Änderung des Bestattungsgesetzes 

Antragsteller

Böblingen

Änderung des Bestattungsgesetzes

Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Änderung des Bestattungsgesetztes, erster Abschnitt § 20-24  –Leichenschau- BestattG, dahingehend, dass die Feststellung der Todesursache in Zukunft durch einen unabhängigen und speziell dafür ausgebildeten Mediziner erfolgen soll, in einem selbstständigen amtlichen Verfahren, unter Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse, zur Feststellung der Todesursache, wie sie im angloamerikanischen Bereich durch einen “Coroner“ durchgeführt wird. Die Verfügbarkeit entsprechend geschulter Mediziner muss dabei in der Fläche gewährleistet sein.“ Außerdem soll die Leichenschau bundesweit vereinheitlicht werden.

  
Begründung:

In Deutschland werden jedes Jahr etwa 11.000 nicht natürliche Todesfälle übersehen, davon etwa 1380 Tötungsdelikte. Aufgrund dieser Tatsache, sowie weiteren Problemen in der heute gängigen Praxis der Leichenschau, gehört das Gesetz dringend reformiert. Vorstöße der Politik die Leichenschau zu ändern gab es zwar schon viele, so wie etwa der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz zur Reform der äußeren Leichenschau aus dem Jahr 2011, allerdings ist bis heute dergleichen nicht umgesetzt worden, sodass wir Jusos uns nun dafür einsetzen werden. Derzeit ist es jedem zugelassenen Humanmediziner erlaubt, nicht nur den Tod eines Menschen festzustellen, sondern auch noch festzulegen, ob der Tod „natürlich“ oder „nicht natürlich“ eingetreten ist, bzw. die Todesart „ungewiss“ ist.

 
Das gilt für den Hals-Nasen-Ohrenarzt gleichermaßen wie für den operierenden und behandelnden Arzt, dessen Patient verstirbt. Bereits 2002 gelangte der Münsteraner Rechtsmediziner Brinkmann aufgrund einer Untersuchung von zwei Dritteln (23) der deutschen Institute für Rechtsmedizin zu der Schätzung, dass 1.380 Tötungsdelikte pro Jahr nicht bekannt werden. Brinkmann weist darauf hin, dass viele „Fehlklassifikationen“ bereits damit zu tun haben, dass sich der Hausarzt, der den Leichenschauschein ausstellen soll, den Toten oft gar nicht genauer betrachtet. So führe nur rund jeder 10. Hausarzt (9 %) überhaupt eine Entkleidung des Verstorbenen durch. 

 
Die bereits durchgeführte Änderung des Bestattungsgesetzes und einhergehend mit der Vorgabe das zur Leichenschau die Leiche nun zwingend gänzlich zu entkleiden ist und bei ausreichender Beleuchtung zu erfolgen hat, stellt eine geringfügige Verbesserung dar.

 
Dem gegenüber steht aber immer noch eine nicht vorgeschriebene Fortbildung von Ärzten die eine Leichenschau durchführen dürfen, sowie die Tatsache, dass Leichen mit Leichenstarre nur schwerlich zu entkleiden sind und dies sicherlich in Anwesenheit der Angehörigen pietätlos erscheinen dürfte. 

 
Es gilt nicht, die Unfähigkeit der Ärzte anzuprangern, sondern die fehlende verpflichtende Fortbildung zur Erkennung nicht natürlicher Todesursachen. Des Weiteren ist die gängige Praxis eine starke Belastung für die Polizei. So ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass immer häufiger Schutz- und Kriminalpolizeibeamte bis zu 10 Std. neben der Leiche ausharren müssen, bis ein Arzt kommt, der die Leichenschau vornehmen kann. Diese Beamten werden an anderer Stelle gebraucht.

 
Fehleinschätzungen führen nicht nur zu einem Vertrauensverlust in die Medizin, sondern auch zu einem Spitzenplatz Deutschlands bei den Exhumierungen in Europa.

 
Die angehaltenen Leichenschauscheine bei der, nicht in allen Bundesländern vor einer Kremierung vorgeschriebenen Leichenschau durch einen Rechtsmediziner, sprechen Bände.

 
Weil es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder Verordnungen zur Leichenschau gibt, macht es also schon einen Unterschied in welchem Bundesland der Täter sein Opfer zum Tode befördert. Das Entdeckungsrisiko ist nicht überall gleich. Die gesetzliche Regelung muss deutschlandweit vereinheitlicht werden.

 
Weitere Informationen unter folgendem Link: http://www.welt.de/134023447

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