Antrag auf erneute Beschäftigung der Beschlusslage / Arbeitsauftrag
Zur Weiterleitung an:
SPD-Bundesparteitag, Juso-Bundeskongress, SPD-Bundestagsfraktion
Aus dem Leitantrag Kinderarmut (LPT vom 22.07.2017):
„Es sind flexible Förderansprüche, u.a. auch für Teilzeitstudiengänge zu schaffen“
Antragstext:
8 Jahre sind vergangen, doch Änderungen sucht man bis heute vergebens. Noch immer
wird kein einziges Teilzeitstudium durch BAföG gefördert.
Die Gesetzgebenden setzen nach wie vor eine Vollzeitausbildung voraus. Die volle
Arbeitskraft des Studierenden muss beansprucht werden, d.h. etwa 40 Stunden pro
Woche.
Dies ist zutiefst ungerecht. Denn wird über den Freibetrag hinaus gearbeitet, und
ist
ein Studium nur in Teilzeit möglich, besteht kein Anrecht auf eine Förderung. Wird
im
Gegensatz gar nicht, oder nur geringfügig gearbeitet, besteht jedoch der Anspruch
auf
Unterstützung.
Für viele junge Menschen ist ein Studium eine enorme Hürde, besonders wenn ein
festes
Arbeitsverhältnis besteht. Besteht aber keine Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit
drastisch zu reduzieren, um ein Vollzeitstudium zu beginnen, bleibt oft nur die
Kündigung. Jobs in Teilzeit reichen meist nicht aus, um die hohen
Lebenshaltungskosten zu decken. Ausgrenzend für alle, die soziale & finanzielle
Sicherheit und ihr gewohntes Umfeld behalten möchten. Zu oft besteht auch kein
eigenes Vermögen, um die entstandenen Kosten aufzufangen. Nur Studierende aus
wohlhabenden Familien vermögen dies zu tun, was die Chancengleichheit beträchtlich
verringert .
Sinnvoller ist es hingegen, Arbeitsplätze zu sichern, junge Menschen zu ermutigen,
sie finanziell zu unterstützen.
Es ist deshalb dringend notwendig , die bestehenden Regelungen zu überdenken, und
folgende Forderungen einzubringen:
- Akkreditierte Studiengänge, die in Teilzeit angeboten werden, sind
grundsätzlich
durch das BAföG förderfähig. Eine Mindestanzahl der Arbeitsstunden pro Woche
besteht nicht - Förderberechtigt sind Personen, die mindestens 3 Jahre in Vollzeit gearbeitet,
oder eine 3- Jährige Berufsausbildung abgeschlossen und 1 Jahr voll gearbeitet
haben. - Die Höhe der Förderung muss den Entfall des Einkommens teilweise kompensieren.
Sinnvoll wäre ein fester monatlicher Betrag, der bei Verringerung der
Arbeitszeit auf < 60% oder ausgezahlt wird . Die Hälfte ist als zinsloses
Darlehen zurückzuzahlen - Des Weiteren muss die Möglichkeit bestehen, ein weiteres zinsloses Darlehen in
Anspruch zu nehmen. - Die Dauer der Förderung hängt von der vorgegebenen Regelstudienzeit ab, sie
beträgt aber maximal 5 Jahre. - Gibt es Änderungen der Lebens- oder Arbeitssituation wie die Geburt von
Kindern,
Pflege von Angehörigen oder Krankheitsbedingte Leistungsminderung, kann die
Summe der monatlichen Förderung angepasst werden.
