Weiterleitung an: SPD Landesparteitag, SPD Landesvorstand, SPD Landtagsfraktion, SPD
Bundestagsfraktion
Die Versammlung möge beschließen:
Das Bürgergeld ist eine der letzten Stufen der sozialen Sicherung in Deutschland. Es
ist gelebte Solidarität, sichert die Existenz und hilft wieder in Arbeit zu kommen.
Es betrifft auch Menschen, die heute noch sagen, „ich habe einen gut bezahlten Job in
der Automobilindustrie, einen unbefristeten
Vertrag und wenig finanzielle Sorgen im Leben. Meine Kinder sind aus dem Haus,
machen
eine Ausbildung und studieren. An den Maschinen in der Produktion gibt es immer was
zu tun – und für das Alter und den Fall der Fälle habe ich auch genug finanzielle
Rücklagen
angespart. Die Miete ist natürlich teuer, keine Frage, aber mit meinem Gehalt kommen
wir schon klar.”
Lebensgeschichten wie diese sind wahre Erfolgsgeschichten. Viele Arbeiter*innen in
Baden-Württemberg haben so oder so ähnlich ihre Existenzen und Familien aufgebaut.
Unser Selbstbildnis als Sozialdemokrat*innen ist: Für diese hart arbeitenden
Menschen
machen wir Politik.
Aber machen wir das wirklich?
Wir wollen, dass alle sich abgesichert fühlen. Insbesondere wenn es dann heißt, „mein
Job ist weg, der ganze Standort wurde geschlossen. Nach einem Jahr Arbeitslosengeld 1
gab’s für mich nur noch die Grundsicherung. Mein hart erarbeitetes Vermögen schmilzt
ab Tag eins dahin, die Miete und der Wocheneinkauf fressen mein Sparbuch auf.
Eigentlich will ich nur wieder in Arbeit kommen, aber alle bauen Stellen ab, niemand
mehr auf. Wie ich die Bildung meiner Kinder finanzieren soll, weiß ich auch nicht
mehr.“
Jeder und jede kann unvermittelt und ungewollt von der Grundsicherung abhängig
werden. Wir sind alle viel näher an der Grundsicherung, als an der ersten Million!
Am 09. Oktober 2025 hat sich das Bundeskabinett unter Beteiligung der SPD darauf
verständigt, das Bürgergeld “ zu reformieren und in „Grundsicherung für
Arbeitssuchende“ umzubenennen, verbunden mit deutlich strengeren Sanktionen.
Künftig sollen Empfänger*innen bereits beim zweiten unentschuldigten Versäumnis
eines Jobcenter-
Termins eine Kürzung ihrer Leistungen um 30% erhalten. Beim dritten Verstoß werden
allen Geldleistungen und beim vierten Versäumnis auch die Heiz- sowie
Unterkunftskosten eingestellt.Dabei sollen Härtefälle, insbesondere gesundheitlicher
oder anderweitig schwerwiegender Natur berücksichtigt werden. Die Karenzzeiten für
das Schonvermögen fallen darüber
hinaus ersatzlos weg – Das Schonvermögen soll überdies nicht mehr pauschaliert,
sondern an die Lebensleistung der/des Betroffenen gekoppelt werden.
All dies geschieht, weil die Union Kürzungen am Sozialstaat durchsetzen will. Die
anvisierten Sparziele werden jedoch niemals erreicht. Der Missbrauch des
Bürger*innengelds ist weit geringer, als von CDU und CSU behauptet. Deutschland gibt
im europäischen Vergleich proportional ohnehin nicht übermäßig viel für den
Sozialstaat aus.
Bereits ist eine von fünf Personen, die Bürgergeld beziehen erwerbstätig. Das
verdiente Geld reicht aber nicht und sie müssen aufstocken. Die in der
Bundesregierung von der SPD vorangetriebene Erhöhung des Mindestlohnes und die
Stärkung der Tarifbindung sind ein wichtiger Schritt, aber nicht genug. Wir brauchen
endlich wirksame Mittel, die die Menschen aus der sogenannten Minijobfalle bringen.
Dabei muss es auch für die Wirtschaft attraktiver werden, Arbeit in Teilzeit
anzubieten. Populistische Debatten, die auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft
geführt werden, müssen der Vergangenheit angehören.
Damit folgt die SPD den Kampagnen von Rechtspopulist*innen und Neoliberalen und
verstößt gegen die Grundsätze der Sozialdemokratie. Die Einführung des Bürgergeldes
durch die Ampelkoalition war ein wichtiger Schritt hin zu einem gerechteren
Sozialsystem. Ziel war es, Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig
herauszuführen, indem Qualifizierung und passgenaue Vermittlung in den Vordergrund
gestellt wurden. Mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs wurde verhindert, dass
Menschen schlicht in irgendeinen Job „gesteckt“ werden, ohne dass ihre individuellen
Fähigkeiten, beruflichen Interessen oder Weiterbildungsmöglichkeiten berücksichtigt
werden. Stattdessen konnten sie gezielt gefördert werden: eine Maßnahme, die dem
Grundprinzip von Sozialleistungen entspricht. Sie sind nicht nur ein Auffangnetz für
diejenigen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten können, sondern auch ein
Ausweg aus der Arbeitslosigkeit hin zu Selbstbestimmung und gesellschaftlicher
Teilhabe.
Seit der Einführung des Bürgergeldes kursieren jedoch zahlreiche falsche
Behauptungen. Kritiker*innen behaupten, das Bürgergeld sei zu teuer, führe zu
Sozialbetrug oder entlaste die Menschen nicht ausreichend zur Arbeitsaufnahme.
