Endlich App herunterladen statt Nummer ziehen – Digitales Amt für alle!


Die Digitalisierung ist seit Jahrzehnten ein Thema, das zu Unzufriedenheit führt und
  in Deutschland allgemein als unzureichend wahrgenommen wird.
  Trotzdem hat sich seit der Einführung des Onlinezugangsgesetzes im Jahr 2017 einiges
  getan. Im vergangenen Jahr trat eine Novelle des Gesetzes in Kraft, die erstmals
  einen Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsdienstleistungen des Bundes ab 2028
  formuliert.

  Um dieses kleine Momentum nicht verstreichen zu lassen und insbesondere die digitale
  Verwaltung auf Landes- und kommunaler Ebene weiter voranzutreiben, fordern wir ein
  einklagbares Recht auf digitale Verwaltungsdienstleistungen auch auf Ebene der
 Länder
  und Kommunen. Dieses Recht soll sich am im OZG-Änderungsgesetz definierten
  Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes
  orientieren und im Rahmen eines „OZG 3.0“ mit verbindlichen Fristen unterlegt
 werden.

  Außerdem soll der Bund seine Anstrengungen intensivieren, eine zentrale digitale
  Infrastruktur zu schaffen, die modular an die Bedürfnisse von Ländern und Kommunen
  angepasst werden kann.
  Aufbauend auf der bereits geschaffenen Infrastruktur rund um die Bund-ID soll zudem
  eine geeignete Anwendung (Web und App) entwickelt werden, die eine
 niedrigschwellige,
  einheitliche Anlaufstelle für Bürger*innen bietet – unabhängig von der konkreten
  Zuständigkeit. Über diese zentrale Plattform soll eine Weiterleitung an die
  zuständigen Ebenen erfolgen können, auch länder- und kommunenübergreifend.

  Für häufig genutzte Verwaltungsvorgänge soll die Bearbeitung durch automatisierte
  Prozesse erfolgen können, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Die dadurch
  eingesparten Ressourcen sollen gezielt für den Ausbau individueller Beratungs- und
  Gesprächsangebote genutzt werden, insbesondere für Menschen mit Einschränkungen.
  Ergänzend soll ein mehrsprachiger Erläuterungsservice für zentrale
  Verwaltungsdienstleistungen bereitgestellt werden, um Menschen mit Sprachbarrieren
  den Zugang zur digitalen Verwaltung zu erleichtern.

  Die im Zuge dieser Reform geschaffene digitale Infrastruktur soll darüber hinaus
 dazu
  dienen, Transparenz zu erhöhen und Bürger*innen besser über
 Verwaltungsentscheidungen
  zu informieren. Entscheidungsprozesse sollen nachvollziehbarer und zeitlich
 planbarer
  gemacht werden – insbesondere für Personen, die existenziell auf eine Bescheidung
  angewiesen sind und dringend Planungssicherheit benötigen.

Begründung

 Die Komplexität und die bekannte „Zettelwirtschaft“, die mit der Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen einhergeht, erschweren nicht nur die Antragstellung für alle Bürger*innen, sondern besonders für Menschen mit Einschränkungen und Sprachbarrieren. Gleichzeitig erschwert sie auch die Koordination zwischen den Behörden.

Durch eine Ausweitung des Katalogs der verpflichtend zu digitalisierenden Verwaltungsdienstleistungen auf solche der Länder und Kommunen können zahlreiche Vorteile erzielt werden. Der allgemeine Zugang zu Leistungen wird vereinfacht und verbessert. Sozialleistungen sind einfacher und ortsunabhängig beantragbar, Barrieren durch Behinderung oder Sprache können abgebaut werden.

Außerdem wird die soziale Teilhabe gestärkt, da die Wahrnehmung von Behördenterminen nicht mehr von der Möglichkeit der Kinderbetreuung oder einem früheren Feierabend abhängt. Gerade in Zeiten von Personalmangel – auch in der Verwaltung – kann so der Zugang erleichtert werden, ohne den Arbeitsaufwand der Verwaltung massiv zu erhöhen.

Die Identifizierung und Automatisierung von „Standardfällen“ reduziert repetitive Arbeitsaufträge und schafft mehr Kapazitäten für individuelle Beratungs- und Gesprächsangebote für Menschen mit Einschränkungen. Gleichzeitig erhöht die automatisierte Bearbeitung die Geschwindigkeit der Verwaltung, während Diskriminierung durch menschliche Entscheidungen verringert wird.

Der Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur ermöglicht nicht nur eine bessere datenbasierte Sozialpolitik, sondern kann auch die Transparenz und das Vertrauen in die Prozesse der Verwaltung erhöhen. Bürger*innen können dann über die Bund-ID den Bearbeitungsstand ihrer Anliegen und mögliche Probleme einsehen und nachvollziehen.

Es gilt, die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen – und damit die bessere Inanspruchnahme staatlicher Leistungen für Bürger*innen – als sozialpolitisches Instrument zu verstehen und zu nutzen. 

Vertrauen in den Staat wird auch durch schnelle, nachvollziehbare Prozesse zurückgewonnen.