten.html) und Frank-Walter Steinmeier in Saudi-Arabien (http://www.spiegel.de/politik/ausland/frank-walter-steinmeier-in-saudi-arabien-die-demokratie-show-a-1075559.html; http://www.welt.de/politik/deutschland/article147794358/Ein-Wort-nimmt-Steinmeier-in-Riad-nicht-in-den-Mund.html.
Begründung:
Analyse
Am 31.08.2014 entschied sich die Große Koalition den im Nordirak aktiven kurdischen Kämpfer*innen Waffen zu liefern. Dabei wurde erstmals von einer deutschen Bundesregierung der Schritt zu einer öffentlichen Unterstützung von nichtstaatlichen Konfliktakteuren gemacht.[1] Hier wurde somit zum ersten mal öffentlich erklärt, dass Waffen direkt oder über Partner*innenstaaten in Kriegs- und Spannungsgebiete geliefert werden.[2] Problematisch ist dabei, dass mit dem bisherigen Grundsatz militärischer Zurückhaltung in der bundesdeutschen Außenpolitik gebrochen wurde und die Entwicklung zu einer militärisch orientierten weltweit ausgerichteten Einfluss- und Interessenssicherungspolitik gefördert wurde.
R2P – der falsche Weg
Das Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect, R2P) ist bis heute kein offizieller Bestandteil des Kriegsvölkerrechts und konnte auch in all jenen Fällen in denen sich kriegführende Akteure darauf beriefen, seiner Bestimmung nicht gerecht werden. Das ursprüngliche Ziel war es, durch das Zusammenwirken von Prävention, Intervention und Wiederaufbau Gewaltverbrechen größten Ausmaßes – wie den Völkermord in Ruanda – zu verhindern. Dort, wo ein Staat nicht für den elementarsten Schutz seiner Bürger*innen sorgen kann oder ihm gar entgegen handelt – so die Idee – sollte die internationale Staatengemeinschaft die Möglichkeit der Intervention erhalten.
Unabhängig davon, ob R2P zu einem Bestandteil des Kriegsvölkerrechts wird oder nicht, kritisieren wir die gegenwärtige Praxis, sich auf dieses Konzept zu berufen aufs Schärfste, weil:
1. sich kriegführende Akteure regelmäßig auf R2P beziehen und bezogen haben und damit den Eindruck erweckt haben, sie verfügten über eine Rechtsgrundlage für ihre militärischen Aktivitäten. Entsprechend erfolgten viele der durchgeführten Militärinterventionen der vergangenen Jahre ohne Mandat der Vereinten Nationen, wodurch die Geltung internationalen Rechts geschmälert wurde, anstatt gestärkt zu werden.
2. sich die meisten jener Militäreinsätze der vergangenen Jahre auf den Aspekt der „Intervention“ beschränkten und die Punkte „Prävention“ und „Wiederaufbau“ ausklammerten. Doch ohne das Zusammenwirken aller drei Bestandteile der R2P ist die nachhaltige Sicherung von Frieden und Entwicklungschancen ausgeschlossen.
Wir müssen feststellen: Wo immer sich Akteure explizit oder implizit auf das Konzept der R2P beriefen, offenbarten sich die geschilderten grundlegenden Handlungsschwierigkeiten, die bis heute nicht behoben sind. Keine der direkten oder indirekten militärischen Interventionen der letzten Jahrzehnte (Afghanistan seit 2001, Irak 2003, Libyen 2011, Syrien 2014) führte zu Frieden. Zwar brachten sie kurzfristige militärische Scheinerfolge, doch in keinem der Fälle erreichten die Bemühungen der internationalen Gemeinschaft die Schaffung nachhaltig funktionsfähiger Staaten, die langfristig für Frieden in den jeweiligen Ländern gesorgt hätten, sondern trugen – wie sich am Beispiel Libyen zeigt – zur weltweiten Erosion von Staatlichkeit bei. Deshalb lehnen wir jegliche nicht vom VN-Sicherheitsrat mandatierten Militärinterventionen auf der Grundlage völkerrechtlich nicht anerkannter Instrumente ab.
Die deutsche Bundesregierung missachtet ihre eigenen Grundsätze
Die aktuellen „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom 19.01.2000 definieren hohe Standards für die zur Belieferung in Frage kommenden Staaten. Voraussetzungen sind: Wahrung der Menschenrechte, Freiheit von Repression, Abwesenheit von internen bewaffneten Auseinandersetzungen und Freiheit vom Missbrauchsverdacht.[3] Die deutsche Exportpolitik trägt in fast allen Fällen dazu bei, dass sich militärische Konflikte in den Empfängerregionen verschärfen. So hat unter anderem die deutsche finanzielle, militärische und politische Unterstützung des Irak seit 1980,[4] sowie die Unterstützung der Golfstaaten, welche terroristische und ultrareligiöse Gruppierungen im Maschrek seit Jahren mit Waffen und Geld versorgen, die gesamte Region destabilisiert. Ein Blick auf die Liste der Empfängerländer deutscher Rüstungsexporte gleicht einer Landkarte ungelöster und schwelender Konflikte.[5] Gerade Exporte, die aus wirtschaftlichen Beweggründen zustande kommen, genügen oft nicht den Grundsätzen von 2000.
Andere Wege zum Frieden
Fraglich ist, ob Waffen und Militärgewalt dazu geeignet sind, eine Konfliktregion zu entspannen und Milizen, Terrororganisationen oder anderen (auch staatlichen) Aggressor*innen effektiv und langfristig entgegenzuwirken. Zahllose Kriege und Militäreinsätze haben gezeigt, dass dies zu verneinen ist. Waffenlieferungen sind nicht zur Schaffung dauerhaften Friedens geeignet.
Konsequenzen
Für Waffen aller Art besteht keine Endverbleibskontrolle. Sie war stets Forderung von Vertreter*innen der SPD, ist jedoch kaum durchsetzbar. So ist heute bekannt, dass z. B. G3-Sturmgewehre von Heckler & Koch ohne entsprechende Exportgenehmigung in Mexiko und Libyen aufgetauchten. Noch weniger besteht eine Rückholmöglichkeit für einmal verbreitete Waffen. Sie bleiben jahrzehntelang unkontrolliert im Einsatz und werden für Gewalt, Krieg und Unterdrückung genutzt. Der IS und seine heutigen Gegner*innen sind das beste Beispiel für mangelhafte Endverbleibskontrolle und fehlende Rückholmöglichkeiten.[6] Auch die finanzielle, militärische und politische Unterstützung von autoritären Partnerländern im Mittleren Osten, wie Katar und Saudi-Arabien, ist unter diesen Vorzeichen kritisch zu sehen. Sie stützt sich auf die außenpolitische Doktrin der Bevorzugung von Stabilität gegenüber Demokratie und Menschenrechten und ist damit mitverantwortlich für Bürgerkriege und Aufstände. Diese Außenpolitik ist nicht mit sozialdemokratischen Grundsätzen vereinbar und wirkt in der Region insgesamt destabilisierend. Deshalb müssen wir uns über unseren Anteil an der Verantwortung für die Entstehung von Krisen im Klaren werden und beginnen, verantwortungsbewusst zu handeln!
