Sichersrellung der Qualitätssicherung in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen


Zur Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPD-
  Bundestagsfraktion, SPD-Bundesparteitag

  Die Versammlung möge beschließen:

   Die Ganztagsbetreuung an Grundschulen ist vor allem mit Beginn des Anspruchs auf
  Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 beginnend mit den ersten Klassen der
  Grundschulen ein zentraler Baustein für die Bildung, Entwicklung und das Wohl
 unserer
  Kinder. Da erwartet werden kann, dass die Kommunen im Land nicht ausschließlich
  Ganztagsschulen beantragen werden, ist von einer großen Zahl an kommunalen
  Betreuungsangeboten auszugehen, um den geltenden Ganztagsanspruch zu gewährleisten.
  Eine Vielzahl von aktuellen Debatten und entsprechenden Gemeinderatsbeschlüssen
  gerade im ländlichen Raum bestätigen dies. Aktuell gilt hier zwar ein
  Qualitätsrahmen, eine Qualifikation der eingesetzten Kräfte ist jedoch nicht
  rechtsverbindlich geregelt. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung zu
  gewährleisten, fordern wir, Maßnahmen zur verbindlichen Qualitätssicherung,
  insbesondere durch den Einsatz von Fachkräften, in der Ganztagsbetreuung zu
  beschließen.

 Wir fordern verbindliche Standards und die Erarbeitung von Konzepten, welche
 vorgezeigt und geprüft werden müssen, um die Qualitätssicherung in der
 Ganztagsbetreuung an Grundschulen sicherzustellen. Dazu gehören:

  ·         Verpflichtende Qualifikation aller Mitarbeitenden in der Betreuung von
  Grundschülern

  ·         Regelmäßige Fort- und Weiterbildungsangebote für Fachkräfte

  •  Kontinuierliche Prüfung der vorgelegten Konzepte

  Nur durch eine konsequente Qualitätssicherung können wir gewährleisten, dass unsere
  Kinder geschützt, gefördert und auf ihre Zukunft vorbereitet werden.

Begründung

Kinderschutz und Kindeswohl

Der Schutz und das Wohl der Kinder stehen im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Fachkräfte in der Ganztagesbetreuung sind essentiell, um eine sichere und förderliche Umgebung zu schaffen. Laut dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) ist qualifiziertes Personal entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen und präventiv zu handeln. Ohne ausreichend Fachkräfte besteht die Gefahr, dass Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet werden, was eine Verletzung des Kindeswohls darstellt.

 Notwendigkeit qualifizierter Fachkräfte

Fachkräfte mit pädagogischer Ausbildung verfügen über das notwendige Wissen, um auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen, Lernprozesse zu begleiten und soziale Kompetenzen zu fördern. Studien belegen, dass qualitativ hochwertige Betreuung mit gut ausgebildetem Personal zu besseren Bildungs- und Entwicklungsergebnissen führt (Quelle: Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, IQB). Es ist daher unerlässlich, dass in der Ganztagesbetreuung  pädagogische Fachkräfte eingesetzt werden.

 Pflichtverletzung bei fehlender pädagogischer Fachkraft bei Grundschülern

Es ist eine klare Pflichtverletzung, wenn Mitarbeiter ohne pädagogische Qualifikation bei Grundschülern tätig sind. Die Kinder in der Grundschule benötigen eine professionelle Begleitung, um ihre Rechte auf Bildung, Schutz und Förderung wahrzunehmen. Das Fehlen qualifizierten Personals widerspricht den gesetzlichen Vorgaben und Standards, beispielsweise der Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung sowie den Empfehlungen des Deutschen Bildungsrates.

Fachliche und rechtliche Grundlagen

Die Qualitätssicherung in der Ganztagesbetreuung ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 8a SGB VIII) verankert, das die Sicherstellung qualifizierter Fachkräfte fordert. Zudem betont die „Qualitätsstandards für die Ganztagsbildung“ des Deutschen Bildungsrates die Bedeutung von Fachpersonal für eine hochwertige Betreuung.