Karenzzeit für Mitglieder des LA-Präsidiums

 Das Organisationsstatut soll in § 7 um folgenden Punkt erweitert werden:

 “(9) Für Mitglieder des LA-Präsidiums gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, bevor sie
 für den Landesvorstand kandidieren können.”

Begründung

Wir streben an, das Vertrauen in das Amt des LA-Präsidiums als wichtiges Kontrollorgan des Juso-Landesvorstands weiter zu festigen. Eine Karenzzeit von einem Jahr erachten wir dabei als angemessenen Zeitraum, um die Unabhängigkeit und Transparenz zu gewährleisten. Gleichzeitig soll es den LA-Präsid*innen weiterhin möglich sein, für den Landesvorstand zu kandidieren – allerdings erst nach Ablauf dieser Karenzzeit.