Damit morgen sicher ist!“ – Unsere Vision von Innerer Sicherheit

Antragsteller: Juso-Landesvorstand
Weiterleitung an: Landesparteitag der SPD, Landtagsfraktion der SPD, Bundestagsfraktion der SPD


Einleitung
Unser Grundgesetz baut auf einem positiven und sozialen Menschenbild auf. Es vertraut auf die Fähigkeiten und das Potenzial jeder Einzelnen und jedes Einzelnen, sich positiv in die Gesellschaft einzubringen. Dieses Menschenbild unterscheidet sich fundamental von dem Ansatz, den CDU und CSU verfolgen. Während die Union oft kulturelle Differenzen betont und Sicherheitsprobleme in erster Linie durch Restriktionen und Strafen lösen möchte, setzen wir auf Prävention und soziale Integration.

Wir Jusos Baden-Württemberg sind überzeugt, dass Kriminalprävention der Schlüssel zu einer sicheren Gesellschaft ist. Wenn man eine Tat verhindern will, geht es vor allem um präventive Maßnahmen und nicht um strenge Bestrafungen. Prävention bedeutet, die Ursachen von Kriminalität an der Wurzel zu packen, indem wir soziale Ungleichheiten abbauen, Bildungschancen verbessern und eine starke Gemeinschaft fördern. Dennoch dürfen wir nicht blind sein gegenüber den realen Bedrohungen und Gefahren. Unsere Sicherheitspolitik muss eine ausgewogene Balance zwischen präventiven Maßnahmen und der notwendigen Strafverfolgung finden. Es gilt, unsere Werte der Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Gerechtigkeit zu wahren, während wir gleichzeitig entschieden gegen Kriminalität vorgehen.

Im vorliegenden sicherheitspolitischen Leitantrag legen wir dar, wie wir durch eine progressive und präventive Sicherheitspolitik die Lebensqualität aller Bürger*innen verbessern können. Gemeinsam treten wir für eine Sicherheitspolitik ein, die auf Vertrauen, Prävention und soziale Gerechtigkeit setzt. Wir streben eine Sicherheitspolitik an, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und nicht nur Symptome bekämpft, sondern die Ursachen von Kriminalität nachhaltig beseitigt.

