Vom Industriearbeiter zum Obdachlosen: Die neue Grundsicherung ist die Abkehr vom Sozialstaat

Weiterleitung an: SPD Landesparteitag, SPD Landesvorstand, SPD Landtagsfraktion, SPD
  Bundestagsfraktion

  Die Versammlung möge beschließen:

 Das Bürgergeld ist eine der letzten Stufen der sozialen Sicherung in Deutschland. Es
 ist gelebte Solidarität, sichert die Existenz und hilft wieder in Arbeit zu kommen.
 Es betrifft auch Menschen, die heute noch sagen, 
ich habe einen gut bezahlten Job in
 der Automobilindustrie, einen unbefristeten
 Vertrag und wenig finanzielle Sorgen im Leben. Meine Kinder sind aus dem Haus,
 machen
 eine Ausbildung und studieren. An den Maschinen in der Produktion gibt es immer was
 zu tun – und für das Alter und den Fall der Fälle habe ich auch genug finanzielle
 Rücklagen
 angespart. Die Miete ist natürlich teuer, keine Frage, aber mit meinem Gehalt kommen
 wir schon klar.”

  Lebensgeschichten wie diese sind wahre Erfolgsgeschichten. Viele Arbeiter*innen in
  Baden-Württemberg haben so oder so ähnlich ihre Existenzen und Familien aufgebaut.
  Unser Selbstbildnis als Sozialdemokrat*innen ist: Für diese hart arbeitenden
 Menschen
  machen wir Politik.

  Aber machen wir das wirklich?

 Wir wollen, dass alle sich abgesichert fühlen. Insbesondere wenn es dann heißt, mein
 Job ist weg, der ganze Standort wurde geschlossen. Nach einem Jahr Arbeitslosengeld 1
 gab’s für mich nur noch die Grundsicherung. Mein hart erarbeitetes Vermögen schmilzt
 ab Tag eins dahin, die Miete und der Wocheneinkauf fressen mein Sparbuch auf.
 Eigentlich will ich nur wieder in Arbeit kommen, aber alle bauen Stellen ab, niemand
 mehr auf. Wie ich die Bildung meiner Kinder finanzieren soll, weiß ich auch nicht
 mehr.“

  Jeder und jede kann unvermittelt und ungewollt von der Grundsicherung abhängig
  werden. Wir sind alle viel näher an der Grundsicherung, als an der ersten Million!

 Am 09. Oktober 2025 hat sich das Bundeskabinett unter Beteiligung der SPD darauf
 verständigt, das Bürgergeld “ zu reformieren und in „Grundsicherung für
 Arbeitssuchende“ umzubenennen
, verbunden mit deutlich strengeren Sanktionen.
 Künftig sollen Empfänger*innen bereits beim zweiten unentschuldigten Versäumnis
 eines Jobcenter-
 Termins eine Kürzung ihrer Leistungen um 30% erhalten. Beim dritten Verstoß werden
 allen Geldleistungen und beim vierten Versäumnis auch die Heiz- sowie
 Unterkunftskosten eingestellt.Dabei sollen Härtefälle, insbesondere gesundheitlicher
 oder anderweitig schwerwiegender Natur berücksichtigt werden.
 Die Karenzzeiten für
 das Schonvermögen fallen darüber
 hinaus ersatzlos weg – Das Schonvermögen soll überdies nicht mehr pauschaliert,
 sondern an die Lebensleistung der/des Betroffenen gekoppelt werden.

  All dies geschieht, weil die Union Kürzungen am Sozialstaat durchsetzen will. Die
  anvisierten Sparziele werden jedoch niemals erreicht. Der Missbrauch des
  Bürger*innengelds ist weit geringer, als von CDU und CSU behauptet. Deutschland gibt
  im europäischen Vergleich proportional ohnehin nicht übermäßig viel für den
  Sozialstaat aus.

