Awareness-Konzepte und -Teams spielen zu Recht eine immer größere Rolle in
Organisationen und auf Events aller Art. Die Jusos BW haben hier mit der Einführung
eines Awareness-Teams auf Landesebene einen wichtigen Schritt getan. Allerdings
besteht Verbesserungspotenzial. Das Awarenessteam ist strukturell nicht so unabhängig
wie es sein könnte. Das liegt einerseits an der Kooptierung im Landesvorstand,
andererseits könnten Mitglieder des Awareness-Teams in Interessenkonflikte geraten,
wenn sie eine Kandidatur für ein anderes Amt auf Landesebene anstreben. Außerdem
haben in der Vergangenheit – trotz entsprechender Versprechen von Landesvorständen
und Beschlüssen der LDK – keine Schulungen neuer Awareness-Teams stattgefunden. Mit
dem Beschluss dieses Antrags verbessern wir unsere Awareness-Strukturen und leisten
einen Beitrag zur Inklusivität des Verbandes. Wir schaffen ein Verbandsklima, in dem
sich jede*r wohlfühlt.
I. Strukturelle Unabhängigkeit des Awareness-Teams
Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sind unerlässliche Qualitäten des Awareness-Teams.
Zu keinem Zeitpunkt darf der Eindruck entstehen, dass eine Mitgliedschaft im
Awareness-Team als Sprungbrett für die weitere Karriere bei den Jusos Baden-
Württemberg und darüber hinaus genutzt wird. Außerdem sollen beim Awarenessteam auch
Anfragen eingehen können, die den Landesvorstand oder einzelne Landesvorstände
betreffen. Daher ist es wichtig, dass für Mitglieder nicht der Eindruck entsteht, das
Awareness-Team gehöre zum „erweiterten Landesvorstand“ und sei mit diesen
institutionell und persönlich verstrickt. Aus diesem Grund verändern wir die
Regelungen zum Awareness-Team im Statut der Jusos BW:
- Wir führen eine Sperrzeit von einem Jahr ab dem Ende der Mitgliedschaft im
Awareness-Team ein. Dies betrifft die Ämter des/der Landesvorsitzenden, der
stellvertretenden Landesvorsitzenden, des/der Nominierten für den
stellvertretenden Bundesvorsitz, der Delegierten für den Bundesausschuss und
Mitglieder des Landesausschusspräsidiums. - Wir nehmen Abstand von der Kooptierung des gesamten Awareness-Teams in den
Landesvorstand, um jeden Zweifel an dessen Unabhängigkeit auszuräumen.
Allerdings muss das Awareness-Team jederzeit vom Landesvorstand gehört werden.
Das Awareness-Team kann an Landesvorstandssitzungen beobachtend teilnehmen und
bei Bedarf zu Awareness-Themen beraten. Es wird aber nicht mehr als kooptierter
Teil des Landesvorstands fungieren. Damit wird eine Balance geschaffen zwischen
einer effektiven Wahrnehmung der Aufgaben auch während Landesvorstandssitzung
und guter Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand einerseits und struktureller
Unabhängigkeit auf der anderen Seite - Die Mitglieder des Awareness-Team müssen sich bei Personenwahlen auf Landesebene
neutral verhalten. Öffentliche Kandidaturunterstützungen können dazu führen,
dass das Awareness-Team nicht als unabhängig wahrgenommen wird und Mitglieder
sich im Awareness-Fall nicht trauen, sich an das Team zu wenden, insbesondere
wenn dieser Juso-Funktionär*innen auf Landesebene betrifft. Daher daher müssen
die Mitglieder des Awareness-Teams Kandidaturen für Ämter auf Landesebene
unkommentiert lassen.
II. Qualifizierung des Awareness-Teams
Jedes neu gewählte Awareness-Team durchläuft eine Awareness-Schulung durch einen
qualifizierten Anbieter von innerhalb oder außerhalb der Parteistrukturen. Die
Schulung soll das Konzept von Awareness und das Ziel von Awareness-Teams vermitteln
und mindestens enthalten: Konfliktlösung/Mediation, Umgang mit und Strategien bei
Vorfällen, Sensibilisierung gegenüber Rassismus und Sexismus gewaltfreie
Kommunikation und inklusive Gesprächskultur. Außerdem muss das Awareness-Team die
Gelegenheit erhalten, sich mit dem Awarenesskonzept der Jusos BW vertraut zu machen.
III. Beteiligung des Awareness-Teams an der Veranstaltungsplanung
Veranstaltungen des Landesverbands sind zentrale Orte politischer Bildung, Teilhabe
und Gemeinschaft. Sie sollen für alle Mitglieder sicher, zugänglich und
diskriminierungssensibel gestaltet sein. Das kann nur gelingen, wenn das Awareness-
Team verbindlich und frühzeitig in die Veranstaltungsplanung einbezogen wird.
