Alle Menschen, welche nach Deutschland immigrieren, lassen sich in drei Gruppen klassifizieren: Asylbewerber, welche ein Schutzrecht genießen, Menschen aus EU-Mitgliedsstaaten, welche sich innerhalb der Europäischen Union problemlos frei bewegen dürfen, und Menschen aus Drittstaaten. Da es für Asylbewerber und EU-Bürger eindeutige Regularien gibt, bezieht sich ein Einwanderungsgesetz lediglich auf Menschen aus Drittstaaten. Aktuell dürfen Menschen aus Drittstaaten nur nach Nachweis eines Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen eines Familiennachzuges immigrieren. Wir fordern, ein Punktesystem, welches verbindliche Kriterien für eine Einreiseerlaubnis festlegt. Beim Erreichen der für die Einreise notwendigen Punktzahl ist eine unbefristete Einreise zum Zweck der Arbeitssuche zulässig. Hierbei sind aufgelockerte VISA-Regularien zu beachten. Außerdem muss der Familiennachzug deutlich erleichtert werden.
Begründung:
Erfolgt mündlich
