Verpflichtender Antidiskriminierungsunterricht


Zur Weiterleitung an die SPD-Landtagsfraktion

 Wir fordern die Einführung eines verpflichtenden Antidiskriminierungsunterrichts für
 alle Berufsgruppen, die in der Kinder- und Jugendarbeit sowie im Bildungs- und
 Erziehungsbereich tätig sind. Besonders für diejenigen, die solch einen Unterricht
 nicht im Rahmen ihrer Ausbildung erhalten.
 Dazu zählen insbesondere Lehrkräfte,
 Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen sowie Fachkräfte der
 offenen Kinder- und Jugendarbeit.

  Pädagogische Fachkräfte tragen eine zentrale Verantwortung im Umgang mit Vielfalt,
  Diskriminierung und demokratischer Bildung. In ihrem Berufsalltag sind sie mit
  menschenfeindlichen Haltungen, diskriminierenden Strukturen und extremistischen
  Tendenzen konfrontiert. Um diesen professionell begegnen zu können, braucht es
  gezielte Qualifizierung. Antidiskriminierungsarbeit darf nicht von persönlichem
  Engagement abhängen – sie muss fester Bestandteil der beruflichen Ausbildung und
  Praxis sein.

 Antidiskriminierungsinhalte sollen verbindlich und altersgerecht in bestehende
 Unterrichtsfächer – insbesondere in den Sekundarstufen I und II – integriert werden.
 Ergänzend dazu sollen entsprechende Inhalte auch fester Bestandteil
 der Aus- und
 Fortbildung pädagogischer Fachkräfte sein.

  Der Unterricht soll folgende Inhalte umfassen:

  1.   Grundlagen der Antidiskriminierungsarbeit: Vermittlung rechtlicher und
      gesellschaftlicher Grundlagen, z. B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
      Diskriminierungsformen und Schutzmechanismen.
  2.   Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit: Erkennen und Einordnen von
      Rassismus, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Sexismus, Ableismus, Klassismus
      und weiteren Diskriminierungsformen im pädagogischen Kontext.
  3.   Sensibilisierung für Diskriminierung im Alltag: Reflexion eigener Haltungen und
      Wahrnehmungen, Erkennen von Alltagsdiskriminierung und Mikroaggressionen im
      Umgang mit Kindern, Jugendlichen, Kolleg*innen und Eltern.
  4.   Handlungskompetenz gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit: Konkrete
      Interventionsstrategien, Gesprächsführung in Konfliktsituationen, Umgang mit
      menschenfeindlichen Äußerungen oder Symbolen, Prävention von Radikalisierung.
  5.   Demokratische und inklusive Praxis: Förderung einer diskriminierungssensiblen,
      demokratischen Bildungskultur, Schaffung sicherer Räume und Stärkung
      gesellschaftlicher Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen.
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