Solidarische und ökologische Mobilität für Menschen – ÖPNV als Daseinsvorsorge verstehen und ausbauen!


Weiterleitung an: Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag

 Der öffentliche Personennahverkehr ist die zentrale Voraussetzung
 für gesellschaftliche Teilhabe und soziale Gerechtigkeit. ÖPNV ist damit ein
 unverzichtbarer Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge, da er den Zugang zu
 Bildung, Arbeit, Gesundheitsversorgung und Freizeit ermöglicht. Gleichzeitig darf
 dies nicht auf dem Rücken der Beschäftigten geschehen. ÖPNV ist nicht nur die
 Notversorgung für AAAA (Alte, Arbeitslose, Ausländer*innen, Auszubildende).
 Angesichts der
 Klimakrise, des demografischen Wandels und der wachsenden sozialen Spaltung brauchen
 wir einen solidarischen und starken ÖPNV in Baden-Württemberg.

  ÖPNV als Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und
  Umweltschutz

 Der ÖPNV ist nicht nur ein Verkehrsmittel, sondern auch ein sozialer
 Ausgleichsmechanismus, der sicherstellt, dass alle Bürger*innen, unabhängig
 von ihrem Einkommen oder Alter, mobil bleiben können. Unser Grundgesetz garantiert
 uns die Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet. Dieses Grundrecht umfasst auch die
 Freiheit, sich frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Eine
 funktionierende ÖPNV-Infrastruktur ist daher nicht nur eine Frage der praktischen
 Lebensgestaltung, sondern auch eine Frage der Grundrechte. Sie ermöglicht es den
 Menschen, ihr Recht auf Freizügigkeit wahrzunehmen und am gesellschaftlichen Leben
 teilzuhaben.

  Der öffentliche Nahverkehr darf deshalb nicht länger als freiwillige Leistung der
  Kommunen betrachtet werden. In Zeiten finanzieller Engpässe wird sonst regelmäßig an
  Bus- und Bahnangeboten gespart. Ein schlechteres Angebot zieht auch eine geringere
  Nachfrage mit sich. Das ist sozial ungerecht und klimapolitisch kontraproduktiv. Wir
  fordern daher, den ÖPNV zur Pflichtaufgabe zu erklären – mit gesetzlicher
 Verankerung
  im Landesnahverkehrsrecht.

  Nur so kann sichergestellt werden, dass Mobilitätsangebote unabhängig von der
  Haushaltslage einer Kommune bestehen bleiben. Nur ein verlässlicher ÖPNV wird auch
  von den Bürgern angenommen. Gleichzeitig ist das Land Baden-Württemberg in der
  Pflicht, die kommunalen Aufgabenträger finanziell angemessen zu unterstützen. Mehr
  Angebot darf nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen. Es braucht ein klares
  Bekenntnis zur Finanzierung von Tarifbindung und guten Arbeitsbedingungen.

  Finanzierung nach französischen Vorbild

  Ein zentrales Instrument zur Förderung einer solchen Mobilität ist der
  Mobilitätspass, der in Baden-Württemberg eingeführt werden soll. Dieser ermöglicht
 es
  Kommunen von den Einwohner*innen und/oder den Kfz-Halter*innen eine Abgabe zu
  fordern, die für den ÖPNV genutzt werden muss. Als Gegenzug dafür erhalten die
 Zahler
  ein Mobilitätsguthaben in gleicher Höhe, zur Nutzung des ÖPNVs.

  Bei unseren Nachbarn in Frankreich gibt es eine Abgabenfinanzierung des ÖPNV schon
  länger und in einer anderen Form. Dort hat sich das Modell des „Versement Mobilité“
  bewährt. Arbeitgeber mit mehr als elf Beschäftigten zahlen eine Lohnsummensteuer,
 die
  in die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs fließt. Dies hat nicht nur zu einer
  Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur geführt, sondern auch zu einer Reduzierung
  des Individualverkehrs und damit zu einer Entlastung der Umwelt.

  Leider hat die Grün-Schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg die Finanzierung
  des Mobilitätspasses durch Arbeitgeber explizit gestrichen. Diese Entscheidung ist
  aus mehreren Gründen problematisch, denn die Lasten werden somit nur auf die
  Bevölkerung aufgelegt. Dabei zeigt doch bereits das Wort “Berufsverkehr”, dass
  Arbeitgeber einen erheblichen Einfluss auf unsere Verkehrszahlen haben und sich
  entsprechend der bisher kostenlosen Nutzung der Verkehrsinfrastruktur an der
  Finanzierung des öffentlichen Verkehrs zu beteiligen haben.

