Im Koalitionsvertrag 2011-2016 verpflichtet sich die grün-rote Landesregierung „unser Regierungshandeln daran [zu] orientieren, die zugrunde liegenden Daten und Dokumente weitestmöglich öffentlich zugänglich zu machen. Hier orientieren wir uns am Grundsatz „Open Data““.
Die Landesregierung hat dahingehend einen ersten Aufschlag gemacht, durch das im Dezember 2015 verabschiedete Informationsgesetz, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Ziel muss es sein, ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild unter Berücksichtigung der baden-württembergischen Landesverfassung zu verabschieden. Sich wie im kürzlich verabschiedeten Gesetz , am Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu orientieren, welches zwar eine Antwortpflicht auf Bürgeranfragen beinhaltet, jedoch kein Transparenzportal wie in Hamburg vorsieht.
Die Jusos Baden-Württemberg begrüßen, dass im neuen Gesetz vorgesehen ist, auch die mittelbare Landesverwaltung miteinzubeziehen. Auch der Landtag darf nicht ausgenommen werden. Die Jusos Baden-Württemberg fordern jedoch, dass auch Hochschulen und insbesondere die Verträge mit Drittmittelgebern in die Veröffentlichungspflicht mit aufgenommen werden. Eine intransparente Vergabe von Drittmitteln an öffentliche Forschungseinrichtungen gefährdet die Unabhängigkeit der Forschung und der Lehre.
Die Vorgaben zum Ausschluss des Informationszugangs zum Schutz öffentlicher Interessen müssen eng gefasst sein und klar formuliert werden. Dabei sind insbesondere schwammige Formulierungen, wie „wenn die Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Landesregierung haben kann“, zu vermeiden.
Die Jusos Baden-Württemberg fordern, dass Anträge auf Information wie in allen anderen Bundesländern mit Informationsfreiheitsgesetz kostenfrei sein sollen. Dies gilt auch für Anträge an die kommunale Verwaltung, soweit das Land hier ein Mitspracherecht hat. Eine Erhebung von Kosten wirkt abschreckend und benachteiligt finanziell schwächer gestellter Bürger.
Das Land sollte den Kommunen die Nutzung eines Transparenzportals des Landes anbieten, sie bei dessen Nutzung unterstützen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit dem Portal schulen. So kann ein für die Bürgerinnen und Bürger übersichtliches Portal geschaffen werden, für das man nicht wissen muss, was in den Aufgabenbereich des Landes und was in den der Kommune fällt. Die Nutzung durch die Kommunen soll kostenfrei sein, um eine Mehrbelastung der kommunalen Haushalte zu vermeiden.
