Reform des Gründungszuschusses zurücknehmen – Unternehmensgründungen als Weg aus der Arbeitslosigkeit wieder unterstützen!

Weiterleitung an: SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag, SPD Bundestagsfraktion

  1. Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf im Falle einer Regierungsbeteiligung dafür zu sorgen, die Reform des Gründungszuschusses von 2011 zurückzunehmen.
  • Die Forderung nach der Rücknahme der Reform des Gründungszuschusses soll Teil des SPD-Regierungsprogramms zur Bundestagswahl 2013 werden.

Begründung:

Der Gründungszuschuss, der die Gründung von Unternehmen durch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I (ALG I) unterstützt, gilt unter Arbeitsmarktforscher*innen als einer der erfolgreichsten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Überlebenswahrscheinlichkeit der neugegründeten Unternehmen ist überdurchschnittlich hoch (75-84% der Gründungen existieren nach 19 Monate noch) und zusätzliche über 10% der Gründer*innen finden nach der Förderung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Häufig schaffen die Gründer*innen sogar weitere Arbeitsplätze. Die befürchteten Mitnahmeeffekte spielen kaum eine Rolle.

Trotz der Erfolge fiel der Gründungszuschuss 2011 den Sparmaßnahmen der Bundesregierung zum Opfer. Die Umwandlung von einer Pflicht- zur Ermessensleistung mit den verbundenen Sparauflagen, kommt einer faktischen Abschaffung gleich. Außerdem wurde die für den Antrag notwendige Restanspruchsdauer von ALG I von 90 auf 150 Tage erhöht. Dies bedeutet, dass weniger Arbeitslose für die Förderung überhaupt in Frage kommen. Zusätzlich wurde die Phase der intensiveren finanziellen Unterstützung verkürzt, was bedeutet, dass die Gründer*innen noch früher von ihrer Selbstständigkeit leben können müssen.

Die Reform hat dazu geführt, dass kaum noch Arbeitslose durch den Gründungszuschuss gefördert werden und ihre Arbeitslosigkeit selbst beenden können. Angesichts der geringen Mitnahmeeffekte, d.h. dass nur sehr wenige Personen sich auch ohne die Förderung gegründet hätten, werden viele erfolgreiche Gründungen verhindert. Neben der direkten finanziellen Unterstützung fallen auch der reduzierte Krankenkassenbeitrag und die Förderung durch das Gründercoaching, welches die Gründer*innen mit dem notwendigen Know-how für die erfolgreiche Gründung versorgt und zu 90% von der KfW getragen wird, weg. 

Obwohl sich der Arbeitsmarkt etwas entspannt hat, ist es für die potenziellen Gründer*innen fatal, dass diese Förderung nun weggefallen ist. Abgesehen von der Beendigung der Arbeitslosigkeit, die die geförderte Gründung ermöglicht, bedeutet die Selbstständigkeit auch die Entfaltung der Persönlichkeit und Selbstverwirklichung, die unterstützt werden sollte. Deshalb muss der Gründungszuschuss wieder in seine ursprüngliche, erfolgreiche Form zurückgeführt werden.