  Wir fordern daher die Einführung einer Arbeitgeberabgabe nach dem französischen
  Vorbild in den Mobilitätspass.

  Reduzierung der Anzahl der Verkehrsverbünde auf einen
  landesweiten Verbund.

  In Baden-Württemberg existieren 19 Tarif- und Verkehrsverbünde, die jeweils ihre
  eigenen Tarife, Tickets und Strukturen haben. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher
  Verkehrsverbünde kocht jeder Fürst sein eigenes Süppchen. Mit dem bwtarif hat das
  Land bereits einen ersten Schritt in Richtung eines Einheitstarifs gemacht und seit
  der Einführung des D-Tickets existiert ein Ticket, dass nicht nur für ganz
  Deutschland gilt, sondern auch noch günstiger ist, als die meisten Monatskarten.
  Dadurch sind die Tarif- und Verkehrsverbünde überflüssig geworden.

  Eine klare und übersichtliche Struktur der Verkehrsverbünde kann die Koordination,
  Planung und Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs deutlich verbessern. Durch die
  Reduzierung auf einen landesweiten Verkehrsverbund werden Doppelstrukturen
 aufgelöst,
  Kosten vermieden und die Servicequalität für die Fahrgäste erhöht. Das stärkt die
  Akzeptanz und Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Baden-Württemberg.

  Faire Vergabepolitik – Solidarität mit den Beschäftigenden

  Die Vergabe öffentlicher Verkehrsleistungen muss künftig verbindlich mit sozialen
  Mindeststandards verknüpft werden. Wir fordern, dass in Baden-Württemberg das
  Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) überarbeitet wird, es klare
  Mindeststandards für den Personalübergang bei Betreiberwechsel enthält und sich
 nicht
  nur auf das Entgelt bezieht. Diese Regelung soll nicht im Ermessen der
 Aufgabenträger
  stehen, sondern als verpflichtende Vorgabe ausgestaltet sein. Der neue Betreiber
 muss
  allen bisher Beschäftigten ein Übernahmeangebot zu den bisherigen Arbeitsbedingungen
  machen. Dazu zählen insbesondere Entgelt, Zulagen, Urlaubsanspruch,
  Wochenarbeitszeit, betriebliche Altersvorsorge und weitere tariflich garantierte
  Leistungen. Betriebsbedingte Kündigungen sind für die gesamte Laufzeit des
  Verkehrsvertrags auszuschließen. Eine erneute Probezeit für übernommene Beschäftigte
  darf es nicht geben.

  Auch Auszubildende und dual Studierende müssen in diese Schutzregelungen einbezogen
  werden. Betreiberwechsel dürfen nicht dazu führen, dass Ausbildungen abgebrochen
 oder
  unterbrochen werden. Für alle Beschäftigtengruppen – von der Instandhaltung über den
  Fahrdienst bis zum Kundenservice – braucht es einen rechtlich abgesicherten Übergang
  und eine klare Absage an jede Form von Unsicherheit oder Statusverlust.

  Ein verlässlicher und leistungsfähiger Nahverkehr erfordert ausreichend
  qualifiziertes Personal. Daher müssen Aufgabenträger bei Ausschreibungen
 verbindliche
  Anforderungen an eine robuste Personalausstattung stellen und ausreichend
  Personalreserven vorschreiben. Nur so kann der Betrieb auch bei unvorhergesehenen
  Ereignissen, hoher Krankenstandsquote oder steigender Nachfrage aufrechterhalten
  werden. Gleichzeitig ist der Einsatz von Subunternehmen im regulären Betrieb zu
  beschränken und an die Tarifverträge zu binden. Leiharbeit in sicherheitsrelevanten
  Bereichen ist grundsätzlich auszuschließen.

  Zentral für die langfristige Sicherung von Fachkräften ist eine verbindliche
  Ausbildungsquote. In allen Vergabeverfahren müssen Ausbildungsplätze in
  branchenüblichen Berufen für das Fahrpersonal sowie im gewerblich-technischen und
  kundenbezogenen Bereich vorgeschrieben werden. Die Ausbildungsquote darf sich nicht
  auf kurzfristige Funktionsausbildungen beschränken, sondern muss anerkannte
  Berufsausbildungen umfassen. Verkehrsunternehmen, die selbst nicht ausbilden, dürfen
  im Wettbewerb nicht bevorteilt werden.