 Bereits ist eine von fünf Personen, die Bürgergeld beziehen erwerbstätig. Das
 verdiente Geld reicht aber nicht und sie müssen aufstocken. Die in der
 Bundesregierung von der SPD 
vorangetriebene Erhöhung des Mindestlohnes und die
 Stärkung der Tarifbindung sind ein wichtiger Schritt, aber nicht genug. Wir brauchen
 endlich wirksame Mittel, die die Menschen aus der sogenannten Minijobfalle bringen.
 Dabei muss es auch für die Wirtschaft attraktiver werden, Arbeit in Teilzeit
 anzubieten. Populistische Debatten, die auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft
 geführt werden, müssen der Vergangenheit angehören.

  Damit folgt die SPD den Kampagnen von Rechtspopulist*innen und Neoliberalen und
  verstößt gegen die Grundsätze der Sozialdemokratie. Die Einführung des Bürgergeldes
  durch die Ampelkoalition war ein wichtiger Schritt hin zu einem gerechteren
  Sozialsystem. Ziel war es, Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig
  herauszuführen, indem Qualifizierung und passgenaue Vermittlung in den Vordergrund
  gestellt wurden. Mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs wurde verhindert, dass
  Menschen schlicht in irgendeinen Job „gesteckt“ werden, ohne dass ihre individuellen
  Fähigkeiten, beruflichen Interessen oder Weiterbildungsmöglichkeiten berücksichtigt
  werden. Stattdessen konnten sie gezielt gefördert werden: eine Maßnahme, die dem
  Grundprinzip von Sozialleistungen entspricht. Sie sind nicht nur ein Auffangnetz für
  diejenigen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten können, sondern auch ein
  Ausweg aus der Arbeitslosigkeit hin zu Selbstbestimmung und gesellschaftlicher
  Teilhabe.

  Seit der Einführung des Bürgergeldes kursieren jedoch zahlreiche falsche
  Behauptungen. Kritiker*innen behaupten, das Bürgergeld sei zu teuer, führe zu
  Sozialbetrug oder entlaste die Menschen nicht ausreichend zur Arbeitsaufnahme.
  Tatsächlich macht das Bürgergeld mit rund 54 Milliarden Euro jährlich nur etwa 4,2
  Prozent des gesamten Sozialbudgets aus. Die Behauptung, es entfalte keinen Anreiz
 zum
  Arbeiten, ist durch die Daten widerlegt: Zwischen September 2024 und August 2025
  meldeten sich monatlich durchschnittlich 5,64 Prozent der Arbeitslosen aus der
  Arbeitslosigkeit ab, weil sie eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt oder
  eine Ausbildung aufnahmen. Auch ein Anstieg von Sozialbetrug durch das Bürgergeld
 ist
  nicht belegt. Diese Narrative dienen vor allem der politischen Stimmungsmache, nicht
  der sachlichen Analyse.

  Kern sozialdemokratischer Politik ist es, dass Menschen, die arbeiten, von ihrer
  Arbeit gut leben können. Deshalb setzen wir uns für höhere Mindestlöhne, für
  flächendeckende Tarifverträge und eine Stärkung der Gewerkschaften ein. Denn ein
  würdevolles Leben ist am Ende langfristig nur mit Tarifvertrag möglich. Wir stehen
  solidarisch an der Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften im Kampf um
 faire
  Löhne und gerechte Arbeitsbedingungen.

