Antragsteller: Karlsruhe-Stadt
Die Jusos Karlsruhe fordern die Einführung einer Fahrfähigkeitsprüfung ab dem 65. Lebensjahr. Da mit zunehmenden Alter die Fahrunfähigkeit zunimmt, wollen wir diesen Test gestaffelt einführen. Dabei soll dieser von 65 bis 75 Jahren alle drei Jahre durchgeführt werden, und für Personen ab 76 Jahre alle zwei Jahre.
Dieser Test soll vor allem die Fahrfähigkeit in Bezug auf die physischen Fähigkeiten testen. Dazu gehört unter anderem die Überprüfung des Seh-, sowie des Reaktionsvermögens.Bei Nichtbestehen der Fahrfähigkeitsprüfung wird der Führerschein entzogen. Dabei ist zu gewährleisten, dass auf die Betroffenen keine Kosten und ein möglichst geringer bürokratischer Aufwand zukommen.
Unser Ziel ist es mit dieser Reform, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten.
Wir halten die Einführung einer Fahrtauglichkeitsprüfung in Deutschland für unerlässlich, da ein unbestrittener Zusammenhang zwischen steigendem Alter und abnehmender Fahrfähigkeit herrscht. Gerade Altersgebrechen wie Sehbeschwerden, der Verlust des Konzentrationsvermögens und altersbedingte Krankheiten wie Demenz beeinträchtigen die Straßenverkehrssicherheit auf radikale Weise. Dies stellt eine Gefährdung für die Öffentlichkeit und aller Beteiligten dar.
Gerade die Multimorbidität (Mehrfacherkrankung), die in Deutschland 77% der
70-85 Jährigen betrifft, lässt das Unfallrisiko bei den Betroffenen um das 2,6 Fache im Vergleich zu Gesunden steigen und trägt somit entscheidend zu einer Unsicherheit im Straßenverkehr bei.
Häufig wird als Gegenargument auf Zahlen des Statistischen Bundesamts verwiesen, wonach der Anteil der Menschen über 65 Jahren an der
Gesamtbevölkerung zwar rund 21 Prozent betrage- sie aber nur in 14 Prozent für Unfälle mit Personenschäden verantwortlich seien.
Bei dieser relativ einseitigen Auslegung der Fakten wird allerdings außer Acht gelassen, dass über 65 Jährige eine geringere Fahrleistung als andere
Altersgruppen haben, wodurch die Wahrscheinlichkeit, dass sie in einem Unfall involviert sind, geringer als bei anderen Altersgruppen ist. Zu berücksichtigen ist zudem, dass sie bei Unfällen mit Personenschaden, in denen sie involviert sind, zumeist die Hauptschuld tragen. Dies belegen Zahlen des Bundesamts für
Statistik. Diese besagen, dass 70-75 Jährige in 65 Prozent dieser Fälle
Unfallverursacher sind. Bei einem Alter von 75 Jahren steigt der Anteil sogar auf 76,3 Prozent.
Wichtig ist es hervorzuheben, dass die Einführung dieser Prüfung keine – wie oft angeführt wird – Diskriminierung der Älteren beabsichtigt. Das Ziel besteht einzig und alleine darin, denjenigen, die nicht mehr zuverlässig am
Straßenverkehr teilnehmen können, die Fahrerlaubnis zu entziehen, um damit die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich zu steigern.
Außerdem würde Deutschland mit dieser Reform lediglich dem Beispiel zahlreicher EU-Staaten folgen. So herrscht in Großbritannien und Schweden eine Verpflichtung zum Gesundheitscheck ab dem 70. Lebensjahr alle drei Jahre, in Portugal sogar alle zwei Jahre. Es besteht daher kein Grund, wieso dies nicht auch in Deutschland möglich wäre.
Die Kosten für die Prüfung sollten durch den Staat getragen werden, um Menschen mit einer geringen Rente keine zusätzliche Last aufzubürden oder die Teilnahme am Straßenverkehr zu verhindern ohne dass ein Grund dafür vorliegt.
