Mission Atommüllendlager: Fakten schaffen, Verantwortung übernehmen, Verfahren beschleunigen.

Zur Weiterleitung: SPD-Landtagsfraktion, SPD-Bundestagsfraktion, Bundesumweltminister
 Carsten Schneider

 Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Suche nach einem Endlager für
 hochradioaktiven Abfall zu beschleunigen und diese nicht auf die Lange Bank zu
 schieben. Das Ziel muss sein, dass bis Mitte dieses Jahrhunderts ein geeigneter
 Standort gefunden ist und mit einer ersten Einlagerung von Atommüll innerhalb der
 nächsten 40 Jahre begonnen werden kann.

 1938 von Otto Hahn entdeckt, wurde die Kernspaltung 1939 durch Lise Meitner
 theoretisch beschrieben. Neben der schnellen Entwicklung der militärischen Nutzung,
 plädierten beide stets für die zivile Nutzung der Atomkraft. Von 1961 bis 2023 waren
 in Deutschland 37 Kernreaktoren im kommerziellen Betrieb. In diesen 62 Jahren der
 Nutzung der Kernkraft wurde ein Großteil des heute anfallenden und zwischenlagernden
 Atommülls produziert. Ein weiterer Anteil kommt aus Medizin und Forschung. Während in
 den 1960er Jahren Atommüll noch in der Tiefsee versenkt wurde, legte sich die
 Wissenschaft und später auch die Politik auf eine tiefengeologische Endlagerung fest.
 Der Fokus setzte sich auf stabile Gesteinsschichten, wie sie in Salzkavernen
 vorzufinden sind. Die Entscheidung fiel schließlich auf die 1964 stillgelegte
 Schachtanlage Asse. Nach Wassereinbrüchen, ist klar, dass hier kein radioaktiver
 Abfall gelagert werden kann. Auch, dass die Rückholbarkeit der Abfälle wichtig ist,
 wurde in der Asse auf schmerhafte Weise erprobt. Ein Problem bleibt: Ein Endlager für
 hochradioaktiven Atommüll ist bis heute nicht gefunden.

 Nach aktuellem Stand ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) bis nach 2100
 beschäftigt einen geeigneten Standort für ein Endlager für Atommüll zu finden. Das
 ist deutlich zu lange. Laut einem Zwischenbericht der BGE aus November 2025 kommen in
 Phase 1 der Endlagersuche aktuell noch rund ein Viertel der Fläche des Bundesgebietes
 für ein Endlager in Frage. In Baden-Württemberg sind das drei größere Teilgebiete
 (südwestlich von Ulm, westlich von Schramberg und südöstlich von Baden-Baden). Bis
 Ende 2027 möchte die BGE einige wenige geeignete Standorte in einer zweiten Phase
 genauer untersuchen. Hierfür ist ein Beschluss des Bundestages notwendig. Eine
 Reduzierung der in Phase 2 untersuchten Standortregionen auf maximal 6, ist mit Blick
 auf die personellen Ressourcen und des Zeithorizonts der Phase 2 geboten. So sieht es
 auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), welches
 bereits im Frühjahr 2025 auf die Notwendigkeit einer schnelleren Endlagersuche
 hingewiesen hat.

 In Phase 2 sind für die oberflächliche Erkundung, umfangreichere Arbeiten
 erforderlich. Hierfür sind unter anderem seismische Messungen notwendig, die nach der
 aktuellen Gesetzeslage nicht während der Brut- und Setzzeiten und daher nur während
 der Wintermonate durchgeführt werden können. Für die Endlagersuche, muss hier eine
 Ausnahme, wie sie z.B. für Wärmepumpen, Geothermieanlagen und dem Aufbau von
 Wärmenetzen schon gilt, getroffen werden. Auch müssen die bergrechtlichen
 Genehmigungen für die Erkundung schon bereits mit der Übermittlung der
 Standortvorschläge an den Bundestag eingeholt werden. So kann eine Verzögerung der
 Genehmigung, durch das Abwarten der Entscheidung im Bundestag verhindert werden. Der
 Start der Erkundung darf aber erst nach der Entscheidung des Bundestages beginnen.

 Für die Erkundung in Phase 2 müssen auch Bohrungen durchgeführt werden. Wegen der
 Entwicklung neuer, moderner Bohrtechniken schlagen BASE und BGE vor, dass diese
 gleich detaillierter durchgeführt werden und somit Phase 3 der Endlagersuche in diese
 Phase integriert werden kann. Bisher sollten nach der Phase 2 in max. drei
 ausgewählten Standorten Erkundungsbergwerke aufgefahren werden. Die Integration
 dieser dritten und letzten Phase in die zweite hätte viele Vorteile. Der Zeitraum der
 Endlagersuche könnte sich dadurch um mehrere Jahrzehnte verkürzen und bis zum Jahr
 2050 ein geeigneter Standort gefunden sein. Durch die frühe Festlegung, ist außerdem
 eine Reduzierung der Gesamtanzahl der Regionalkonferenzen, die die Beteiligung der
 Bürgerinnen und Bürger an der Standortsuche sicherstellen sollen möglich.

 Leider dauert es bis zur richtigen Endlagerung des Atommülls noch sehr lange. Durch
 die Bedrohungen Russlands, aber auch durch Terrorismus, ist es daher notwendig die
 bestehenden Zwischenlager noch resilienter gegen Bedrohungen von außen zu machen.
 Eine Beschleunigung der Endlagersuche muss hier ein Teil dieses Sicherheitskonzepts
 sein.

 In Zukunft muss gelten:
 Sicherheit vor Wahlkampf

 Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht ein wissenschaftsbasiertes, partizipatives
 Verfahren vor. Leider beobachten wir, dass konservative Kräfte in verschiedenen
 Bundesländern versuchen, das Verfahren zu torpedieren, um ihre eigenen Wahlkreise zu
 schützen. Dies führt zu einem Stillstand, den wir uns nicht leisten können. Geologie
 kennt keine Landesgrenzen.

 Beschleunigung dient der Sicherheit

 Oft wird argumentiert, „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit“. Das ist im Kern
 richtig, darf aber keine Ausrede für bürokratischen Leerlauf sein. Ein Endlager in 80
 oder 100 Jahren ist keine Lösung, sondern ein Sicherheitsrisiko. Die Zwischenlager
 sind für diese Zeiträume nicht ausgelegt.

 Wir Jusos fordern daher:

  •  Der Bundestag legt für Phase 2 der Endlagersuche maximal sechs Standortregion
     fest.
  •  Die bergrechtlichen Zulassungsverfahren für die Standorterkundung sollen schon
     mit der Übermittlung der Standortregionen an den Bundestag Ende 2027 beginnen.
  •  Die seismische Erkundung der Standortregionen muss auch während der Brut- und
     Setztzeiten möglich gemacht werden.
  •  Statt Erkundungsbergwerke aufzufahren, sollen moderne Bohrtechniken eine
     ausreichende Erkundung unter Tage ermöglichen.
  •  Die Erkundungs- und Betretungsrechte für das BASE und die BGE sollen an denen
     des EEG orientiert werden. Insbesondere für öffentliche Grundstücke soll gelten,
     dass für Erkundungen dort nur eine Anzeigepflicht beim jeweiligen öffentlichen
     Eigentümer besteht. Entsprechende landesrechtliche Regelungen sind hier zu
     treffen.