Ändere Titel in „Antragspriorisierung & -weiterleitung“
Das Organisationsstatut soll in § 5 (7) folgendermaßen geändert werden:
Antragspriorisierung
“Nach Veröffentlichung des Antragsbuches können alle Kreisverbände bis eine Woche
vor der LDK einen priorisierten Antrag an das Landesbüro melden. Die Liste der bis
dahin abgegebenen Anträge wird in der Reihenfolge der abgegebenen Stimmen mindestens
drei Tag vor der LDK veröffentlicht. Satzungsänderungen, Initiativanträge und Anträge
des Landesvorstands sind hiervon ausgenommen. Das Präsidium der LDK hat diese
Priorisierung zu beachten und die Anträge gemäß ihrer Antragsbereiche aufzurufen.”
Begründung: Auf der letztjährigen LDK gab es einiges Durcheinander mit der neu
eingeführten Antragspriorisierung. Besonders bei folgenden Punkten hat die neue
Regelung Defizite: – Fehlende Fristen für die Priorisierungen. – Satzungsänderungen
können nach § 14 des Organisationsstatus nur auf der LDK vorgenommen werden. Anträge,
die die Satzung ändern, müssen also auf der LDK behandelt werden. – Initiativanträge
sind im neuen Verfahren nicht geregelt. Da sie in ihrem Charakter jedoch auf ein
aktuelles Ereignis Bezug nehmen müssen (und folglich auch nicht im Vorhinein
priorisiert werden konnten) wäre auch eine direkte Befassung angebracht. – Der
Beschluss eines Arbeitsprogramms des Landesvorstands ist nach § 5 (11) eine eigene
Aufgabe der LDK. Damit dieses auch definitiv auf der LDK behandelt wird, muss es
unabhängig der anderen Priorisierungen behandelt werden
Antragsweiterleitung
Das nächstgelegene beschlussfassende Gremium der Jusos Baden-Württemberg, das vor der
Antragsfrist für den SPD-Landesparteitag oder den Juso-Bundeskongress tagt,
entscheidet über die Anträge, die von den Jusos Baden-Württemberg an ebendiese
höheren Gremien weitergeleitet werden sollen. Der Juso-Landesvorstand reicht dazu
einen Antrag ein, der die entsprechenden Weiterleitungsanträge vorschlägt. Zur
Einreichung zugelassen werden dabei ausschließlich Anträge, deren Beschluss nicht
älter als ein Jahr ist und die eine Weiterleitung an den SPD-Landesparteitag oder den
Juso-Bundeskongress vorsehen. In der Begründung werden alle Anträge aufgelistet, die
als Weiterleitung in Frage kommen und nicht genommen wurden.
Begründung
Auf der letztjährigen LDK gab es einiges Durcheinander mit der neu eingeführten Antragspriorisierung. Besonders bei folgenden Punkten hat die neue Regelung Defizite:
– Fehlende Fristen für die Priorisierungen. – Satzungsänderungen können nach § 14 des Organisationsstatus nur auf der LDK vorgenommen werden. Anträge, die die Satzung ändern, müssen also auf der LDK behandelt werden. – Initiativanträge sind im neuen Verfahren nicht geregelt. Da sie in ihrem Charakter jedoch auf ein aktuelles Ereignis Bezug nehmen müssen (und folglich auch nicht im Vorhinein priorisiert werden konnten) wäre auch eine direkte Befassung angebracht. – Der Beschluss eines Arbeitsprogramms des Landesvorstands ist nach § 5 (11) eine eigene Aufgabe der LDK. Damit dieses auch definitiv auf der LDK behandelt wird, muss es unabhängig der anderen Priorisierungen behandelt werden.
Antragsweiterleitung
Die Weiterleitung der Anträge war die letzten Jahre immer wieder ein Thema. Hiermit wollen wir eine klare Regelung finden, um auch Transparenz im Verband herzustellen, welche Anträge wir weiterleiten
