SteuerhinterzieherInnen, die sich selbst anzeigen, werden trotzdem strafrechtlich verfolgt und müssen die hinterzogenen Steuern in zweifacher Höhe an den Fiskus entrichten. Die Selbstanzeige muss strafmildernd sein, darf aber eine Bestrafung nicht verwirken. Um Steuerhinterziehung künftig besser aufzudecken, fordern wir eine personelle und finanzielle Aufstockung der Finanzämter in Baden-Württemberg.