Prävention als integralen Bestandteil des Sicherheitsapparates verstehen
Sicherheitspolitik beginnt nicht erst mit der Verfolgung von Straftäterinnen oder dem Ahnden von Straftaten. Vielmehr muss schon das Verhindern möglicher Straftaten integraler Bestandteil einer erfolgreichen Sicherheitspolitik sein. Wir sind der Überzeugung, dass eine umfassende und präventive Sicherheitspolitik entscheidend für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen ist. Eine erfolgreiche Kriminalprävention erfordert nicht nur effektive polizeiliche Maßnahmen, sondern auch ein starkes soziales Netz, das präventiv wirkt und die Ursachen von Kriminalität bekämpft, sowie eine wache und aufgeklärte Gesellschaft, die kriminellen Tendenzen entschieden entgegenwirkt.
Eine erfolgreiche Kriminalprävention verhindert nicht nur Straftaten, sondern stärkt auch das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Allzu häufig werden die finanziellen Bedarfe für Strafverfolgung und Prävention gegeneinander ausgespielt. Dagegen ist eine ausreichende Finanzierung und ein gutes Zusammenspiel beider Bereiche der stärkste Garant für eine niedrige Kriminalität und ein hohes Sicherheitsgefühl. In Baden-Württemberg gibt es seit den 90er-Jahren das Konzept der kommunalen Kriminalprävention, welches durch ein Projektbüro im Innenministerium verankert ist. Ein tatsächlich bis auf die kommunale Ebene einheitliches und regulär finanziertes Konzept zur Kriminalprävention gibt es in Baden-Württemberg hingegen bis heute nicht. Die Landesregierung macht es sich hier leicht und beschränkt sich auf die Vernetzung der Akteurinnen auf Landesebene, sowie die Förderung von Einzelprojekten.
Das seit 2014 in allen zwölf regionalen Polizeipräsidien eingerichtete „Referat Prävention“ ist ein Schritt in die richtige Richtung. Kommunale Kriminalprävention kann nicht aus einem Projektbüro im Stuttgarter Innenministerium verfolgt werden. Wie der Name schon sagt, muss diese vielmehr in den Kommunen vor Ort verankert sein. Beispielhaft hierfür ist die Stabsstelle für Kriminalprävention der Stadt Stuttgart. Personell und finanziell gut ausgestattet, wird diese Stabsstelle von einem Polizeioberkommissar geleitet, welcher vom Polizeipräsidium Stuttgart an die Stadt Stuttgart abgeordnet ist. Dieses Modell schafft nicht nur eine direkte Vernetzung zwischen Polizei und Kommune, sondern profitiert auch von der fachlichen Kompetenz des Polizeibeamten und schöpft vorhandene Synergien optimal aus. Wir fordern deshalb, dieses „Stuttgarter Modell“ für Kriminalprävention auf seine Tauglichkeit für ein landesweites Konzept zu überprüfen. Gerade in Großstädten halten wir ein solches Konzept für vorteilhaft für Polizei und Kommune. Im ländlichen Raum gilt es zu überprüfen, inwieweit das Konzept auf Landkreisebene übertragbar ist.
Über die reine Strukturfrage hinaus benötigen wir ein gemeinsames Verständnis von Kriminalprävention. Wir verstehen Kriminalprävention nicht allein als Mittel, die Kriminalitätszahlen zu senken. Wir denken Kriminalprävention im Großen, denn sie beinhaltet für uns: Menschen in Krisensituationen nicht allein zu lassen, allen Menschen denselben Umfang an (politischer) Bildung zukommen zu lassen, allen Menschen ein Leben oberhalb der Armutsgrenze zu ermöglichen, die Jugend- und Sozialarbeit zu stärken, Werte für eine diverse und liberale Gesellschaft zu vermitteln und Drogenmissbrauch entgegenzuwirken. Kurz, Kriminalprävention bedeutet für uns das Leben der Menschen besser zu machen und niemanden allein zu lassen.
Als Jusos ist es uns dabei ein besonderes Anliegen, junge Menschen vor Kriminalität zu bewahren. Deshalb fordern wir mehr Investitionen des Landes in einen Ausbau von Jugendzentren und sozialen Einrichtungen, sowie in Jugend- und Sozialarbeit. Präventionsprogramme, die auf Gewaltprävention, gewaltfreie Konfliktlösung und soziale Kompetenzen abzielen sollen intensiviert, ausgeweitet und in enger Kooperation mit den Schulen vor Ort umgesetzt werden. Ein Bestandteil hiervon soll auch die Vorbeugung von Drogenmissbrauch sein. In der Finanzierung von Streetworkern und (Schul-) Sozialarbeiter
innen müssen die Kommunen ausreichend vom Land unterstützt werden. Kooperationen zwischen Schulen und Polizeibehörden befürworten wir ausdrücklich, um über die Folgen von Kriminalität aufzuklären und das Vertrauen der Jugendlichen in die Polizei auch langfristig zu stärken.
Kommt es zu Straftaten, die für Aufsehen sorgen oder ist das subjektive Sicherheitsgefühl von Bürgerinnen innerhalb einer Kommune angekratzt, so gibt es häufig schnelle Rufe nach mehr Polizeipräsenz in den Kommunen. Dass jedoch die schlichte Erhöhung der polizeilichen Präsenz auf der Straße nicht immer das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erhöht, sondern dieses sogar senken kann, hat zuletzt ein Experiment der Polizei Kassel unter Begleitung der Universität Gießen gezeigt. Eine generelle Erhöhung der Polizeipräsenz in Innenstädten und an belebten Orten ist für uns deshalb keine Pauschallösung, um das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhöhen. Vielmehr fordern wir die Landesregierung und vor allem das Innenministerium dazu auf, gemeinsam mit der Polizei Programme zu entwickeln, die darauf abzielen, die Zusammenarbeit zwischen den Polizeipräsidien und der Zivilgesellschaft zu intensivieren und auszubauen, um sowohl das Vertrauen in die Polizei als auch das Sicherheitsgefühl vor Ort zu stärken. Polizeibeamtinnen müssen zudem ausreichend in Deeskalation und im Umgang mit psychisch kranken Menschen geschult sein.
In den letzten Jahren hat die Konfrontation von Polizeibeamt*innen mit psychisch erkrankten Menschen zugenommen. Um dieser wachsenden Zahl entgegenzuwirken ist es unabdingbar, die Angebote zur psychosozialen Beratung und Betreuung, insbesondere für Menschen in Krisensituationen endlich auszubauen. Für Menschen, die psychisch erkrankt sind oder die sich in einer persönlichen Krise befinden muss es unabhängig von der Verfügbarkeit eines Therapieplatzes in jedem Landkreis niederschwellige Anlaufstellen zur Beratung und Betreuung geben. Dort, wo diese Aufgabe durch ehrenamtliche oder gemeinnützige Initiativen und Organisationen aufgefangen wird, müssen diese ausreichend finanziert sein. Selbes gilt für Frauenhäuser und Initiativen, die Betroffene von Gewalt und anderen traumatischen Erlebnissen betreuen.
Auch geflüchteten Menschen, die hier Schutz suchen und oftmals in ihrem Herkunftsland oder auf der Flucht traumatische Erlebnisse erleiden mussten, muss eine niederschwellige und wohnortnahe psychosoziale Betreuung garantiert sein, die auch nicht an der Sprachbarriere scheitern darf. Es muss bereits im ureigenen Interesse unserer Gesellschaft liegen, allen Menschen – ob mit oder ohne Fluchterfahrung – eine bestmögliche psychologische Betreuung zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus muss es unser gesellschaftlicher Anspruch sein, Menschen aus anderen Teilen der Erde in Deutschland gut aufzunehmen. Prävention bedeutet auch, einen humanen und würdigen Umgang mit Menschen zu finden, die bei uns Schutz suchen. Im Gegenzug kann unsere Gesellschaft zu Recht erwarten, dass sich jeder Mensch, der den Weg zu uns findet, an die hier geltenden Gesetze hält und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennt. Wir Jusos Baden-Württemberg verstehen Integration nicht im Sinne einer Assimilierung derer, die hierherkommen, sondern im Sinne eines gemeinsamen Bekenntnisses zu unserer Verfassung und dem gemeinsamen Wunsch, in einer freien, demokratischen und diversen Gesellschaft leben zu wollen, sowie sich dafür und füreinander einzusetzen. Um dieses Bekenntnis zu stärken befürworten wir Projekte, die einen Austausch zwischen der deutschen Bevölkerung und Geflüchteten herstellen, bzw. intensivieren und eine Auseinandersetzung mit gemeinsamen Werten fördern.
Diesbezüglich und in Bezug auf Extremismusprävention können wir außerdem die Bedeutung von politischer Bildung nicht genug betonen. Wir sind sehr froh darüber, in Baden-Württemberg eine der größten Landeszentralen für politische Bildung bundesweit zu haben. Diese dauerhaft mit einer ausreichenden Finanzierung auszustatten hat für uns oberste Priorität. Gerade im Bereich des Rechtsextremismus aber auch im islamistischen Extremismus ist es besonders wichtig, dass politische Bildung bis in die Keimzellen der jeweiligen Phänomenbereiche vordringt, sodass Radikalisierungsprozesse möglichst früh gestört werden, bzw. erst gar nicht entstehen können. Auch hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Schulen, sowie mit Jugendeinrichtungen gefordert.
Die Vielfalt an möglichen Präventionsmaßnahmen ist beinahe unermesslich und in Gänze zu umfangreich für diesen Antrag. Grundlegend ist für uns jedoch ein soziales Netz, wodurch Menschen weder in Armut noch in völliger Isolierung und abgeschnitten von gesellschaftlicher Teilhabe leben müssen. Darüber hinaus benötigen wir endlich ein landesweit einheitliches Konzept zur kommunalen Kriminalprävention. Wir Jusos Baden-Württemberg fordern deshalb die Landesregierung dazu auf, die genannten Maßnahmen umzusetzen und die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen. Gleichzeitig muss das Land die Kommunen in der Finanzierung der kommunalen Kriminalprävention maßgeblich unterstützen.

