Unternehmen zum Fairen Handel verpflichten! Einführung eines EU-weit geltenden Labels. Unternehmen zum Fairen Handel verpflichten!

Einführung eines EU-weit geltenden Labels

Wir fordern ein europaweit geltendes, von offizieller Hand verliehenes, Siegel namens E-HEAL (European Human Environment Animal Label), welches die Fortentwicklung des fairen weltweiten Handels vorantreibt, und das Europäische und internationale Unternehmen können sich freiwillig zertifizieren lassen. Kommunale, nationale und europäische Insititutionen sollen, sofern möglich, Produkte und Dienstleistungen mit dem Siegel erwerben. Das Siegel ist unter folgenden Voraussetzungen einzuführen:“

1. Angemessene, quotengebundene Löhne: Das Siegel darf nur vergeben werden, wenn der Lohn der ArbeiterInnen in dem produzierenden Betrieb an eine spezielle Quote strikt gebunden ist:

Die Zertifizierung der Betriebe und damit die Vergabe des E-HEAL sind an einen festgelegten Mindestlohn gekoppelt. Dieser Mindestlohn muss allen am Produktionsprozess beteiligten Personen“ eine Existenzsicherung ermöglich. Er sollte sich nicht an nationalen Mindestlöhnen orientieren, da diese z.T. nicht vorhanden oder zu gering sind. Der  geforderte Mindestlohn bei einer fairen Produktion basiert deshalb auf nationalen Lebenshaltungskosten. Der Lohn wird aus einem Mindestpreis für Fair Trade Produkte bezahlt. Dies soll ArbeiterInnen garantieren auch bei schwankenden Weltmarktpreisen ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie zu sichern. Im Falle, dass der Weltmarktpreis den Mindestpreis übersteigt, muss der Fair Trade Preis mindestens dem Weltmarktpreis entsprechen. Der Mindestlohn muss auch für GelegenheitsarbeiterInnen und LohnarbeiterInnen gelten.

2. Recht zur Gründung von Gewerkschaften und gewerkschaftlicher Organisation: Das Siegel darf nur vergeben werden, wenn die ArbeiterInnen in dem produzierenden Betrieb die Möglichkeit haben, effektiv arbeitende Gewerkschaften zu gründen.

Gewerkschaften sind unerlässliche Vertreter für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen von abhängig Beschäftigten. Sie bilden in allen Industrienationen einen festen Bestandteil der politischen Landschaft und prägen, insbesondere durch Lohnkämpfe, Streik oder Boykott, die Suche nach gerechter Verteilung der Unternehmensgewinne und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Auch in den Entwicklungsländern müssen sich effektiv arbeitende Gewerkschaften bilden, um den Menschen die gleichen Möglichkeiten und Rechte zu sichern. Dadurch erfahren die Mitglieder der Gewerkschaften einen unmittelbaren Zugang zu politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen und könnten die Beantwortung dieser mitbestimmen. Auf lange Sicht wird erreicht, dass sich die ArbeiterInnen in den produzierenden Betrieben effektiv gegen menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, unverhältnismäßige Löhne und ausbeuterischen Arbeitsabläufe zur Wehr setzen können.

3. Geregelte Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch: Das Siegel darf nur vergeben werden, wenn die ArbeiterInnen in dem produzierenden Betrieb die Möglichkeit haben, geregelte Arbeitszeiten zu bekommen und Urlaub erhalten.

Es dürfen  nur solche Unternehmen zertifiziert werden, die den ArbeiterInnen ausreichend Anspruch auf Urlaub und eine Höchstarbeitszeit zusprechen. Zunächst stellt Entspannung und Freizeit einen Teil des Lebens-Rhythmus dar, der äußerst wichtig für die Gesundheit und Zufriedenheit ist. Auf der anderen Seite muss den ArbeiterInnen die Möglichkeit gegeben werden, sich persönlich und gesellschaftlich zu entwickeln und Erfahrungen außerhalb des Arbeitsplatzes zu erfahren.

4. Grundsicherung für ArbeiterInnen und Rente: Das Siegel darf nur vergeben werden, wenn die ArbeiterInnen in dem produzierenden Betrieb über die menschlichen Grundsicherheiten verfügen, was insbesondere die Absicherung im Krankheitsfall und eine Aussicht auf Rente die den Lebensunterhalt sichert, umfasst.

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5.  Nachhaltiges Wirtschaften: Das Siegel darf nur vergeben werden, wenn der produzierende Betrieb die Grundwerte der nachhaltigen Wirtschaft befolgt. Dies heißt es müssen definierte Grenzwerte und Richtlinien eingehalten werden für:

– global wirkende Luftemissionen (Ausstoß Klimagase und Säuren) sowie lokal wirkende (Feinstaub, Stickoxide etc.) Luftemissionen

– Erschöpfung von Rohstoffen und biologischer Vielfalt

– Abfallvermeidung und Entsorgung

– Vermeidung und Klären von Abwässern, etc.

