Resettlement-Programme

Die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten sehen derzeit einer Vielzahl von Flüchtlingen

entgegen, die von der aktuellen Situation in ihren Heimatländern dazu gezwungen werden,

dieses in Richtung Europa zu verlassen.

Doch obwohl es in den meisten Fällen absolut offensichtlich scheint, dass die Flucht nach

Europa nur der letzte Ausweg im Streben nach sicheren, menschenwürdigen Lebensumständen

ist, stehen den Asylsuchenden im Moment keinerlei humanitäre Hilfs- und Aufnahmeangebote

bereit – das Seenotrettungsprogramm „mare nostrum“ wurde eingestellt, ein Ersatz ist nicht

vorgesehen. So bleibt ihnen ein geschützer Weg auf unseren Kontinent verwehrt. Die

lebensgefährliche Flucht übers Mittelmeer bietet für diese verzweifelten Menschen oft die letzte

Option, um dem Elened im eigenen Land zu entkommen.

Angekommen in Deutschland, erwartet sie ein langwieriges, nervenzermürbendes

Asylverfahren, begleitet von ständiger Ungewissheit, wann, wie, wo und ob es überhaupt

weitergehen soll – diesem Zustand wollen wir Abhilfe leisten!

Angesichts der aktuellen Lage und der grausamen Missstände, mit denen sich viele Menschen

in dieser Welt konfrontiert sehen, fordern wir Jusos Baden Württemberg daher, zusätzlich zum

regulären Asylverfahren auch mit einem grundlegend anderen Ansatz an die Versorgung von

Flüchtlingen heranzugehen: den sogenannten „Resettlement-Programmen“.

Hierbei geht es nicht darum, vorübergenden Schutz für Flüchtende zu leisten. Vielmehr muss

Resettlement insbesondere dann eine Alternative sein, wenn die Einschätzung vorliegt, dass die

betroffenen Menschen in den kommenden Jahren nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

Ergo zielt Resettlement darauf ab, den Flüchtlingen dauerhaft eine neue Heimat zu bieten. Dies

bedeutet nicht, dass einer freiwilligen Rückkehr in das Heimatland etwas entgegensteht – aber

Resettlement schützt zumindest vor einer unfreiwilligen Heimkehr! Im Normalfall laufen

Resettlement-Programme en Detail wie folgt ab:

Die Auswahl der besonders schutzbedürftigen Personen erfolgte in der Vergangenheit in der

Regel, z.B. 2009, in enger Zusammenarbeit zwischen dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten

Nationen (UNHCR) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). So führen die

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UNHCR in den aktuellen Aufenthaltsländern der Flüchtlinge

Interviews mit diesen druch. Die Ergebnisse werden an das BAMF weitergeleitet, welches diese

auswertet und über die Aufnahme in das Programm entscheidet. Die ausgewählten Personen

verlassen dann das Aufenthaltsland mit dem Flugzeug, um nach Deutschland zu kommen.

In der Bundesrepublik erhalten sie einen Aufenthaltsstatus nach § 23 AufenthG. Dieser kann

nach drei Jahren verlängert werden. Resettlement-Flüchtlinge haben darüber hinaus das Recht,

Arbeitslosengeld II zu beziehen, von Beginn an in eigenen Wohnungen zu leben und einen

Integrationskurs zu besuchen. Demnach sind die Rechte dieser Personen im Vergleich zu

anderen Asylsuchenden deutlich gestärkt.

Solche Resettlement-Programme, die in Zusammenarbeit mit der UNHCR stattfinden, sind in

vielen Staaten der EU bereits fest etabliert. Zwar hat auch die Bundesrepublik Deutschland in

der Vergangenheit bereits derartige Ansätze verfolgt, jedoch liegt angesichts der aktuellen

globalen Lage klar auf der Hand, dass der Bedarf weitaus höher ist und auch zukünftig weiterhin

Handlungsbedarf besteht.

Daher fordern wir – die Jusos Baden Württemberg – die möglichst umfangreiche Durchsetzung

und Forcierung eines effektiven wie humanitären Flüchtlingsschutzes, der Möglichkeiten zur

Schaffung individueller und verlässlicher Lösungen für notleidenede Menschen bietet, die auch

auf längere Sicht nicht wieder sicher in ihrem Heimatland leben können.

Um eben diesen Schutz gewährleisten zu können, bestehen wir auf den verstärkten Ausbau von

Resettlement-Programmen in Zusammenarbeit mit der UNHCR: Wir fordern ein standardisiertes

System zur Aufnahme von Asylsuchenden, das diesen dauerhafte Integration in Deutschland

ermöglicht.

Dies verlangt jedoch auch eine Auseinandersetzung mit den entsprechenden Auswahlkriterien.

Es bedarf einer engen Zusammenarbeit der aufnahmebereiten Staaten, der UNHCR, NGOs, um

die Zahl an tatsächlich erforderlichen Resettlement-Plätzen festzustellen und eine

nachvollziehbare sowie transparente Auswahl von Personen zu treffen, welche in das

Programm aufgenommen werden. Hierzu ist die Einführung fester Standards für die

Durchführung von Resettlements von Nöten.

Zusammenfassend gesagt handelt es sich bei den, von uns befürworteten Resettlement-

Programmen um einen positiven Gegenentwurf zu unkontrollierten Flüchtlingsbewegungen, die

für die betroffenen Personen immer mit einem hohen Risiko und Gefahr für Leib und Leben

verbunden sind. Resettlement-Programme haben es zum Ziel, besonders Schützbedürftigen

eine neue, dauerhafte Lebensperspektive zu bieten und sind ein konkretes Mittel im Kampf

gegen die Not betroffener Menschen!