  Die soziale und fachliche Kompetenz von Beschäftigten und ihren
  Interessenvertretungen muss bei der Planung öffentlicher Verkehrsleistungen
  Berücksichtigung finden. Deshalb fordern wir, dass Gewerkschaften und Betriebsräte
  bereits in der Definitionsphase von Ausschreibungen systematisch einbezogen werden.
  Zwischen dem Land, den Aufgabenträgern und den Gewerkschaften muss ein regelmäßiger
  Austausch über die Vergabepraxis etabliert werden. Die Einbindung von Gewerkschaften
  wie der EVG und ver.di in Beiräte oder Aufsichtsräte von Aufgabenträgern ist dafür
  ein notwendiger Schritt.

  ÖPNV ist Staatsaufgabe

  Der ÖPNV ist Teil der Daseinsvorsorge und für uns alle da. Er ist nicht nur ein
  Verkehrsmittel, sondern ein grundlegendes Element unserer sozialen Infrastruktur,
 das
  die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden maßgeblich beeinflusst. Dennoch
  lassen wir einen Großteil unseres öffentlichen Verkehrs von privaten Unternehmen zur
  Profitmaximierung bewirtschaften, in der Hoffnung, dadurch Geld zu sparen. Wie aber
  beispielsweise die Vergabe von Teilen der SPNV-Leistungen an Abellio bewies, können
  Fehlkalkulationen zum Ende eines Anbieters führen und den Staat hohe Kosten für
  Notvergaben und -übernahmen entstehen lassen.

  Wir wollen den ÖPNV wieder in der Hand des Staats wissen. Zukünftig sollen die
  Verkehrsleistungen per Inhouse-Vergabe an öffentlich gehaltene Verkehrsunternehmen
  vergeben werden. In den meisten Großstädten wird dies im ÖPNV bereits so getan.

  Wir setzen uns dafür ein, die Deutsche Bahn schrittweise in einen nicht
  gewinnorientierten Staatsbetrieb zu überführen, der sich am Gemeinwohl, der
  Daseinsvorsorge und den Klimazielen orientiert. Die Deutsche Bahn ist derzeit eine
  Aktiengesellschaft im vollständigen Eigentum des Bundes, agiert jedoch nach
  marktwirtschaftlichen Prinzipien, was zu strukturellen Problemen geführt hat:
  unzureichende Pünktlichkeit, Personalengpässe, ausgedünnte Regionalverbindungen und
  jahrelange Vernachlässigung der Infrastruktur. Gleichzeitig wird sie mit Milliarden
  an Steuergeldern vollgepumpt. Eine grundlegende Neuausrichtung ist überfällig.

  Wir fordern daher, die Deutsche Bahn langfristig in eine öffentlich-rechtliche
  Organisationsform zu überführen, bei der alle Gewinne zweckgebunden in das System
  reinvestiert werden. In dieser Organisationsform sollen die Arbeitnehmer,
  Auftraggeber und Bürger gleichberechtigt beteiligt sein. Ziel ist ein
  flächendeckendes, verlässliches und bezahlbares Angebot, insbesondere auch im
  ländlichen Raum. Der Bahnbetrieb soll als öffentlicher Auftrag definiert werden,
  ähnlich wie bei der Wasser- oder Stromversorgung, und durch eine dauerhafte
  staatliche Grundfinanzierung gesichert werden.

  Die landeseigene SWEG soll ebenso in eine öffentlich-rechtliche Organisationsform
  überführt werden und langfristig ein gemeinsamer Betrieb des Landes Baden-
 Württemberg
  und der Deutschen Bahn werden. Für die S-Bahn Stuttgart soll der Verband Region
  Stuttgart Miteigentümer werden.

  Das Beispiel der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) zeigt, dass ein staatlich
  geführtes Bahnunternehmen hervorragend funktionieren kann: hohe Pünktlichkeit,
 breite
  Akzeptanz, vorbildlicher Klimaschutz und ein dichtes Netz auch in der Fläche. In der
  Schweiz wird Bahnfahren als Grundversorgung verstanden. Nicht als Geschäftsmodell.
  Daran sollten wir uns orientieren.

