Gleiche Behandlung von Asylsuchenden in der Gesundheitsfürsorge 

Wir unterstützen eine flächendeckende, einheitliche Ausweitung von adäquater Gesundheitsfürsorge (z.B nach dem Vorbild des Bremer Modells), welche die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bundesweit vereinheitlicht und der internationalen Menschenrechtsnormen, in Bezug zur Gesundheitsvorsorge, (welche einige Bundesländer teilweise, regional nicht entsprechend leisten können) angemessen ist.

 
Wir fordern deshalb, dass:

  • Asylbewerber mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnissen eine geeignete Behandlung zusteht. (Chronische Erkrankungen, Psychologische Betreuung etc.)
  • Die Bereitstellung eines/r Dolmetscher/in eine „Pflichtleistung“ des Staates sein muss.
  • Jeder Asylbewerber krankenversichert werden muss und auch die entsprechende Karte erhält.
  • Der freie (!) Zugang zur ärztlichen Versorgung muss gewährt werden! Asylsuchende müssen nicht erst Anträge abgeben um dann zum Arzt gehen zu können.

 
Wir fordern, dass diese Punkte gesetzlich verankert werden.

  
Begründung:

Staaten sind nach dem Art. 12 des VN- Sozialpaktes verpflichtet, jedem Menschen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherstellt. Dies unterlässt Staaten somit Menschen, gesundheitliche Dienste zu verweigern und/oder zu beschränken. Dies ist in einigen Bundesländern nicht gegeben. So können in einigen Bundesländern (nicht medizinisches!) Personal in Pflegeunterkünften entscheiden, ob ein Arztbesuch vonnöten sei.

 
Einen nachvollziehbaren Grund Asylbewerber in der Gesundheitsversorgung anders zu behandeln als andere Menschen in Deutschland, ist weder mit dem Grundgesetz, dem Völkerrecht noch mit gesundem Menschenverstand zu vereinbaren. Dabei spielen finanzielle Gründe eine untergeordnete Rolle. Gesundheitsfürsorge ist Menschenrecht und darf auf keinen Fall wirtschaftlich abgewogen werden!