Strength in diversity – für ein modernes Landtagswahlrecht!

Politik muss Repräsentation schaffen – nicht nur von Ü50-Männern! Um mehr Frauen* und junge Menschen ins Landesparlament zu bringen, braucht es eine Änderung des geltenden Wahlrechts. Diese dringend notwendige Wahlrechtsreform wurde zwar im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen festgeschrieben, scheiterte aber am Widerstand der konservativen Abgeordneten sowie am fehlenden Nachdruck der Grünen. Doch auch während der Regierungszeit von Grün-Rot zwischen 2011 und 2016 bewegte sich diesbezüglich herzlich wenig.

Wir Jusos fordern die SPD-Landtagsfraktion deshalb auf, noch in der laufenden Legislaturperiode im Parlament einen erneuten Anlauf zu starten, um das Landtagswahlrecht zu ändern. Ziel soll die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts, sprich die Verbindung von Mehrheits- und Listenwahl, sein.

Zudemappellieren wir an die Verantwortlichen der SPD Baden-Württemberg, diese Landesliste dann imReißverschlussverfahren zu quotieren (also abwechselnd Frauen* und Männer* zu platzieren) und Kandidierende im Juso-Alter angemessen einzubeziehen. Hierbei erinnern wir an den Beschluss zur Jugendquote, mindestens 10% der aussichtsreichen Listenplätze mit Personen unter 35 Jahren zu besetzen.

Begründung

Unter den Schlusslichtern: In Baden-Württembergs Landtag sind gerade einmal 25,9% aller Abgeordneten weiblich. Nur in den Länderparlamenten von Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern ist der Frauenanteil noch niedriger. Das Durchschnittsalter der baden-württembergischen Parlamentarier*innen beträgt 55,5 Jahre, knapp 68%der Landtagsmitglieder sind über 50 Jahre alt. Juso-Landesausschuss am 08.03.2020 in Mannheim Antrag N2

Das zeigt: Dieser Landtag ist meilenweit davon entfernt, die gesellschaftlichen Verhältnisse abzubilden!

Das Landtagswahlrecht Baden-Württembergs sticht im Ländervergleich durch eine Besonderheit heraus – jeder Wählerin verfügt nur über eine Stimme. Diese geht direkt an die/den Kandidatin des jeweiligen Wahlkreises. Nachdem die Direktmandate über die 70 Wahlkreise auf diese Weise vergeben worden sind, bleiben noch 50 weitere Plätze im Landtag zu besetzen. Sie werden unter den „unterlegenen“ Kandidierenden der Wahlkreise verteilt, geordnet nach Regierungsbezirk und Partei. Vergeben werden diese Mandate nach der Anzahl derWählerstimmen: Zuerst zumZug kommt, wer relativ gesehen den höchsten Stimmenanteil aller Bewerberinnen pro Wahlkreis erringen konnte.

Was komplex klingt, lässt sich einfach zusammenfassen: Es fehlt eine Landesliste und das benachteiligt Frauen* sowie jungeMenschen. Landesweite Listen können durch die Parteien nämlich beispielsweise paritätisch (durch 50% Frauen* und 50% Männer*) besetzt werden.

„Women belong in all places where decisions are being made… it shouldn‘t be that women are the exception“, brachte es Ruth Bader Ginsburg, Richterin am obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, einmal auf den Punkt: Es ist zentral, dass Frauen* an sämtlichen politischen Prozessen gleichberechtigt teilhaben können, um ihre Perspektive einzubringen und somit bessere Entscheidungen für alle herbeizuführen.

Dasselbe gilt für die jungeGeneration, deren Belange viel zu oft entweder gar keinGehör finden oder belächelt werden. In Zeiten von starken und lauten Jugendbewegungen wie „Fridays for Future“ müssen junge Menschen nicht nur in den Medien, sondern auch in Parlamenten deutlich besser repräsentiert werden.