  Mitarbeitendensicherheit im ÖPNV stärken

  Sicherheit für Beschäftigte im ÖPNV ist Grundvoraussetzung für die Attraktivität der
  gesamten Branche. Leider kommt es immer wieder zu Übergriffen auf Beschäftigte im
  Zugbegleit- und Fahrdienst (Zug und Bus). Deshalb fordern wir: Sobald Züge mit
  Zugbegleitpersonal besetzt sind, muss die Doppelbesetzung vorgesehen werden. Zudem
  muss das Personal jährlich sicherheitsbezogen geschult werden und auf freiwilliger
  Basis Bodycams tragen können. Nach dem erfolgreichen Pilotprojekt der DB Regio AG
 auf
  der Schwarzwaldbahn ist das Tragen von Bodycams bei der DB Regio AG bereits möglich.
  Grundsätzlich muss das Land allen Zugbegleiter:innen – unabhängig vom
  Eisenbahnverkehrsunternehmen – diese Wahlmöglichkeit einräumen.

  Züge mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen durch zusätzliches Sicherheitspersonal
  begleitet werden. Außerdem muss das Land alle Anstrengungen unternehmen, damit
  künftig auch alle Linienbusse verpflichtend mit Kameras ausgestattet werden.

  Darüber hinaus braucht es eine bundesweite Datenbank, in der alle Übergriffe auf
  Personal im ÖPNV erfasst werden. So können gefährliche Bahn- und Buslinien
 frühzeitig
  identifiziert und entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Übergriffe auf
  Beschäftigte dürfen nicht als Bagatelldelikte abgetan werden und  dürfen nicht
  aufgrund mangelnder Beweise – etwa fehlender Kameraüberwachung im Bus oder nicht
  vorhandener Bodycams im Zug – als „Anzeige gegen Unbekannt“ im Sande verlaufen.

  Wir halten es für dringend erforderlich, auch in Baden-Württemberg spezialisierte
  Staatsanwaltschaftsdezernate einzurichten – nach dem Vorbild Düsseldorfs. Sie
 sollten
  sich ausschließlich auf Angriffe gegen öffentlich Beschäftigte konzentrieren.

  Vorrang der Schiene

  Kein Verkehrsmittel ist im ÖPNV so effizient wie die Eisenbahn. Sie bietet eine
  einzigartige Kombination aus Geschwindigkeit, Kapazität und Umweltfreundlichkeit,
 die
  sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil eines modernen und nachhaltigen
  Verkehrssystems macht. Schienengebundene Verkehrsmittel sollen daher bevorzugt
  werden. Wo sich eine Vollbahn nach der Eisenbahn Betriebs- und Bauordnung (EBO)
 nicht
  rentiert, muss auch vermehrt eine Bahn nach der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung
  (BOStrab) ins Visier genommen werden. Auch Mischsysteme (Tram-Train) nach dem
  Karlsruher Modell sind zu fördern.

  Priorisierter Ausbau des Schienennetzes bei wichtigen
  Verkehrsadern und hochfrequentierten Streckenabschnitten

  Überlastete und veraltete Strecken führen zu Verspätungen, Unzuverlässigkeit und
  Unattraktivität des Bahnverkehrs. Durch gezielte Investitionen in kritische
  Abschnitte können Kapazitätsengpässe beseitigt, die Pünktlichkeit verbessert und das
  Bahnangebot insgesamt attraktiver gemacht werden. Dies ist ein wichtiger
 Teilschritt,
  um mehr Menschen vom Auto auf die Schiene zu bringen.

  Um die Kapazitäten entlang der Hauptschienenverkehrsachsen zu erhöhen, muss die
  Generalsanierung weiter vorangetrieben werden. Die Gleiskörper müssen erneuert und
  die Leit- und Sicherungstechnik auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.
  Die Digitalisierung schafft die Voraussetzungen für eine bessere Steuerung,
 Echtzeit-
  Informationen für Fahrgäste und eine höhere Flexibilität im Bahnverkehr. So wird das
  System zukunftsfähig und widerstandsfähiger gegenüber Herausforderungen.

  Auf Strecken mit hohem Anteil an Mischverkehr muss über weitere Gleise nachgedacht
  werden, um Trassenkonflikte (besonders bei Verspätungen) zu vermeiden. Zudem müssen
  endlich seit Jahrzehnten nicht angegriffene Eingleisigkeiten (bspw. Gäubahn oder
  Murrbahn) auf Hauptbahnen beseitigt werden.