Periodischer Sicherheitsbericht: Essenziell zur Kriminalitätsbekämpfung
Um die Kriminalitäts- und Sicherheitslage in Deutschland noch besser bewerten und wirksame Konzepte zur Kriminalitätsbekämpfung entwickeln zu können, ist eine verlässliche, in regelmäßigen Abständen aktualisierte Bestandsaufnahme notwendig, die über die Analyse der Kriminalstatistik hinausgeht und auch das Dunkelfeld beleuchtet. Daher setzen wir uns als Jusos dafür ein, dass der periodische Sicherheitsbericht gesetzlich sowohl auf Bundesebene als auch im Land Baden-Württemberg gesetzlich fest verankert wird.
Um im Bereich der Kriminalität gezielter vorbeugen zu können, müssen wir mehr über Kriminalitätsentwicklungen wissen. Eine verlässliche, regelmäßig aktualisierte Bestandsaufnahme der Kriminalitätslage, die über die Analyse der Kriminalstatistik hinausgeht, ist dafür unerlässlich. Aus diesem Grund fordern wir, dass der periodische Sicherheitsbericht gesetzlich verankert und regelmäßig erarbeitet wird. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht eine gesteigerte Aussagekraft der Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken der Länder sowie eine gesetzliche Verankerung des periodischen Sicherheitsberichts vor.

