Der ÖPNV in der Zukunft
Für die zukunftsfähige Ausgestaltung des ÖPNVs im ländlichen Raum fordern die Jusos Baden-Württemberg die folgenden drei Punkte.
1. Die Flexibilisierung des ÖPNVs im ländlichen Raum
Wir fordern eine Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum in allen Altersschichten. Dies kann grundsätzlich auf vielen Wegen geschehen, wird allerdings primär durch die Umgestaltung des Fahrangebotes erreicht. Eine interessante, flexibilisierende Lösung ist hierbei der vermehrte Einsatz von Rufbussen. Bei diesem Modell rufen Fahrgäste bis zu einer festzusetzenden Grenze zuvor in einer Zentrale an und kommunizieren ihre Nachfrage nach Fahrten. Durch diese Art und Weise des Fahrtenmodells können einerseits Leerfahrten und die damit einhergehenden, vermeidbaren Kosten eingeschränkt werden, andererseits wird ein Angebot, welches sich flexibel nach der Nachfrage richtet, sichergestellt.
Flexible Nachtbusse, welche ländliche Gegenden an Wochenenden und Feiertagen auch zu Abendstunden mit den Mittelzentren verbinden sind, nicht nur attraktiv für viele junge Menschen sondern beugen auch Fahrten unter Alkoholeinfluss vor.
Für die hiermit benötigte Informierung respektive die Transparenz der Fahrten sollen seitens der Kommunen im ländlichen Raum Möglichkeiten zur ad-hoc Abrufung jeweiliger Positionen der Busse installiert werden, durch welche für die Fahrgäste eine bessere Möglichkeit zur Informierung erwirkt wird. Eine solche Plattform können beispielsweise ebenfalls Telefonzentralen oder aber auch entsprechende Applikationen (Apps) darstellen.
2. Die Möglichkeit zum barrierefreien Transport
Wir fordern die lückenlose Umgestaltung des regionalen und interregionalen Busverkehrs auf Niederflurbusse aller Kommunen in Baden-Württemberg. Wir sind uns dessen gewahr, dass diese Umstellung einiger Zeit bedarf. Die Umstellung soll schnellstmöglich, spätestens allerdings bis zum 01.01.2022 geschehen, wie mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vereinbart.
Für die Zeit der Überbrückung sollen Kommunikationswege eingerichtet werden, über welche in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen den Bedarf eines Niederflurbusses zu bestimmter Uhrzeit an bestimmter Haltestelle kommunizieren können. Diesen Bedarfen ist seitens der jeweiligen Anbieter des Busverkehrs Folge zu leisten. Die Fahrgastinformation für diese Personengruppe ist entsprechend auszugestalten.
Optische Haltestellenanzeigen und –durchsagen in Bussen erleichtern das Fahren für Fahrgäste mit Hör- oder Sehschwäche und stellen gleichzeig eine Verbesserung der Information für alle dar. Ebenso müssen die Haltpunkte barrierefrei ausgebaut werden. Dazu zählen insbesondere erhöhte Randsteine sowie Leitlinien und gut lesbare Fahrpläne für sehgeschädigte Fahrgäste. Zusätzlich sollen bei Zugbahnhöfen bei Renovierung oder Neubau die Einstiegsmöglichkeiten am Gleis barrierefrei gestaltet werden.
3. Nachhaltige Trägermodelle etablieren
Trägermodelle und verwendete Finanzierungsinstrumente sind nicht selten intransparent und ineffizient. Um Wirtschaftlichkeit des ÖPNVs, vor allem im ländlichen Raum, weitestgehend zu gewährleisten, bei gleichzeitiger Sicherstellung des Ausrichtens der ÖPNV Angeboten am Interesse und der Nachfrage der Bürger*innen, soll das Trägermodell überdacht werden. Das Drei-Ebenen-Modell aus auftragsvergebenden, politischen Instanzen, einer koordinierenden Management-Ebene sowie den die Aufträge ausführenden Busunternehmen erscheint hierbei grundsätzlich erstrebenswert. Die Umstellung der Nettoverträge auf Bruttoverträge und die lückenlose Organisation privatwirtschaftlicher Busunternehmen in überunternehmerischen Planungsinstitutionen auf Kreisebene trägt zusätzlich zur Effizienz und Wirtschaftlichkeit des ÖPNVs bei.
Begründung:
Der Öffentliche Personennahverkehr bietet, insbesondere in weiten ländlichen Gegenden, noch erheblichen Raum zur Verbesserung.
Während es in vielen Regionen zumindest ein ausreichendes Angebot des Schülerverkehrs gibt, existieren außerhalb dessen vielerorts keine weiteren, zufriedenstellenden Angebote an Bus- oder Schienenverkehr, welche insbesondere den Jugendlichen, aber auch Personen anderer Altersgruppen eine adäquate Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen können.
Insbesondere für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personengruppen wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Eltern mit Kinderwägen oder ähnlichen mobilitätsunterstützenden Mitteln sowie Personen fortgeschrittenen Alters, für welche für die Gewährleistung der autonomen Mobilität gewisse Hilfsmittel ebenfalls unabdingbar sind, lässt das zur Verfügung stehende, real existierende Angebot noch erheblichen Raum zur Verbesserung.
Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Ausgestaltung des Personennahverkehrs für die jeweiligen Kostenträger zunehmend zu Herausforderung. Nachhaltige Finanzierungsmodelle müssen flächendeckend etabliert werden. Während insbesondere zu den Stoß- und Schulzeiten die Kapazitäten der jeweiligen Busse bis an deren Grenze und teilweise darüber hinaus ausgelastet sind, existieren zu anderen Zeitpunkten entweder keine Angebote, obgleich Nachfrage potentiell vorhanden wäre, oder das Angebot wird nicht ausreichend genutzt. Die Folge von Leerfahrten belasten insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des ÖPNVs. Weiterhin ist es nicht selten der Fall, dass für Jugendliche insbesondere an Wochenenden eine Anbindung zu als adäquat angesehenen Zeitpunkten, beispielsweise abends nach 22 Uhr, keine Verbindung mehr existiert.
Die Notwendigkeit eines reibungslosen Transportes gilt insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Menschen. Da für diese Personengruppe Distanzen i.d.R. schwieriger zu Fuß zu bewältigen sind respektive eine gänzliche Unmöglichkeit vorherrscht, ist eine besondere Abhängigkeit vom ÖPNV als oftmals einziges Mittel des Transportes gegeben. Der ÖPNV muss deshalb nachhaltig barrierefrei ausgestaltet werden, um die gleichwertige und inklusive Teilhabe am gesellschaftlichen Miteinander Aller zu gewährleisten.
