Änderung des Wahlrechts

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Wahlrecht für den Baden-Württembergischen Landtag so geändert wird, dass jeder Wähler und jede Wählerin, wie bei der Bundestagswahl, eine Erststimme für den Kandidaten/ die Kandidatin hat und darüber hinaus noch eine Zweitstimme für die Partei.