Zur Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPD-
Bundestagsfraktion, SPD-Bundesparteitag
Die Versammlung möge beschließen:
Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist vor allem mit Beginn des Anspruchs auf
Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit den ersten Klassen der
Grundschulen ein zentraler Baustein für die Bildung, Entwicklung und das Wohl
unserer
Kinder. Da erwartet werden kann, dass die Kommunen im Land nicht ausschließlich
Ganztagsschulen beantragen werden, ist von einer großen Zahl an kommunalen
Betreuungsangeboten auszugehen, um den geltenden Ganztagsanspruch zu gewährleisten.
Eine Vielzahl von aktuellen Debatten und entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen
gerade im ländlichen Raum bestätigen dies. Aktuell gilt hier zwar ein
Qualitätsrahmen, eine Qualifikation der eingesetzten Kräfte ist jedoch nicht
rechtsverbindlich geregelt. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung zu
gewährleisten, fordern wir, Maßnahmen zur verbindlichen Qualitätssicherung,
insbesondere durch den Einsatz von Fachkräften, in der Ganztagsbetreuung zu
beschließen.
Wir fordern verbindliche Standards und die Erarbeitung von Konzepten, welche
vorgezeigt und geprüft werden müssen, um die Qualitätssicherung in der
Ganztagsbetreuung an Grundschulen sicherzustellen. Dazu gehören:
· Verpflichtende Qualifikation aller Mitarbeitenden in der Betreuung von
Grundschülern
· Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte
- Kontinuierliche Prüfung der vorgelegten Konzepte
Nur durch eine konsequente Qualitätssicherung können wir gewährleisten, dass unsere
Kinder geschützt, gefördert und auf ihre Zukunft vorbereitet werden.
Begründung
Kinderschutz und Kindeswohl
Der Schutz und das Wohl der Kinder stehen im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Fachkräfte in der Ganztagesbetreuung sind essentiell, um eine sichere und förderliche Umgebung zu schaffen. Laut dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) ist qualifiziertes Personal entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Ohne ausreichend Fachkräfte besteht die Gefahr, dass Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet werden, was eine Verletzung des Kindeswohls darstellt.
Notwendigkeit qualifizierter Fachkräfte
Fachkräfte mit pädagogischer Ausbildung verfügen über das notwendige Wissen, um auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen, Lernprozesse zu begleiten und soziale Kompetenzen zu fördern. Studien belegen, dass qualitativ hochwertige Betreuung mit gut ausgebildetem Personal zu besseren Bildungs- und Entwicklungsergebnissen führt (Quelle: Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, IQB). Es ist daher unerlässlich, dass in der Ganztagesbetreuung pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden.
Pflichtverletzung bei fehlender pädagogischer Fachkraft bei Grundschülern
Es ist eine klare Pflichtverletzung, wenn Mitarbeiter ohne pädagogische Qualifikation bei Grundschülern tätig sind. Die Kinder in der Grundschule benötigen eine professionelle Begleitung, um ihre Rechte auf Bildung, Schutz und Förderung wahrzunehmen. Das Fehlen qualifizierten Personals widerspricht den gesetzlichen Vorgaben und Standards, beispielsweise der Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung sowie den Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates.
Fachliche und rechtliche Grundlagen
Die Qualitätssicherung in der Ganztagesbetreuung ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 8a SGB VIII) verankert, das die Sicherstellung qualifizierter Fachkräfte fordert. Zudem betont die „Qualitätsstandards für die Ganztagsbildung“ des Deutschen Bildungsrates die Bedeutung von Fachpersonal für eine hochwertige Betreuung.
