Energiewende für alle – Energiegenossenschaften staatliche fördern

Wir fordern die SPD-Fraktionen im Landtag Baden-Württemberg und im Deutschen
   Bundestag dazu auf, sich aktiv für eine stärkere Förderung von
   Energiegenossenschaften und anderen gemeinwohlorientierten Beteiligungsmodellen an
   der Energiewende einzusetzen. 

   Wir fordern, die genossenschaftliche oder kommunale Teilhabe an Neubauprojekten von
   Windkraftanlagen und Solarparks attraktiver zu gestalten und deren Bekanntheit in
  der
   breiten Bevölkerung deutlich zu erhöhen. 

   Auf Landesebene soll dafür ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der sich am
   nordrhein-westfälischen Bürgerenergiegesetz orientiert. Dieses verpflichtet
   Projektträger dazu, betroffenen Kommunen konkrete Beteiligungsmöglichkeiten
   anzubieten. Die Mitwirkung kann entweder in Form einer direkten finanziellen
   Beteiligung oder in Teilhaberschaft oder durch eine verpflichtende Zahlungen an
 eine
   kommunale Stiftung, die mit den Einnahmen gemeinwohlorientierte Projekte fördert,
   erfolgen. Auch die Beteiligung von Bürgern in Form von Energiegenossenschaften
  sollte
   als Beteiligungsoption inkludiert und dadurch weiter bekannt gemacht werden.

   Darüber hinaus braucht es Informationskampagnen und Beratungsangebote, um die
   Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunalverwaltungen umfassend über die Möglichkeiten
   der Beteiligung an Energieprojekten aufzuklären. Kommunen sollen mit einem
 Leitfaden
   bei der Entwicklung eigener Beteiligungskonzepte unterstützt werden. Um den Erfolg
   dieser Projekte zu zeigen und Ihre Bekanntheit zu steigern, sollten zudem
   Projektträger gesetzlich zu mehr Transparenz verpflichtet werden. Insbesondere im
   Hinblick auf angebotene Beteiligungsmodelle, die Verteilung von Gewinnen sowie die
   tatsächliche Einbindung der Bevölkerung. Um bestehende Hürden beim Aufbau neuer
   Energiegenossenschaften zu senken, ist eine gezielte finanzielle und beratende
   Unterstützung durch das Land notwendig. Beteiligungsmodelle sollen außerdem bereits
   in frühen Phasen von Planungs- und Genehmigungsverfahren aktiv beworben werden, um
   möglichst viele Menschen zur Mitwirkung zu ermutigen und die lokale Akzeptanz zu
   stärken.

Begründung

Eine gerechte Energiewende braucht Beteiligung. Und Beteiligung braucht politische Unterstützung. 

Die Energiewende ist ein zentrales gesellschaftliches Projekt unserer Zeit. Damit sie nicht nur ökologisch, sondern auch sozial gerecht gestaltet wird, muss sie von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit getragen und mitgestaltet werden können. Klimaschutz darf in der Bevölkerung nicht nur als Minusgeschäft wahrgenommen werden.

Energiegenossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Beteiligungsmodelle leisten hierzu einen unverzichtbaren Beitrag: Sie ermöglichen Bürger*innen sowie Kommunen, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen, wirtschaftlich zu profitieren und so die notwendige Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort zu erhöhen.

Gerade in ländlichen Räumen stoßen Windkraft- und Solarprojekte häufig auf Widerstand. Oft nicht nur aus grundsätzlicher Ablehnung, sondern weil Anwohner*innen keine Mitsprache oder Teilhabe haben und um eine Verringerung ihres Lebensstandards fürchten, ohne eine Gegenleistung zu erkennen. Beteiligungsmodelle wie Genossenschaften oder kommunale Stiftungen bieten hier eine Chance, Konflikte zu entschärfen und die Projekte auf eine breite gesellschaftliche Basis zu stellen. Studien belegen, dass die Akzeptanz von Windenergieanlagen erheblich steigt, wenn Menschen vor Ort beteiligt werden – sei es finanziell oder in deren Planung.

Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen haben diesen Zusammenhang erkannt und mit dem Bürgerenergiegesetz erste Schritte unternommen, um Unternehmen zur Beteiligung von Kommunen zu verpflichten. Baden-Württemberg muss hier nachziehen, wenn es seine Klimaziele erreichen und dabei die Bürger*innen mitnehmen will. Ein verbindlicher gesetzlicher Rahmen würde Rechtssicherheit schaffen, Spekulation verhindern und gleichzeitig Raum für kreative Beteiligungsformen lassen – von der klassischen Energiegenossenschaft bis hin zur kommunalen Stiftung.

Vielerorts fehlt es noch an Bewusstsein, wie solche Beteiligungsmodelle konkret funktionieren, welche Vorteile sie bieten und wie sie rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden können. Deshalb braucht es Informationskampagnen, Beratungsangebote und einen praxisorientierten Leitfaden, der Kommunen Hilfestellung gibt. Ebenso notwendig ist eine transparente Kommunikation durch die Projektträger, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und echte Mitgestaltung zu ermöglichen.

Nicht zuletzt stehen viele Energiegenossenschaften vor hohen bürokratischen und finanziellen Einstiegshürden. Ohne gezielte Förderung – etwa in Form von Anschubfinanzierungen, Beratungsstrukturen oder Netzwerken – bleibt ihre Zahl begrenzt. Dabei ist ihre Rolle für eine dezentrale, demokratische und gerechte Energieversorgung kaum zu überschätzen. Eine stärkere institutionelle Förderung würde nicht nur neue Projekte ermöglichen, sondern auch bereits bestehende Genossenschaften in ihrer Arbeit stärken.