Mit der Einführung des BQFG[1] auf Bundes- und Landesebene wurde eine gute Basis geschaffen, um Migrant_innen als anerkannten Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Durch das sogenannte Anerkennungsgesetz haben Menschen mit im Ausland erworbener Berufsqualifikation einen Anspruch auf ein Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Abschluss.
Dabei wird unterschieden zwischen reglementierten Berufen und nicht-reglementierten Berufen. Bei nicht reglementierten Berufen wird zwischen Ausbildungs- und Studienabschlüssen unterschieden. Nicht reglementierte Ausbildungsabschlüsse müssen nicht – können jedoch anerkannt werden. Dies kann den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Für nicht reglementierte Studienberufe gibt es kein Anerkennungsverfahren, die im Ausland erworbene Qualifikation ist in Deutschland gültig. Da dies zahlreichen Arbeitgeber_innen nicht bekannt ist, gibt es als Hilfsmittel die sogenannte Zeugnisbewertung. Sie beschreibt die akademische Qualifikation und bescheinigt die beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten. Sie ist eine vergleichende Einstufung, nicht jedoch eine Anerkennung.Um einen reglementierten Beruf[2] ausüben zu dürfen muss eine im Ausland erworbene Qualifikation zwingend als gleichwertig anerkannt werden.
Geprüft wird die Gleichwertigkeit durch zuständige Stellen wie z. B. die Berufskammern oder Regierungspräsidien. Solch ein Gleichwertigkeitsverfahren dauert in der Regel 4 Monate und kostet bis zu 600 Euro(hinzu kommen in der Regel noch hohe Übersetzungskosten). Die zuständigen Stellen überprüfen die Gleichwertigkeit grundsätzlich anhand von eingereichten Unterlagen und Dokumenten. Diese für die Gleichwertigkeitsprüfung notwendigen Unterlagen können bei Flüchtlingen aus nachvollziehbaren Gründen zum Teil oder vollständig fehlen.
Wenn die Gleichwertigkeitsprüfung aufgrund von fehlenden Dokumenten nicht möglich ist, dann schreibt §14 BQFG vor, dass (gesetzlich nicht genauer definierte) „sonstige Verfahren“ zur Feststellung der Gleichwertigkeit Anwendung finden. Dies wird jedoch aktuell nur im Zuständigkeitsbereich der Handwerkskammer und der IHK durch das Angebot einer Qualifikationsanalyse umgesetzt.
Während der Qualifikationsanalyse wird praktisch überprüft, ob eine Person ohne Dokumente über die maßgeblichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten des angegebenen Berufs in ausreichendem Maße verfügt. Das Verfahren ist aufgrund des erhöhten Aufwandes viel teurer als ein reguläres Gleichwertigkeitsverfahren. Bei entsprechender Gleichwertigkeit kann die Person jedoch innerhalb des angegebenen Berufsals Fachkraft tätig werden, wodurch die individuellen Berufschancen verbessert werden.
Der HWK- und IHK-Bereich entspricht jedoch nur einem kleinen Anteil an vorhandenen Qualifikationen, die Migrant_innen und Flüchtlinge mitbringen. Zahlreiche Flüchtlinge sind hoch qualifiziert, können dies jedoch bei fehlenden Dokumenten nicht belegen. So gehen nicht nur zahlreiche Fachkräfte verloren, die Zukunft von Flüchtlingen wird nachhaltig negativ beeinflusst.
Aus diesem Grund fordern wir:
Jede Stelle, die berechtigt ist, eine Berufsqualifikation anzuerkennen, muss auch ein Verfahren anbieten, dass bei Verlust von Dokumenten die Anerkennung der Qualifikation ermöglicht (beispielsweise durch theoretische und/oder praktische Überprüfung der Kenntnisse nach dem Modell der HWK & IHK).
· Auch wenn es bei nicht reglementierten Studienabschlüssen kein Anerkennungsverfahren gibt, so muss es auch in diesem Bereich Menschen ohne Dokumenten ermöglicht werden, einen gleichwertigen Abschluss bescheinigt zu bekommen, denn die Fachkenntnis ist vorhanden – es fehlt nur der Nachweis. Aus diesem Grund soll für nicht reglementierte Studienabschlüsse eine zuständige Stelle in jedem Bundesland eingerichtet werden, um das „sonstige Verfahren“ anzuwenden.Hierfür bieten sich beispielsweise Universitäten an, die eine umfassende Kenntnisprüfung abnehmen.
· Die damit anfallenden Kosten sollen den Antragstellenden nicht in Rechnung gestellt werden. Zum einen können die Kosten von den Betroffenen nicht getragen werden und würden dadurch eine hohe Hürde bilden. Zum anderen wird die deutsche Wirtschaft erheblich von den anerkannten Fachkräften profitieren. Die Kosten werden sich also langfristig amortisieren.
Die notwendigen deutschen Sprachkenntnisse sollen Flüchtlingen durch kostenlose Sprachkurse vermittelt werden.
[1]Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
[2] Bei reglementierten Berufen ist der Zugang staatlich geregelt, eine Anerkennung entspricht einer Berufszulassung. Reglementierte Berufe sind z. B. Ärztinnen und Ärzte, die Kranken- und Altenpflegeberufe, Apotheker_innen, Sozialarbeiter_innen, Erzieher_innen, Lehrer_innen etc.
Begründung:
mündlich
