Satzungsänderung §10 – Für ein Update des KONTRA


Unser Landesmagazin, das KONTRA, hat in den letzten Jahren an deutlicher
 Attraktivität

 und Engagement dazugewonnen.

 Aktuell zählt zu unserem Landesmagazin eine vielfältige Redaktionsarbeit: von

 Blogbeiträgen, über Printausgaben, bis hin zu Podcasts und diverse Social Media
 Beiträge.

 Damit das KONTRA weiterhin diese Arbeit leisten kann und perspektivisch noch weitere

 redaktionelle Arbeit leisten kann, brauchen wir eine Satzungsänderung.

 Für diesen hohen Arbeitsaufwand braucht es eine doppelte Chefredaktion.

 Deshalb fordern wir die Änderung des 2. Satzes des § 10 Redaktion des
 Verbandsmagazin:

 „Hierfür sind zwei Co-Chefredakteur:innen zuständig, welche vom Landesausschuss
 gewählt

 werden. Die Chefredaktion ist quotiert zu besetzen.“, anstatt „Hierfür ist ein:e
 Chefredakteur:in zuständig, die:dervom Landesausschuss

 gewählt wird.“

Begründung

Erfolgt mündlich.