Zur Weiterleitung an: Juso-Bundekongress, Landesparteitag der SPD BW,
Bundesparteitag, SPD-Landtagsfraktion BW
Nachdem der Mindestlohn nach der Bundestagswahl 2021 durch die SPD auf 12€ erhöht
wurde, erleben wir nun erneut Streit um eine politische Festlegung des Mindestlohns
und den Vorwurf von konservativer Seite, dadurch werde die Mindestlohnkommission
ausgehebelt.
In der Vergangenheit konnten die geringen Anhebungen des Mindestlohns durch die
Kommission jedoch dazu führen, dass Mindestlohnempfänger*innen teilweise faktisch
unter der Armutsgrenze (60% des Bruttomedianlohns) lebten. Weil wir das nicht
akzeptieren können, braucht es dringend eine Reform der Mindestlohnkommission, die
als Gremium der Sozialpartner*innen grundsätzlich eine wichtige, dialogorientierte
Rolle einnimmt.
Daher fordern wir:
…eine veränderte Entscheidungsfindung:
- Auch der Vorsitz soll nur für eine begrenzte Zeit möglich sein.
- Die Anzahl der Mitglieder soll erhöht und deren Zusammensetzung diversifiziert
werden. - Sowohl von der Arbeitnehmenden- als auch von der Arbeitgebenden-Seite muss
mindestens eine Person der Entscheidung zustimmen. - Die Wissenschaft soll ein größeres Gewicht in der Kommission bekommen: Wir
wollen mehr Plätze für Wissenschaftler*innen - Die Kommission soll geschlechterparitätisch besetzt sein.
…organisatorische Änderungen:
- Es muss jährlich über eine Erhöhung des Mindestlohns entschieden werden und
nicht, wie bisher, alle zwei Jahre. - Sondersitzungen müssen einberufen werden, wenn die Inflationsrate über 4%
steigt, oder die wirtschaftliche Situation eine Anpassung de Mindestlohnes für
notwendig macht.
…inhaltliche Verbesserungen:
- Der Mindestlohn muss immer mindestens 60% des Bruttomedianlohns betragen.
- Der Mindestlohn sollte höher als 60% des Bruttomedianlohns liegen, wenn die
wirtschaftlichen Vorteile die Nachteile dann immer noch überwiegen. Zur
Ermittlung der Vor- und Nachteile werden die aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisse herangezogen.
Begründung
Eine Reformierung der deutschen Mindestlohnkommission ist notwendig, um endlich gerechte Löhne für alle Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten. Daher sollte vor allem die derzeit eingeschränkte Fähigkeit zur Entscheidungs- und Kompromissfindung hergestellt werden. Um zu verhindern, dass unpopuläre, aber notwendige Entscheidungen aufgrund persönlicher Karrieren nicht getroffen werden, sollte sowohl die Amtszeit der Mitglieder als auch die des Vorsitzes auf eine Legislatur (5 Jahre) begrenzt werden. So kann sichergestellt werden, dass Entscheidungen aus inhaltlicher Überzeugung und nicht zugunsten einer kalkulierten Wiederwahl getroffen werden. Um zu gewährleisten, dass eine Seite überstimmt werden kann, sollte sowohl von der Arbeitnehmenden- als auch von der Arbeitgebenden-Seite mindestens eine Person der Entscheidung zustimmen.
Aufgrund ihrer Expertise und Neutralität sollten auch Wissenschaftler*innen stimmberechtigt sein, und nicht wie bisher nur als beratendes Mitglied teilnehmen. Es ist auch vorteilhaft, mehrere Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Bereichen einzusetzen, um die verschiedenen Forschungsgebiete umfangreicher abzubilden (Arbeitsmarktforschung, Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften). Der Mindestlohn sollte nicht basierend auf Ideologien, sondern auf Faktenbasis festgelegt werden.
Die per EU-Richtlinie angesetzte Untergrenze des Mindestlohns bei 60% des Medianeinkommens gibt explizit vor, welcher Mindestlohn für Arbeitnehmer*innen zumutbar ist. Doch reicht die EU-Richtlinie nicht aus, um den Arbeitnehmer*innen zu einem solchen gerechten Lohn zu verhelfen, da die Kommission in Deutschland diese bisher nicht realisiert, sondern nur als Orientierungswert nutzt. Daher sollte das Mindestlohngesetz (§9), in dem die EU-Richtlinie verankert ist, dahingehend geändert werden, dass die Kommission per Gesetz dazu verpflichtet ist, mindestens 60% des Medianeinkommens als Mindestlohn festzulegen.
Die Kommission soll sich zudem an Erkenntnissen der wissenschaftlichen Forschung und einschlägigen Studien orientieren, die die positiven und negativen Auswirkungen von Mindestlohnerhöhungen untersuchen. Ziel ist es, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den erwartbaren Vorteilen und möglichen Nachteilen sicherzustellen. Der empfohlene Mindestlohn soll so festgelegt werden, dass die Schwelle, an der die negativen die positiven Effekte überwiegen, bewusst nicht überschritten wird, sondern knapp darunter angesetzt wird. Ein höherer Mindestlohn stärkt die Arbeitnehmer*innen, sichert soziale Teilhabe und bekämpft den Niedriglohnsektor. Wer arbeitet, soll davon gut leben können. Das Lohnabstandsgebot schafft Anerkennung für Erwerbsarbeit, faire Löhne verhindern Armut trotz Arbeit.
Die Lebenshaltungskosten verändern sich dynamisch – eine jährliche Entscheidung über die Höhe des Mindestlohns stellt sicher, dass Löhne mit der realen Preisentwicklung Schritt halten und Erwerbsarbeit vor Armut schützt. Eine zweijährliche Entscheidung wie aktuell kann auch veränderte Gegebenheiten nicht angemessen reagieren.
Zudem braucht es die Möglichkeit zu Sondersitzungen der Mindestlohnkommission, um in akuten Lagen – etwa bei Energiepreisschocks oder stark steigender Inflation – schnell und angemessen reagieren zu können.