  Neue Strecken erlauben es nicht nur, neue Ortschaften an den Bahnverkehr
  anzuschließen und Zentren miteinander zu verbinden, sondern sorgen als
  Ausweichstrecken auch für ein störungsverkraftenderes Netz.

  Elektrifizierung und Reaktivierung von Bahnstrecken

  Die Elektrifizierung bestehender Bahnstrecken ist ein entscheidender Schritt, um den
  CO₂-Ausstoß zu senken und den Bahnverkehr nachhaltiger zu gestalten. Im
  Koalitionsvertrag wird die Streichung der Kosten-Nutzen-Prüfung bei
  Elektrifizierungen genannt, was wir ausdrücklich begrüßen. Ziel muss es sein, in
  Baden-Württemberg sämtliche Haupt- und Nebenbahnen durchgängig mit Oberleitung
  auszurüsten. Experimente mit Battrie- oder Wasserstoffzügen, die die
  Elektrifizierung hinauszögern, lehnen wir ab.

  Die Reaktivierung stillgelegter Strecken erhöht die Attraktivität des ÖPNV-
 Angebotes,
  insbesondere in ländlichen Regionen. Dies trägt dazu bei, den motorisierten
  Individualverkehr zu reduzieren und den Klimaschutz voranzutreiben.
 Positivbeispiele,
  wie beispielsweise die Schönbuchbahn, beweisen, dass in der Reaktivierung von
  Strecken große Potenziale liegen, die wir nicht nutzen. Wir fordern daher die
  Beschleunigung und Intensivierung von Reaktivierungen.

  Grenzüberschreitende Mobilität ist ein wichtiger Baustein für nachhaltige und
  vernetzte Regionen. Durch die Reaktivierung bestehender Verbindungen (u.a. Rastatt –
  Haguenau und Freiburg-Colmar) bzw. den Bau neuer Strecken können
 grenzüberschreitende
  Reisen einfacher, schneller und umweltfreundlicher gestaltet werden. Das stärkt die
  Zusammenarbeit mit Nachbarländern, fördert den Tourismus und erleichtert den Alltag
  vieler Menschen, die regelmäßig grenzüberschreitend pendeln. Eine bessere Anbindung
  trägt somit zur regionalen Entwicklung und zum Klimaschutz bei.

  Keine Trennung von Betrieb, Vertrieb und Instandhaltung

  Wir lehnen die vom Land praktizierte künstliche Trennung von Betrieb, Vertrieb und
  Instandhaltung entschieden ab. Sie führt zu Mehrkosten, ineffizienten Abläufen und
  vermeidbaren Störungen an den Schnittstellen. Die Instandhaltung der Fahrzeuge soll
  in der Verantwortung des Eisenbahnverkehrsunternehmen bleiben, dass die
  Verkehrsleistung erbringt. Ebenso darf der Vertrieb nicht durch separate
  Ausschreibungen ohne Bestandsschutz für bisherige Beschäftigte ausgegliedert werden.
  Außerdem muss der Personenbediente Verkauf von Zugfahrkarten weiterhin durch gut
  ausgebildetes Personal erfolgen, welches insbesondere an größeren Bahnhöfen, auch
  Fernverkehrsfahrkarten vertreiben kann. Die Beratung durch qualifiziertes Personal
  ist unverzichtbar – auch im Hinblick auf internationale Reisen, die meist mit dem
  Nahverkehr beginnen. Der Zugang zum Vertrieb muss als Bestandteil der
 Daseinsvorsorge
  begriffen werden und darf nicht nur rein digital realisiert oder ausgelagert werden.

  Ausbau der Regio- und Expressbusse

  Seit 2015 unterstützt das Land Baden-Württemberg die Einrichtung von Regiobussen zur
  Anbindung von Mittel- und Unterzentren an Oberzentren oder Zugänge zum SPNV. Wir
  sehen in schnellen Busverbindungen nicht nur eine Möglichkeit, Lücken im bestehenden
  SPNV bis zu deren Schließung zu beseitigen, sondern auch bessere Anbindungen für
  kleinere Ortschaften.