– Die Kriterien sowie die Erfassungsmethoden sollen sich an EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) anlehnen. EMAS bleibt        dass strengere Instrument, aber durch eine ähnliche Struktur soll es interessierten Betrieben leichter gemacht werden eine EMAS Zertifizierung zu erreichen.

6. Einhaltung von Tierschutzbestimmungen: Dazu gehören das Verbot von Tierversuchen zu nicht-medizinischen Zwecken (z.B. Kosmetika) und das Einhalten von Mindeststandards bei Haltung und Transport (z.B. Zugang zu Wasser und Futter, Vermeidung von Schmerzen und anderen Qualen, ausreichend Platz bei der Tierhaltung etc.).

7. Einführung einer Kommission: Zur Überwachung der vorangestellten Forderungen und genauen Ausarbeitung der Vergabekriterien ist eine offizielle Kommission einzuführen, welche von EU Mitteln finanziert wird, an sich aber unabhängig ist. Diese soll mit Vertretern aller Akteure besetzt werden und sich selbst eine Geschäftsordnung geben, welche die Mindeststandards zur Vergabe des Siegels, das Zertifizierungsverfahren und die weitere Zusammenarbeit regelt.

9. Mindestens 50% fair produziert: Das Siegel darf nur vergeben werden, wenn mindestens 50 Prozent der Inhaltsstoffe des Produktes unter fairen Bedingungen produziert wurden.

Insbesondere bei Mischprodukten besteht die Gefahr, dass nur wenige Inhaltsstoffe fair produziert wurden – das Produkt jedoch trotzdem ein Fair Label erhält.  Die aktuelle Entwicklung dieses sogenannten „mass balancing“ zeigt, dass fair gelabelte Mischprodukte einen immer geringeren Anteil an fairen Produkten enthalten. Der „faire“ Anteil wurde bspw. bei dem als streng geltenden Fairtrade Siegels von 50 Prozent auf 20 Prozent heruntergesetzt. Ein europäisches Siegel würde damit nicht nur die Abnahme von Fair Trade Produkten erhöhen, sondern auch KonsumentInnen eine höhere Transparenz bieten.

 Begründung:

Sowohl die Bedeutung des Fairen Handels, als auch der Anteil an Produkten aus biologischem Anbau wächst ständig. In den letzten Jahren sind immer mehr Fairtrade- und Bio-Siegel entstanden, deren Verleihung aber unterschiedlichen Kriterien unterliegt. So gibt es einerseits ein international normiertes Label, „Fairtrade“ welches von der FLO dem Dachverband der „Fairtrade-Labeling Organizations“ vergeben wird. Andererseits gibt es verschiedene nationale Siegel. Dies führt zu Intransparenz und macht es insbesondere für Verbraucher schwer, zu erkennen, welche Produkte unter welchen Bedingungen entstanden sind. Dies kann einerseits zu einer Täuschung der Verbraucher führen und erleichtert andererseits auch eine missbräuchliche Verwendung des Begriffes Fairtrade.

Mit den oben stehenden Forderungen werden einheitliche Kriterien für ein europaweites  verbindliches Siegel geschaffen. Diese Kriterien orientieren sich an den bereits geltenden Standards für Siegel im Bereich Fairtrade:

–       Armut, Naturzerstörung und unmoralische Tierquälerei wird durch die genannten Forderungen effektiv bekämpft.

–       Durch ein einheitliches Siegel können folglich Intransparenz und Missbrauchsfälle vermieden werden. Durch ein europaweites Siegel könnte zudem die Akzeptanz von Fairtrade-Produkten gesteigert und auch in der Übergangszeit ein Anreiz geschaffen werden, die E-HEAL -Kriterien zu erfüllen.

–       Durch ein abgestuftes System zur Umstellung auf Fairtrade wird zudem ein „weicher“ Übergang gewährleistet, welcher allen Akteuren, eine planvolle Umsetzung ermöglicht. Da Betriebe in der EU die Bedingungen des Siegels durch bestehende gesetzliche Vorgaben ohnehin schon weitestgehend einhalten ist die zügige Einführung der öffentlichen Beschaffung mit E-HEAL weniger anspruchsvoll als es zunächst scheint. D.h. im Zweifel gibt es immer die Möglichkeit auf heimische Produkte zurückzugreifen, dadurch werden auch regionale Produzenten gestärkt und regionaler Handel gefördert