Zur Weiterleitung an: SPD-Landesparteitag, SPD-Landtagsfraktion
Wir fordern, dass der Finanzierungsanteil des Landes auf durchschnittlich 15 % der
Kosten der Studierendenwerke erhöht wird und dynamisiert wird, damit das Land
dauerhaft einen fairen Beitrag zur sozialen Unterstützung der Studierenden leistet.
Begründung
Soziale Situation der Studierenden
Gut ein Drittel aller Studierenden waren laut EU-SILC 2023 armutsgefährdet. Die letzten Sozialerhebungen des DSW zeigen als Tendenz eine zunehmende Armut unter Studierenden. Die Studierendenwerke sind die Einrichtungen des Landes zur sozialen Unterstützung der Studierenden und müssen dementsprechend gestärkt werden, um der studentischen Armut entgegenzuwirken.
Unterfinanzierung der Studierendenwerke
Die Studierendenwerke finanzieren sich größtenteils selbst. Die Finanzhilfe des Landes macht nur noch einen geringfügigen Teil der Finanzierung aus. Die Kosten der Studierendenwerke sind in den letzten Jahren stark angestiegen, bedingt durch die hohe Inflation bei Nahrungsmitteln und die starken Auswirkungen der Tariferhöhungen. Jeder Cent, der nicht aus der Finanzhilfe kommt, muss entweder von Studierenden getragen werden (insbesondere durch Semesterbeiträge und erhöhte Mensapreise) oder führt zwangsläufig zu einer Einschränkung der sozialen Unterstützung der Studierenden. Trotz großer und anhaltender Anstrengungen der Studierendenwerke kommt es für die Studierenden in Baden-Württemberg im Vergleich zu vor fünf Jahren zu einer jährlichen Mehrbelastung von 30 Millionen Euro. In den nächsten Jahren wird eine zusätzlichen Mehrbelastung durch die letzten Tariferhöhungen von jährlich ca. 12 Millionen Euro die Studierenden treffen. Die in den Haushaltsberatungen beschlossene Erhöhung der Finanzhilfe um 1,2 Millionen Euro im Jahr 2026 ist daneben nur ein Tropfen auf den heißen Stein.
Kosten BAföG-Bearbeitung
Die BAföG-Bearbeitung wurde vom Land den Studierendenwerken übertragen. Die Finanzierung des Landes dafür reicht weiterhin nicht aus. Die Studierendenwerke müssen eigene Mittel aufbringen, um eine gute BAföG-Bearbeitung im Sinne der Studierenden sicherzustellen. Es ist inakzeptabel, dass die Landesregierung ihre Verwaltungskosten auf die Studierenden abwälzt. Die Finanzierung muss die tatsächlichen Kosten decken!
Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags
Die im Haushaltsbegleitgesetz versteckte Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags (bisher 70 € pro Semester) wurde nochmal von 78 € im Entwurf auf 80 € im Gesetzesbeschluss erhöht. Die Mehrbelastung der Studierenden durch diese zusätzliche Beitragserhöhung um 2 € im Semester entspricht ziemlich genau der Entlastung durch die Erhöhte Finanzhilfe von 1,2 Millionen Euro. Insgesamt ist das für die Studierenden ein Nullsummenspiel!
Fazit
Die Landesregierung versagt bei ihrem sozialen Auftrag gegenüber Studierenden. Anstatt einer dringend notwendigen Entlastung, hat sich die Landesregierung für eine zusätzliche Belastung der Studierenden entschieden. So sieht keine Bildungsgerechtigkeit aus! So löst man keinen Fachkräftemangel!