  Ein radikaleres System als damals mit Hartz IV, wie es die Koalition aus CDU/CSU und
  SPD nun präsentieren, wäre mit verschärften Sanktionen und der Wiedereinführung des
  Vermittlungsvorrangs nicht nur politisch falsch, sondern auch höchstwahrscheinlich

 verfassungswidrig. Die Streichung der Karenzzeiten bei der Vermögensanrechnung
 bedeutet, dass Menschen ab Tag eins gezwungen sind, einen Teil ihrer
 Ersparnisse und somit auch ihrer Altersvorsorge aufzubrauchen, bevor sie
 Unterstützung erhalten. Dies ignoriert, dass
 niemand freiwillig auf Grundsicherung angewiesen sein möchte. Wir fordern, dass das
 Vermögen bei Aufstockerinnen und Aufstockern generell nicht angerechnet werden soll
 und dass bei einem Wechsel vom ALG I oder einer sozialversicherungspflichtigen
 Beschäftigung in
 die neue
 Grundsicherung eine Karenzzeit von sechs Monaten gelten soll. Ferner muss es klare
 Regeln für einen etwaigen 
Ermessensspielraum der Behörden geben, um keinen Platz für
 willkürliche Entscheidungen einzuräumen.

  Uns ist dabei bewusst, dass in einer sogenannten „Großen Koalition“ mit der CDU
  “Sozialdemokratie pur” nur schwer umzusetzen ist. Dennoch gilt: Das Bürger*innengeld
  ist Herzstück sozialdemokratischer Politik. Es ist Ausdruck unseres Verständnisses
  von Solidarität, Gerechtigkeit und Würde des Menschen. Wir erwarten von
  sozialdemokratischen Mandatsträger*innen, dass sie diese Grundsätze auch in
  schwierigen Koalitionskonstellationen vertreten.

  Wir wissen: Die allermeisten Arbeiter*innen und Beschäftigten können durch einen
  Schicksalsschlag, Krankheit, Einsparungen in ihrem Beschäftigungsfeld oder einfach
  durch Pech sehr schnell auf das Bürger*innengeld angewiesen sein. Jeder Mensch ist
 im
  Schnitt nur vier schlechte Entscheidungen vom Bürger*innengeld entfernt, aber keine
  vier guten Entscheidungen davon, zu den Topverdiener*innen Deutschlands zu gehören.
  Das zeigt, wie fragil soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft ist und wie zentral
  eine solidarische Sozialpolitik bleibt.

  Wie Bärbel Bas, die derzeitige Vorsitzende der SPD, bereits 2022 betonte, ist es
  entscheidend, dass das Bürger*innengeld erhalten bleibt, da es die soziale
  Absicherung verbessert und Menschen den Weg in Selbstbestimmung und
 gesellschaftliche
  Teilhabe eröffnet. Wir müssen für Solidarität statt sozialer Kälte einstehen und
  lehnen diesen Abbau unseres Sozialstaats entschieden ab. Wir setzen uns für ein
  Sozialsystem ein, das Menschen unterstützt ihre Potenziale zu entfalten und ein
  selbstbestimmtes Leben ermöglicht.

  Deshalb fordern wir:

  •  dass die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD BW in Regierungs- oder
     Mandatsverantwortung klare Position gegen die Ergebnisse des
     Koalitionsausschusses einnehmen und sich für ein sozial gerechtes System
     einsetzen.
  •  wirksame Mittel, um Menschen aus der sogenannten Minijobfalle zu bringen. Arbeit
     in Teilzeit muss wirtschaftlich attraktiver werden, als eine geringfügige
     Beschäftigung.
  •  die Erhaltung einer Karenzzeit auf das Schonvermögen von sechs Monaten beim
     Wechsel von ALG I oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die
     Grundsicherung.
  •  eine dauerhafte Karenzzeit auf das Schonvermögen bei Menschen, die Aufstocken
     müssen.

  – dass der Vermittlungsvorrang nicht wieder eingeführt wird und weiterhin
  Qualifizierung und passgenaue Vermittlung im Mittelpunkt stehen.

  – dass die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD BW in Regierungs- oder
  Mandatsverantwortung klare Position gegen die Ergebnisse des Koalitionsausschusses
  einnehmen und sich für ein sozial gerechtes System einsetzen.

  – dass unser Landesvorsitzender mit dem Landesvorstand eine auf diesem Antrag
  beruhende Pressemitteilung zur Positionierung der SPD BW veröffentlicht.