Die Verfassungsviertelstunde – Können wir ausnahmsweise von den Bayern etwas lernen?

Zur Weiterleitung an die SPD-Landtagsfraktion und den SPD-Landesparteitag.

 „Die Demokratie hat keine Ewigkeitsgarantie“: So beginnt der vom baden-
 württembergischen Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Jahre 2019 entworfene
 Demokratieleitfaden. Ein nett gemeinter Entwurf mit klugen Forderungen, dessen
 Umsetzung noch immer weit von den gestellten Forderungen liegt.

 Es reicht ein Blick in das Wahlverhalten junger Menschen zur letzten Landtagswahl, um
 uns ein Gesamtbild der Demokratieförderung an baden-württembergischen Schulen machen
 zu können: Schaut man sich die Stimmanteile der AfD zur letzten Landtagswahl in
 Baden-Württemberg an, gingen 16 % der Stimmen aller Jugendlichen/jungen Erwachsenen
 im Alter von 16-24 an die AfD. Das ist ein Zuwachs von 10 Prozentpunkten ggü. der
 letzten Landtagswahl-Wahl 2021.
 Ergebnis: Jugendliche zeigen sich besonders anfällig für rechtsextreme Ideologien.

 Der neue grün-schwarze Koalitionsvertrag (S. 50) stellt klar, dass die Schule ein
 „Lernort für Demokratie“ ist. Das hat sie richtig identifiziert, da die Schule Kinder
 und Jugendliche zu einem Zeitpunkt in ihrem Leben erreicht, zu dem sich Einstellungen
 und Orientierungen noch nicht gefestigt haben. Demokratische Werte und Grundhaltungen
 können genau dann gefestigt, verstanden und eingeübt werden, denn Demokratie muss
 gelernt werden.

 Leider hadert die grün-schwarze Koalition an der konkreten Vorstellung, wie man
 diesen Lernprozess fächer- und schulformübergreifend umsetzen möchte. Denn nur durch
 die konkrete Förderung und Umsetzung demokratiefördernder Konzepte an Schulen können
 wir eine Generation mündiger, demokratischer und verantwortungsbewusster Bürgerinnen
 und Bürger heranbilden und stärken.

 Der Freistaat Bayern hat deshalb ab dem Schuljahr 2024/25 die
 Verfassungsviertelstunde als verbindliche Unterrichtseinheit eingeführt. Ziel ist
 eine fächer- und schulartübergreifende, das jeweilige Schulfach ergänzende sowie
 pädagogische und wissensvermittelnd ausgerichtete Unterrichtseinheit, die unter
 Einbezug einer demokratischen Schulkultur die demokratische Grundhaltung der
 Schülerinnen und Schüler fördert.

 Die Erfahrung zeigt: Zwar liege der Erfolg noch stark in der Verantwortung der
 Lehrkräfte, doch bleibe die Einführung der Verfassungsviertelstunde an bayerischen
 Schulen ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Demokratiebildung, so der
 Politikwissenschaftler Peter Koch.

 Deshalb fordern wir:

 Wir fordern die neue baden-württembergische Landesregierung dazu auf, eine
 entsprechende Verfassungsviertelstunde nach bayerischem Vorbild an allen
 allgemeinbildenden baden-württembergischen Schulen zur Förderung einer demokratischen
 (Schul-)Kultur umzusetzen.

 Konkret bedeutet dies:

  •  Die Verfassungsviertelstunde findet innerhalb der regulären Unterrichtszeit
     statt – eine Ausweitung der Stundentafel oder eine Verortung außerhalb der
     Unterrichtszeit ist nicht vorgesehen.
  •  Das Gesamtkonzept der Verfassungsviertelstunde soll fächer- und
     schulartübergreifend die politische Bildung um ein neues Element, das sich den
     zentralen Verfassungswerten des Grundgesetzes widmet, ergänzen.
  •  Die Verfassungsviertelstunde hat nicht den Anspruch, den
     Gemeinschaftskundeunterricht zu ersetzen, sondern vielmehr, die demokratische
     Schulkultur fest in der Schule zu verankern.
  •  Die Verfassungsviertelstunde findet regelmäßig im Sinne eines wöchentlichen
     Formats im Umfang von 15 Minuten statt.
  •  Die Verfassungsviertelstunde wird verpflichtend an folgenden Schulformen
     verankert: Grundschulen, Werkreal- und Hauptschulen, Gemeinschaftsschulen,
     Realschulen, Gymnasien und Berufsschulen.
  •  Lehrkräfte sollen durch vom Kultusministerium bereitgestellte und ausgearbeitete
     „Ideenblöcke“ mit Lehrmaterialien und Unterstützung versorgt werden.
  •  Zudem sollen Lehrkräfte Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der
     Demokratiepädagogik und Demokratievermittlung erhalten können, denkbar wäre hier
     eine Finanzierung durch das im grün-schwarzen Koalitionsvertrag genannte „
     Demokratiebudget“ (Anwendbar auch auf andere Stichpunkte).
  •  Ferner soll die Arbeit der Lehrkräfte durch eine/einen festangestellte
     „Demokratiebeauftragte/n“ unterstützt und begleitet werden. Die/der Beauftragte
     übernimmt die zentrale Koordination der Verfassungsviertelstunde aller
     Schulklassen und berät Schülerinnen und Schüler wie auch die Lehrkräfte bei
     demokratiepädagogischen und praktischen, unterrichtsbezogenen Fragen.

Begründung

Gefahr durch den Rechtsextremismus/Antidemokratismus:

Rechtsextreme und antidemokratische Parteien sind auf dem Vormarsch. Die Kaderschmieden der zukünftigen Parteiführungen der AfD und co. befinden sich schon seit langem an baden-württembergischen Schulhöfen. Jugendliche und junge Erwachsene sind aufgrund unzureichender Aufklärungsarbeit in Schulen anfälliger für Propaganda im Netz, Desinformation und antidemokratische Einstellungen. Hier kann die Verfassungsviertelstunde einen wichtigen Beitrag gegen rechts darstellen.

Nicht ausreichende Demokratiebildung:

Zu viele Jugendliche und junge Erwachsene verlassen die Schulen, ohne zu wissen, was „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ überhaupt bedeuten. Wenn wir möchten, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung erhalten bleibt, liegt es auch in unserer Verantwortung, freie, demokratische und selbstreflektierte Bürgerinnen und Bürger zu bilden und zu stärken. Diese Aufgabe hat bereits der Gemeinschaftskundeunterricht inne, doch die Demokratieförderung geht weit über Fächer- und Schulgrenzen hinaus. Die Verfassungsviertelstunde könnte hier deshalb als „Katalysator“ zur Bildung demokratischer Kompetenzen dienen.