Zur Weiterleitung an: SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, Juso-Bundeskongress
Wir fordern die bundesweite Einrichtung von Auszubildendenwerken nach bewährtem
Vorbild der Studierendenwerke. In jedem Bundesland soll mindestens ein
Auszubildendenwerk geschaffen werden. Alle Personen in einem Ausbildungsverhältnis
sollen während ihrer gesamten Ausbildung einem Auszubildendenwerk zuogeordnet sein,
unabhängig von der Art der Berufsausbildung. Dies soll unbürokratisch durch
Datenabgleich mit den Kammern erfolgen. Sollte ein Berufsstand keiner Kammer
angehören, so müssen andere Register in Betracht gezogen werden. In Baden-Württemberg
gibt es beispielsweise keine Pflegekammer.
Die Auszubildendenwerke sollen für die soziale Betreuung und Unterstützung der
Auszubildenden zuständig sein. Als Hauptaufgabe sollen sie in Zusammenarbeit mit den
Kommunen und Ausbildungsbetrieben vor Ort günstigen Wohnraum schaffen. Darüber
hinaus
sollen sie Auszubildende vor allem durch kostenlose Beratungsangebote unterstützen.
An Hochschulstandorten sollen die Auszubildendenwerke mit den Studierendenwerken
kooperieren, um beispielsweise gemeinsam Wohnheime zu bauen oder gemeinsame
Beratungsangebote zu schaffen. Beratungsangebote zu schaffen. Ausbildungswerke
sollten in den jeweiligen Regionen in Zusammenarbeit mit der Kommune und den
jeweiligen Unternehmen gegründet werden.
Die Finanzierung der Auszubildendenwerke soll einerseits aus Steuermitteln und
andererseits durch Beiträge der Unternehmen erfolgen. Dabei sollen möglichst alle
Betriebe beteiligt werden, denkbar wäre, dass die Kammern Beiträge an die
Auszubildendenwerke zahlen und diese über die Kammerbeiträge an die Betriebe
umlegen.
Für den Bau oder den Kauf von Wohnraum soll es eigene Förderungen geben. Die übrigen
Mittel der Auszubildendenwerke sollen dafür nicht verwendet werden. Die
Auszubildenden müssen in ihrem Auszubildendenwerk Möglichkeiten haben,
mitzugestalten. Im Verwaltungsrat oder einem vergleichbaren höchsten Beschlussorgan
des Auszubildendenwerks müssen die Auszubildenden mindestens die Hälfte der Stimmen
haben. Auch vor Ort bei der Ausgestaltung der Angebote, müssen sie mitwirken können.
Die Ausbildungsbetriebe müssen gesetzlich verpflichtet werden, die Auszubildenden
für
Gremienarbeit freizustellen.
Begründung
Aktuelle Situation
Junge Menschen in Ausbildung sind besonders stark von Armutsgefährdung und Wohnkostenüberbelastung betroffen. Laut Statistischem Bundesamt und EU-SILC waren 2023 rund 77 % der Studierenden und rund 54 % der Auszubildenden armutsgefährdet. In der Gesamtbevölkerung beträgt die Armutsgefährdungsquote rund 14 %. Durch ihre Wohnkosten überlastet sind rund 60 % der Studierenden und rund 47 % der Auszubildenden. Bei der Gesamtbevölkerung liegt die Quote bei rund 13 %.
Um Studierende sozial zu betreuen und zu unterstützen, hat das Land Studierendenwerke eingerichtet. Die Finanzierung seitens des Landes ist seit vielen Jahren konstant und dementsprechend sinkt der Finanzierungsanteil des Landes immer weiter. Ohne zusätzliche Mittel des Landes ist es für die Studierendenwerke trotz größter Bemühungen nicht möglich, eine adäquate Unterstützung der Studierenden zu gewährleisten.
Für Auszubildende gibt es keine mit den Studierendenwerken vergleichbaren sozialen Betreuungs- und Unterstützungseinrichtungen.
Zuordnung der Auszubildenden
Alle Ausbildungsverhältnisse werden an die für Berufsausbildung zuständigen Stellen (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern etc.) gemeldet. Genauso wie Studierende sich bei ihrer Hochschule immatrikulieren und damit in die Zuständigkeit eines Studierendenwerks fallen, ließe sich dies bei Auszubildenden auch umsetzen.
Duale Studierende wären nach diesem Antrag sowohl einem Auszubildendenwerk als auch einem Studierendenwerk zugeordnet werden. Das ergibt aber durchaus Sinn, da sie sowohl einer Hochschule als auch einem Ausbildungsbetrieb zugeordnet sind und auch zwischen einem Hochschulstandort und dem Ausbildungsbetrieb wechseln müssen. Sie sollten daher von beiden Werken betreut werden. Dennoch muss dieser Sonderfall bei der Umsetzung von Auszubildendenwerken bedacht werden.
Aufgaben der Auszubildendenwerke
Die Auszubildendenwerke erhalten im wesentlichen die selben Aufgaben wie die Studierendenwerke. Dabei ist aber zu bedenken, dass es mehr als doppelt so viele Studierende wie Auszubildende gibt und Studierende viel stärker auf Hochschulstandorte konzentriert sind. Daher dürfte beispielsweise die Einrichtung von Mensen durch Auszubildendenwerke häufig keinen Sinn ergeben.
Finanzierung der Auszubildendenwerke
Die Studierendenwerke werden von den Studierenden finanziert und ein bisschen vom Land finanziert. Bei den Auszubildendenwerken wäre es möglich, über die Kammern die Betriebe zur Finanzierung heranzuziehen und damit die Auszubildenden nicht zu belasten und die Ausbildungskosten der Betriebe auch nicht zu erhöhen.
Mitwirkung der Auszubildenden
Genauso wie die Studierenden in ihren Studierendenwerken in den Gremien beteiligt sind, muss dies auch bei den Auszubildendenwerken der Fall sein. Das gilt sowohl in den Verwaltungsgremien, in denen z.B. die Wirtschaftsplanung erfolgt, wie auch bei der konkreten Ausgestaltung der Unterstützungsangebote vor Ort.
