Sexualstrafrecht ins 21. Jahrhundert holen – digitale sexualisierte Gewalt endlich wirksam bekämpfen!


 Der Fall Collien Fernandes hat brutal sichtbar gemacht, was für viele Betroffene
 digitaler sexualisierter Gewalt längst Alltag ist: Wer im Netz mit Deepfakes,
 geleakten Nacktaufnahmen, Doxing oder Hasskampagnen angegriffen wird, steht einem
 Rechtssystem gegenüber, das noch immer nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist.
 Täter:innen agieren anonym, Inhalte verbreiten sich unkontrolliert, Plattformen
 reagieren zu spät und Betroffene zahlen den Preis: psychisch, beruflich und
 politisch. 

 Wir erklären unsere Solidarität mit Collien Fernandes und allen Betroffenen digitaler
 sexualisierter Gewalt. Ihre Erfahrungen sichtbar zu machen ist Voraussetzung, um
 strukturelle Gewalt zu benennen und politisch zu bekämpfen.

 Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom. Digitale Gewalt ist Ausdruck
 bestehender Machtverhältnisse, die sich im Netz fortsetzen und dort oft noch
 verschärfen. Frauen, queere Menschen und mehrfach diskriminierte Personen sind
 besonders häufig betroffen und ziehen sich aus digitalen Räumen zurück, während
 antifeministische Netzwerke und die sogenannte Mannosphäre gezielt Einschüchterung
 und Gewalt organisieren.

 Deutschland ist durch internationale und europäische Vorgaben, wie etwa der Istanbul-
 Konvention, der EU‑Gewaltschutz‑Richtlinie und des Digital Services Act,
 verpflichtet, geschlechtsspezifische Gewalt auch im digitalen Raum wirksam zu
 verhindern, zu verfolgen und zu sanktionieren. Trotzdem bleibt digitale Gewalt häufig
 unsichtbar und straflos: Nur ein Bruchteil der Taten wird angezeigt, Verfahren
 scheitern an Schutzlücken, überlasteten Strukturen und einer viel zu schwachen
 Regulierung digitaler Plattformen.

 Für uns Jusos gilt: Sexuelle Selbstbestimmung endet nicht im digitalen Raum.
 Sexualstrafrecht, Zugang zu Recht und Plattformregulierung müssen konsequent an die
 Realität digitaler Gewalt angepasst und im Sinne der Betroffenen weiterentwickelt
 werden.

 Unsere Forderungen

 Ein einheitlicher Straftatbestand für bildbasierte sexualisierte Gewalt:

 Das unbefugte Herstellen, Manipulieren, Besitzen und Verbreiten sexualisierter
 Darstellungen muss umfassend strafbar sein – ausdrücklich auch bei Deepfakes. Die
 bisherige Regelung reicht nicht aus. Auch die Manipulation ursprünglich „neutraler“
 Bilder muss erfasst werden. Wird eine Einwilligung widerrufen, darf jede weitere
 Nutzung nicht folgenlos bleiben. Herstellung, Weitergabe, Veröffentlichung, Drohung
 und Erpressung sind abgestuft zu sanktionieren.

 Doxing endlich wirksam unter Strafe stellen:

 Die unbefugte Veröffentlichung persönlicher Daten (z.B. Adressen, Kontaktdaten)
 braucht einen eigenständigen, klar gefassten Straftatbestand, der typische
 Konstellationen digitaler Gewalt abdeckt.

 Cybergewalt vollständig erfassen:

 Strafnormen wie Nachstellung, Bedrohung und Nötigung müssen so angepasst werden, dass
 Cyberstalking, koordinierte Hasskampagnen und digitale Einschüchterung tatsächlich
 erfasst und verfolgt werden können – im Einklang mit der EU‑Gewaltschutz‑Richtlinie.

 Rechte durchsetzbar machen statt sie nur zu formulieren:

 Betroffene müssen Täter:innen identifizieren können. Auskunftsansprüche gegenüber
 Plattformen sind auszuweiten, damit auch bei digitalen Gewalttaten jenseits weniger
 Katalogdelikte Bestandsdaten herausverlangt werden können.

 Accounts sperren statt Täter:innen gewähren lassen:

 Richterlich angeordnete Accountsperren müssen bei digitaler Gewalt möglich sein. Dies
 gilt auch für nicht-anonyme, aber wiederholt auffällige Accounts, unter klaren
 Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.

 Adressmissbrauch verhindern:

 Melderegisterauskünfte sind zu begrenzen und Schutzmechanismen zu stärken.
 Prozessuale Adressschutz‑Möglichkeiten und sichere Lösungen bei Impressumspflichten
 müssen Betroffene effektiv vor Doxing und Nachstellungen schützen.

 Strafverfolgung darf nicht am Strafantrag scheitern:

 Bei digitaler Gewalt soll das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung
 regelmäßig angenommen werden. Relevante Delikte sind zumindest als relative
 Antragsdelikte auszugestalten.

 Nebenklagerechte ausweiten:

 Straftaten digitaler sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt müssen in den
 Katalog der Nebenklagedelikte aufgenommen werden, damit Betroffene mehr Rechte und
 Unterstützung im Verfahren erhalten.

 Behörden befähigen statt überfordern:

 Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen systematisch zu digitalen Gewaltformen,
 Deepfakes und intersektionalen Betroffenheiten fortgebildet und technisch so
 ausgestattet werden, dass Ermittlungen nicht an Unwissen oder fehlenden Tools
 scheitern.

 Digitale Räume sind keine rechtsfreien Räume:

 Plattformen müssen rechtswidrige Inhalte unverzüglich löschen, ihre weitere
 Verbreitung wirksam verhindern und transparente, niedrigschwellige Melde‑ und
 Beschwerdeverfahren bereitstellen, im Geiste einer konsequenten Umsetzung des Digital
 Services Act.

 Sanktionen müssen wirken:

 Verstöße von Plattformen und Verantwortlichen müssen spürbare, auch wirtschaftliche
 Konsequenzen haben, damit sich Nichtstun und Wegschauen nicht länger bezahlbar
 bleibt.

 Rechtsdurchsetzung kollektiv stärken:

 Kollektive Rechtsdurchsetzung und Verbandsklagen mit Möglichkeiten zur Anonymisierung
 müssen ermöglicht werden, damit Betroffene nicht einzeln für sich gegen große
 Plattformen und organisierte Täter:innenstrukturen stehen.

 Beratung und Unterstützung ausbauen:

 Spezialisierte Beratungsstellen zu digitaler Gewalt sind flächendeckend auszubauen,
 langfristig zu finanzieren und interdisziplinär, insbesondere mit IT‑Expertise
 auszustatten.

 Prävention und Aufklärung verankern:

 Aufklärung über digitale Gewalt, Konsens, sexualisierte Machtverhältnisse und die
 Rolle von Algorithmen muss verbindlicher Bestandteil schulischer, beruflicher und
 politischer Bildung werden.

 Wir begrüßen ausdrücklich, Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in einigen
 Forderungen, vor allem zum Straftatbestand von Deepfakes, auf unserer Seite zu
 wissen. Digitale Gewalt ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck struktureller
 Ungleichheit und ein Angriff auf Grundrechte und demokratische Teilhabe. Wer von
 moderner Netzpolitik spricht, muss auch über konsequenten Schutz vor digitaler
 sexualisierter Gewalt sprechen und das Sexualstrafrecht endlich ins 21. Jahrhundert
 holen.