Der periodische Sicherheitsbericht bietet eine umfassende und wissenschaftlich fundierte Darstellung der nationalen Kriminalitäts- und Sicherheitslage. Er soll als Grundlage einer evidenzbasierten Kriminalpolitik dienen und eine Basis für die Erstellung wirksamer Konzepte zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung sowie für gesetzgeberische und sicherheitsbehördliche Maßnahmen bieten. Der periodische Sicherheitsbericht hebt sich von anderen Veröffentlichungen dadurch ab, dass er über das Hellfeld hinaus auch die Kriminalitäts- und Sicherheitslage im Dunkelfeld berücksichtigt. Das Dunkelfeld umfasst strafbare Handlungen, die den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt sind und daher nicht in die Kriminalstatistiken eingehen.

Die gesetzliche Verankerung und regelmäßige Erarbeitung des periodischen Sicherheitsberichts sind uns als Jusos Baden-Württemberg sehr wichtige Anliegen. Nur durch eine fundierte und umfassende Analyse der Kriminalitätslage können wir die richtigen Maßnahmen zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung ergreifen und die Sicherheit der Bürger*innen gewährleisten – ohne, dass Statistiken zur parteipolitischen Profilierung oder Angstmache genutzt werden.

Vertrauen in unseren Rechtsstaat: Für eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung der Justiz
Eine zügige und effektive Bearbeitung von Strafverfahren ist essenziell für das Vertrauen der Bürger*innen in unseren Rechtsstaat. Um dies zu gewährleisten, fordern wir eine verbesserte personelle und materielle Ausstattung der Justiz. Dazu gehört auch die Einführung einer Verlaufsstatistik von Strafsachen sowie die Etablierung eines Dashboards, das die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verfahren erhöht. Die SPD hat in ihrem Regierungsprogramm festgehalten: „Wir werden die Arbeiten an einer gemeinsamen Verlaufsstatistik von angezeigten Straftaten und tatsächlichen Verurteilungen fortführen.“ Dies deckt sich mit dem Ampel-Koalitionsvertrag, der vorsieht: „Um die Aussagekraft der Strafrechtspflegestatistiken zu erhöhen, werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Strafrechtspflegestatistikgesetz schaffen. Die Kriminal- und Strafrechtspflegestatistiken sollen langfristig zu einer Verlaufsstatistik zusammengeführt werden. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden.“

Wir Jusos Baden-Württemberg sind überzeugt, dass eine solche Statistik nicht nur den Ermittlungsbehörden wertvolle Einblicke verschafft, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen in einen starken Rechtsstaat mit handlungsfähiger Polizei und Justiz stärkt. Wir Sozialdemokratinnen haben versprochen, dass Straftaten schnell aufgeklärt und konsequent geahndet werden und dass Bürger*innen ihre zivilrechtlichen Ansprüche zügig durchsetzen können. Dafür haben wir unter anderem den Pakt für den Rechtsstaat auf den Weg gebracht und die Behörden personell, technisch und in ihrer Zusammenarbeit gestärkt.