  Ein landesweites Schnellbus-Netz kann Regionen zusammenführen und neue Strecken
  erschließen. Es bietet eine schnelle, zuverlässige und kosteneffiziente Alternative
  zum Schienenverkehr, insbesondere in Gebieten, wo der Ausbau von Bahnstrecken
  schwierig ist oder bis diese errichtet wurde. Besonders dort, wo später
  schienengebundene Verkehrsmittel später die Verbindung übernehmen, können sie als
  BRT-Linien (Bus Rapid Transit) auf eigener Infrastruktur verkehren. Denn schnellere
  Verbindungen steigern die Attraktivität des ÖPNV.

  Dem ÖPNV die Vorfahrt auf der Straße geben

  Ein modernes Busleitsystem kann erheblich dazu beitragen, Verspätungen zu minimieren
  und die Pünktlichkeit der Busse zu verbessern. Viele Städte rüsten bereits ihre
  Ampeln mit Vorrangschaltungen aus, die Bussen und Straßenbahnen Vorfahrt gegenüber
  anderen Verkehrsteilnehmer erlauben.

  Durch eine intelligente Steuerung und Echtzeit-Informationen für Fahrgäste wird die
  Zuverlässigkeit des Busverkehrs deutlich erhöht. Das macht den öffentlichen
  Nahverkehr in den Städten attraktiver, fördert die Nutzung und kann dazu beitragen,
  den Autoverkehr zu verringern. Zudem sorgt eine bessere Steuerung für mehr Komfort
  und Planungssicherheit für die Fahrgäste, da Verspätungen durch Staus reduziert
  werden. Um den innerstädtischen Busverkehr zudem noch attraktiver und effizienter zu
  gestalten, ist es sinnvoll, gezielt in den Ausbau von Busspuren zu investieren.

  Die Einführung eines Fördertopfs würde es ermöglichen, finanzielle Mittel speziell
  für den Bau von ÖPNV-Bevorrechtigungen und von Buspuren bereitzustellen, was
  insbesondere in Ballungsräumen und Städten zu einem robusteren Verkehr führt.

  Busverkehre sozial absichern

  Auch bei Busverkehren sind klare gesetzliche Regelungen notwendig, um Qualität,
  Verlässlichkeit und soziale Standards sicherzustellen. Die Vorschriften zum Schutz
  der Beschäftigten müssen verbindlicher Bestandteil der Nahverkehrspläne sein. Dies
  gilt insbesondere auch für eigenwirtschaftlich betriebene Angebote. Die soziale
  Absicherung der Beschäftigten muss Vorrang vor betriebswirtschaftlichen Interessen
  haben.

  Ein Betreiberwechsel darf nicht zu Unsicherheit und Verschlechterung der
  Arbeitsbedingungen führen. Deshalb fordern wir auch hier, dass neue Betreiber
  verpflichtet werden, allen Beschäftigten ein Übernahmeangebot zu gleichwertigen
  Bedingungen zu unterbreiten. Die Regelungen für den Schutz bei Betreiberwechsel
  müssen auch im Busverkehr vollständig greifen.

  Das Fahrrad nicht auf die Straße verbannen

  Die Förderung des Fahrradverkehrs ist ein zentraler Baustein für eine nachhaltige
 und
  zukunftsfähige Mobilität. Eine gut ausgebaute Fahrradinfrastruktur kann dazu
  beitragen, den Individualverkehr zu reduzieren, die Umwelt zu entlasten und die
  Lebensqualität in Städten und Gemeinden zu verbessern.

  Um die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu fördern, ist es unerlässlich,
  Radverkehr und den ÖPNV nahtlos miteinander zu verbinden. Fahrradparkhäuser an
  Bahnhöfen und Haltestellen erleichtern das Umsteigen, reduzieren die Hemmschwelle
 für
  die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, da die Fahrgäste eher bereit sind ihr
  Fahrrad im sicheren Fahrradparkhaus stehen zu lassen und fördern die multimodale
  Mobilität. Die Niederlande machen vor, wie es geht.

  Damit man dort auch sicher ankommt, sind Radwege erforderlich, auf denen man nicht
  mit dem Leben bangen muss. Die Trennung von Rad- und motorisiertem Individualverkehr
  (MIV) ist für beide Seiten von Vorteil. Denn auch der Autofahrer fährt entspannter,
  wenn er sich nicht um die Sicherheit des zu überholenden Fahrrads Sorgen machen
 muss.
  Kommunen müssen daher finanziell beim Ausbau der Radwege unterstützt werden. Das
 Land
  muss sich derweil um den Ausbau seines Radschnellwegenetzes kümmern und dieses auch
  allem voran über die Ballungsräume hinaus denken.