Daher wird beschlossen:
- Das Awareness-Team ist verpflichtend in die Planung und Konzeption sämtlicher
Veranstaltungen des Landesvorstands einzubeziehen. - Es ist über geplante Veranstaltungen rechtzeitig zu informieren und muss die
Möglichkeit erhalten, eigene Hinweise, Konzepte und Bedingungen einzubringen.
Ziel ist die frühzeitige Entwicklung und Umsetzung von Awareness-Maßnahmen wie
Awareness-Räumen, Hinweissystemen oder spezifischer Betreuung bei Veranstaltungen.
IV. Änderung des Statuts
Die oben beschriebenen Änderungen sollen im Statut der Jusos Baden-Württemberg
konkret wie folgt umgesetzt werden.
1. Änderung des § 7
Der bisherige § 7 Abs. 7 des Statuts der Jusos Baden-Württemberg lautet:
„§ 7 Landesvorstand […]
(7) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstandes teil:
- die Mitglieder des LA-Präsidium
- die Mitglieder des Ombudsteams
- ein Mitglied der Landeskoordination der Schüli- und Azubi-Gruppe
- ein Mitglied der Landeskoordination der Hochschulgruppen
- die Landesgeschäftsführung
[…]“
§ 7 Abs. 7 wird durch die folgende Fassung ersetzt:
„§ 7 Landesvorstand
[…]
(7) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesvorstandes teil:
- die Mitglieder des LA-Präsidiums
- ein Mitglied der Landeskoordination der Schüli- und Azubi-Gruppe
- ein Mitglied der Landeskoordination der Hochschulgruppen
- die Landesgeschäftsführung
[…]“
2. Änderung des § 9
Der bisherige § 9 des Statuts der Jusos Baden-Württemberg lautet:
“§ 9 Awareness-Team
Der Landesausschuss wählt ein dreiköpfiges Awareness-Team, das möglichst divers und
inklusiv ausgestaltet werden soll. Das Awareness-Team bietet Schutz und Ansprache,
wenn sich Mitglieder durch andere Personen oder Umstände belästigt, bedrängt oder
eingeschränkt fühlen und wird auf Wunsch tätig. Dem Awareness-Team kann nur
angehören, wer keine anderen Ämter aufder Landes- oder Bundesebene der Jusos
bekleidet.”
§ 9 wird durch die folgende Fassung ersetzt:
“§ 9 Awareness-Team
(1) Der Landesausschuss wählt ein dreiköpfiges Awareness-Team, das möglichst divers
und inklusiv besetzt und ausgestaltet werden soll. Das Awareness-Team bietet Schutz
und Ansprache, wenn sich Mitglieder durch andere Personen oder Umstände belästigt,
bedrängt oder eingeschränkt fühlen und wird auf Wunsch tätig.
(2) Dem Awareness-Team kann nur angehören, wer keine anderen Ämter auf der Landes-
oder Bundesebene der Jusos bekleidet.
(3) Mitglieder des Awareness-Teams können nach dem Ende Ihrer Amtszeit innerhalb
einer Karenzzeit von einem Jahr folgende Ämter und Funktionen nicht bekleiden:
- Landesvorsitzende:r
- stellvertretende:r Landesvorsitzende:r
- Delegierte:r für den Bundesausschuss
- Nominierte:r für den stellvertretenden Bundesvorsitz
(4) Das Awareness-Team ist auf Wunsch jederzeit vom Landesvorstand anzuhören. Der
Landesvorstand ist verpflichtet, die Arbeit des Awareness-Teams zu fördern und im
Rahmen des geltenden Rechts Anfragen nach Informationen nachzukommen. Das
Awarenessteam ist berechtigt an Sitzungen des Landesvorstandes beobachten
teilzunehmen. Es ist berechtigt beraten teilzunehmen bei Awareness -Fragen und
Themen.
(5) Das Awareness-Team nimmt unverzüglich nach seiner Wahl an einer Awareness-
Schulung einer geeigneten Stelle teil.
(6) Das Awareness-Team ist verpflichtend in die Planung und Konzeption aller
Veranstaltungen des Landesvorstands einzubeziehen. Es ist über geplante
Veranstaltungen rechtzeitig zu informieren und kann dabei Vorschläge für Awareness-
Maßnahmen einbringen. Die Hinweise des Awareness-Teams sind durch den Landesvorstand
bei der Veranstaltungsplanung angemessen zu berücksichtigen.
Begründung
Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