Nun brauchen wir in diesem Bereich mehr Transparenz. Bürgerinnen sollen nachvollziehen können, welchen Verlauf Strafanzeigen nehmen. Jeder Geschädigte verdient einen Rücklauf. Das sorgt für Vertrauen und mindert die Gefahr von Ratlosigkeit und Frustration gegenüber der Justiz. Radikalisierungen innerhalb der Polizei und Justiz werden unter anderem auch auf frustrierte Beamt*innen zurückgeführt, die in ihrer Arbeit keinen Sinn mehr sehen, weil alles zäh und langsam vorangeht. Auch deshalb sollte jedes Polizeirevier die Erfolgsrate der eigenen Arbeit kennen. Die Statistik sollte entsprechend sowohl Ergebnisse als auch die Dauer der Verfahren abbilden. Dafür brauchen wir eine Schnittstelle zur Justiz. Eine Übersicht nach Bundesländern kann zudem den föderalen Wettbewerb um den leistungsfähigsten Rechtsstaat unterstützen und ermöglicht bundesweite Vergleichbarkeit der rechtsstaatlichen Situationen in den Ländern. Wir fordern daher ein zentrales digitales Dashboard für Polizei und Justiz, auf dem all diese Informationen zusammenlaufen. Zudem fordern wir die SPD-Bundestagsfraktion auf in der Strafprozessordnung einen Anspruch auf Auskunft, der über §171 StPO hinausgeht, nach Aufgabe einer Strafanzeige zu etablieren. Diese Auskunft sollte bestenfalls digital erfolgen, sodass Betroffene z.B. in einem Auskunftsbalken nachverfolgen können, wo ihre Strafanzeige gerade steckt. Das mindert auch den Verwaltungsaufwand für die Staatsanwaltschaften. Der Auskunftsbalken soll darüber Auskunft geben, ob die Ermittlungsarbeiten andauern oder bereits abgeschlossen sind, die Staatsanwaltschaft das Verfahren derzeit bearbeitet und ob und auf welche Weise das Zwischenverfahren beendet wurde.
Im Weiteren fordern wir das Bundesinnenministerium dazu auf, die Arbeiten an einer aussagekräftigen Verlaufsstatistik unmittelbar aufzunehmen. Bereits in dieser Legislaturperiode kann ein Testlauf beispielsweise anhand ausgewählter, besonders schwerer Straftaten erfolgen.
Durch die verbesserte Ausstattung der Justiz und die Einführung einer umfassenden Verlaufsstatistik können wir die Effizienz und Transparenz unserer Sicherheitsbehörden erhöhen und somit das Vertrauen der Bevölkerung in unseren Rechtsstaat nachhaltig stärken.

Sparpolitik schafft keine Sicherheit: Mehr Investitionen in moderne und zeitgemäße Sicherheitsbehörden
Unsere Innere Sicherheit ist nur so gut, wie unsere Sicherheitsbehörden selbst. Insofern muss es uns bereits aus eigenem Interesse heraus ein Anliegen sein, unsere Sicherheitsbehörden finanziell, personell aber auch technisch gut und modern ausgestattet zu wissen. Leider macht jedoch die allgegenwärtige Sparpolitik in Deutschland und in Baden-Württemberg auch vor unseren Sicherheitsbehörden nicht Halt. Besonders die Union, die nicht müde wird, Sicherheit als eine ihrer Kernkompetenzen darzustellen, drängt auf eine Sparpolitik, die letztlich aber der Sicherheit aller schadet.
Eine moderne, gut ausgestattete und personell ausreichend besetzte Polizei ist jedoch unerlässlich, um den vielfältigen Herausforderungen des Polizeidienstes gerecht zu werden. In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Polizei deutlich verändert, sei es durch neue Kriminalitätsformen, technologische Entwicklungen oder gesteigerte Anforderungen an den Schutz der Bürgerinnenrechte.
Eine starke Polizei lebt wie jede Behörde von motivierten und kompetenten Beamt
innen. Um dies auch weiterhin zu gewährleisten, sehen wir deshalb einigen Handlungsbedarf in der Personalpolitik innerhalb unserer Polizeibehörden. So ist etwa eine Einstellungsoffensive des Innenministers in Baden-Württemberg nur dann erfolgreich, wenn die erfolgten Einstellungen auch dazu führen, dass die angehenden Polizeibeamtinnen nicht bereits nach kurzer Zeit wieder aus dem Dienst austreten. Um dies zu gewährleisten, fordern wir deshalb Arbeitszeitmodelle, die für mehr Flexibilität auf Seiten der Beamtinnen sorgen. Nur so kann die Vereinbarkeit von Dienst und Privatleben verbessert werden und der Polizeiberuf ein attraktiver Arbeitsplatz bleiben. Eine mangelnde Personaldecke kann im Übrigen nicht durch das Anhäufen von Überstunden beim vorhanden Personal, sondern nur durch die Einstellung weiteres Personals gedeckt werden. Außerdem muss die Polizei von Aufgaben entlastet werden, die nicht zum originären Tätigkeitsbereich der Sicherheitsbehörde gehören, um so mehr Ressourcen für die Kernaufgaben der Polizeiarbeit freizusetzen.

