Unser Landesmagazin, das KONTRA, hat in den letzten Jahren an deutlicher
Attraktivität
und Engagement dazugewonnen.
Aktuell zählt zu unserem Landesmagazin eine vielfältige Redaktionsarbeit: von
Blogbeiträgen, über Printausgaben, bis hin zu Podcasts und diverse Social Media
Beiträge.
Damit das KONTRA weiterhin diese Arbeit leisten kann und perspektivisch noch weitere
redaktionelle Arbeit leisten kann, brauchen wir eine Satzungsänderung.
Für diesen hohen Arbeitsaufwand braucht es eine doppelte Chefredaktion.
Deshalb fordern wir die Änderung des 2. Satzes des § 10 Redaktion des
Verbandsmagazin:
„Hierfür sind zwei Co-Chefredakteur:innen zuständig, welche vom Landesausschuss
gewählt
werden. Die Chefredaktion ist quotiert zu besetzen.“, anstatt „Hierfür ist ein:e
Chefredakteur:in zuständig, die:dervom Landesausschuss
gewählt wird.“
Begründung
Erfolgt mündlich.
