Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen, dass dem Bundestag und Unabhängigen Organisationen (NGOs) mehr Informations- – und Kontrollrechte bei Rüstungsgeschäften eingeräumt werden. Des Weiteren bedarf es auch eines Mitbestimmungsrechts des Bundestags. Das Wirtschaftsministerium sollte in Zukunft den Bundestag nicht erst nach einem Rüstungsexport informieren und bei Rüstungsexporten an Nicht-EU- oder -Natopartner ihm und den betreffenden Ausschüssen ausreichend Zeit geben ein Rüstungsexportgeschäft zu prüfen und notfalls auch zu unterbinden.