Über die übliche Arbeitsbelastung hinaus sind Polizeibeamtinnen häufig besonderen Stresssituationen ausgesetzt und werden psychisch stark belastet. Das Land muss hier seiner Verantwortung als Arbeitgeber nachkommen und genügend psychologische Beratung und Betreuung für die Beamtinnen, sowie ausgleichende Sport- und Freizeitangebote zur Verfügung stellen.

Um Polizeibeamte zudem langfristig an die Behörde zu binden und Frustration über den Arbeitgeber zu vermeiden, sind einheitliche Standards in den zwölf regionalen Polizeipräsidien besonders wichtig. So ist etwa die Verpflichtung für Beamtinnen, die ihren Dienst beim Polizeipräsidium in Stuttgart ausüben, dort für eine gewisse Zeit arbeiten zu müssen länger, als es in anderen Polizeipräsidien der Fall ist. Auch ist die Option, das Präsidium aus familiären oder privaten Gründen zu wechseln mit zu großen Hürden für die Beamtinnen verbunden.

Wird eine Beamtin hingegen in ein anderes Präsidium versetzt oder etwa nach der Ausbildung erstmals einem Präsidium zugeteilt, so reicht gerade in großen Städten wie Stuttgart die Zeit häufig nicht aus, um eine bezahlbare Wohnung zu finden. Um dem entgegenzuwirken, fordern wir deshalb die Landesregierung auf, in Präsidien mit besonders hohem Wohndruck den Bau von Wohnungen für die Beamtinnen zu prüfen, welche zu angemessenen Preisen, an die Beamtinnen vermietet werden können.

Zudem fordern wir die Landesregierung dazu auf, ein Konzept zu erarbeiten, um die Wochenarbeitszeit für Polizeibeamtinnen flexibler zu gestalten. Baden-Württemberg ist eines der letzten Bundesländer, das für seine Polizeibeamtinnen eine feste Wochenarbeitszeit von 41 Stunden vorsieht. Um den Polizeiberuf attraktiver zu gestalten und die Bindung der Beamtinnen an ihren Beruf zu erhöhen, ist es deshalb denkbar ein Modell zu erarbeiten, das es den Beamtinnen ermöglicht, je nach Dienstalter, mehr Wochenarbeitsstunden zu reduzieren.

Neben einer fairen und zeitgemäßen Personalpolitik ist eine moderne Ausstattung der Beamtinnen, der Dienstfahrzeuge sowie der Dienststellen nicht für die Zufriedenheit der Beamtinnen von Bedeutung, sondern auch für ihre und unsere Sicherheit entscheidend. Die Landesregierung fordern wir deshalb dazu auf, Investitionsstaus abzubauen, Polizeidienststellen und Justizvollzugsanstalten in Takt zu halten und zu modernisieren, sowie die Fahrzeugflotte und die Beamtinnen selbst mit moderner Technik auszustatten. Generell sind das Landesinnenministerium und das Landesjustizministerium in der Pflicht, Polizei- und Justizbehörden als attraktiven Arbeitgeber zu erhalten und an heutige Standards anzupassen. Denn ohne motivierte und zufriedene Polizei- und Justizbeamtinnen wird unsere Innere Sicherheit schnell zu einer Wunschvorstellung. Durch die Umsetzung der genannten Forderungen können Polizei und Justiz ihre Aufgaben effektiver, sicherer und bürgernäher erfüllen. Die Jusos Baden-Württemberg fordern daher die Landesregierung auf, diese Maßnahmen umgehend zu ergreifen und die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Sicherheit im Sinne einer solidarischen Gemeinschaft
Sicherheit ist kein Begriff, den die CDU erfunden hat. Sicherheit, verstanden als die Gewissheit, in einer freien und demokratischen Gesellschaft zu leben, die geprägt ist von Solidarität und einem Füreinander, statt eines Gegeneinanders, ist im Kern sozialdemokratisch. In diesem Verständnis möchten wir Sicherheit wieder in den Fokus sozialdemokratischer Debatten rücken. Wir wünschen uns ein Land, in dem niemand in seiner oder ihrer Sicherheit bedroht ist. Wir wünschen uns ein Land, in dem Prävention so erfolgreich ist, dass Strafverfolgung kaum noch notwendig ist. Mit diesem Antrag möchten wir unseren Beitrag hierzu leisten. Gleichwohl bekennen wir uns hiermit ausdrücklich zu unseren Sicherheitsbehörden, die das Gewaltmonopol unseres Staates verkörpern müssen.

Begründung
Erfolgt mündlich.