Tatsächlich macht das Bürgergeld mit rund 54 Milliarden Euro jährlich nur etwa 4,2
Prozent des gesamten Sozialbudgets aus. Die Behauptung, es entfalte keinen Anreiz
zum
Arbeiten, ist durch die Daten widerlegt: Zwischen September 2024 und August 2025
meldeten sich monatlich durchschnittlich 5,64 Prozent der Arbeitslosen aus der
Arbeitslosigkeit ab, weil sie eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt oder
eine Ausbildung aufnahmen. Auch ein Anstieg von Sozialbetrug durch das Bürgergeld
ist
nicht belegt. Diese Narrative dienen vor allem der politischen Stimmungsmache, nicht
der sachlichen Analyse.
Kern sozialdemokratischer Politik ist es, dass Menschen, die arbeiten, von ihrer
Arbeit gut leben können. Deshalb setzen wir uns für höhere Mindestlöhne, für
flächendeckende Tarifverträge und eine Stärkung der Gewerkschaften ein. Denn ein
würdevolles Leben ist am Ende langfristig nur mit Tarifvertrag möglich. Wir stehen
solidarisch an der Seite der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften im Kampf um
faire
Löhne und gerechte Arbeitsbedingungen.
Ein radikaleres System als damals mit Hartz IV, wie es die Koalition aus CDU/CSU und
SPD nun präsentieren, wäre mit verschärften Sanktionen und der Wiedereinführung des
Vermittlungsvorrangs nicht nur politisch falsch, sondern auch höchstwahrscheinlich
verfassungswidrig. Die Streichung der Karenzzeiten bei der Vermögensanrechnung
bedeutet, dass Menschen ab Tag eins gezwungen sind, einen Teil ihrer
Ersparnisse und somit auch ihrer Altersvorsorge aufzubrauchen, bevor sie
Unterstützung erhalten. Dies ignoriert, dass
niemand freiwillig auf Grundsicherung angewiesen sein möchte. Wir fordern, dass das
Vermögen bei Aufstockerinnen und Aufstockern generell nicht angerechnet werden soll
und dass bei einem Wechsel vom ALG I oder einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung in die neue
Grundsicherung eine Karenzzeit von sechs Monaten gelten soll. Ferner muss es klare
Regeln für einen etwaigen Ermessensspielraum der Behörden geben, um keinen Platz für
willkürliche Entscheidungen einzuräumen.
Uns ist dabei bewusst, dass in einer sogenannten „Großen Koalition“ mit der CDU
“Sozialdemokratie pur” nur schwer umzusetzen ist. Dennoch gilt: Das Bürger*innengeld
ist Herzstück sozialdemokratischer Politik. Es ist Ausdruck unseres Verständnisses
von Solidarität, Gerechtigkeit und Würde des Menschen. Wir erwarten von
sozialdemokratischen Mandatsträger*innen, dass sie diese Grundsätze auch in
schwierigen Koalitionskonstellationen vertreten.
Wir wissen: Die allermeisten Arbeiter*innen und Beschäftigten können durch einen
Schicksalsschlag, Krankheit, Einsparungen in ihrem Beschäftigungsfeld oder einfach
durch Pech sehr schnell auf das Bürger*innengeld angewiesen sein. Jeder Mensch ist
im
Schnitt nur vier schlechte Entscheidungen vom Bürger*innengeld entfernt, aber keine
vier guten Entscheidungen davon, zu den Topverdiener*innen Deutschlands zu gehören.
Das zeigt, wie fragil soziale Sicherheit in unserer Gesellschaft ist und wie zentral
eine solidarische Sozialpolitik bleibt.
Wie Bärbel Bas, die derzeitige Vorsitzende der SPD, bereits 2022 betonte, ist es
entscheidend, dass das Bürger*innengeld erhalten bleibt, da es die soziale
Absicherung verbessert und Menschen den Weg in Selbstbestimmung und
gesellschaftliche
Teilhabe eröffnet. Wir müssen für Solidarität statt sozialer Kälte einstehen und
lehnen diesen Abbau unseres Sozialstaats entschieden ab. Wir setzen uns für ein
Sozialsystem ein, das Menschen unterstützt ihre Potenziale zu entfalten und ein
selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
Deshalb fordern wir:
- dass die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD BW in Regierungs- oder
Mandatsverantwortung klare Position gegen die Ergebnisse des
Koalitionsausschusses einnehmen und sich für ein sozial gerechtes System
einsetzen. - wirksame Mittel, um Menschen aus der sogenannten Minijobfalle zu bringen. Arbeit
in Teilzeit muss wirtschaftlich attraktiver werden, als eine geringfügige
Beschäftigung. - die Erhaltung einer Karenzzeit auf das Schonvermögen von sechs Monaten beim
Wechsel von ALG I oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in die
Grundsicherung. - eine dauerhafte Karenzzeit auf das Schonvermögen bei Menschen, die Aufstocken
müssen.
– dass der Vermittlungsvorrang nicht wieder eingeführt wird und weiterhin
Qualifizierung und passgenaue Vermittlung im Mittelpunkt stehen.
– dass die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD BW in Regierungs- oder
Mandatsverantwortung klare Position gegen die Ergebnisse des Koalitionsausschusses
einnehmen und sich für ein sozial gerechtes System einsetzen.
– dass unser Landesvorsitzender mit dem Landesvorstand eine auf diesem Antrag
beruhende Pressemitteilung zur Positionierung der SPD BW veröffentlicht.
