Zur Weiterleitung an: SPD-Bundestagsfraktion
Wir stehen nach wie vor eindeutig für die vollständige und ersatzlose Abschaffung
von
Paragraph 218 und damit für ein längst überfälliges Ende der Kriminalisierung von
Schwangerschaftsabbrüchen. Wir erkennen jedoch auch die politische Realität an, dass
diese Abschaffungen mit den aktuellen Mehrheiten in den kommenden Jahren nicht
realistisch erscheint. Um die Situation für Betroffene dennoch im Rahmen des aktuell
Möglichen zu verbessern, sehen wir Handlungsbedarf:
Schwangerschaftsabbrüche werden der aktuellen Rechtslage nach finanziell nur von den
Krankenkassen übernommen, wenn eine sogenannte „medizinische oder kriminologische“
Indikation besteht. Frauen, die sich nach der Beratungsregelung für einen
Schwangerschaftsabbruch entscheiden, müssen die Kosten hierfür in der Regel selbst
tragen. Schwangerschaftsabbrüche können für die Betroffenen daher schnell zu einer
finanziellen Belastung werden. In Ausnahmefällen kann es sogar sein, dass ein
eigentlich gewollter Schwangerschaftsabbruch aus finanziellen Gründen nicht
durchgeführt wird. Dies stellt ein gewaltiges Problem dar. My Body – my Choice
bedeutet nicht nur, die Wahl rechtlich zu ermöglichen, sondern sie auch finanziell
so
abzusichern, dass sich keine schwangere Person einen Schwangerschaftsabbruch „nicht
leisten kann“.
Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze (aktuell 1383€ Monatseinkommen) übernimmt das
jeweilige Bundesland die Kosten für einen Abbruch. Dazu können
Schwangere einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse stellen, auch
wenn
sie sich nach der Beratungsregelung für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden
haben. Das ist gut, reicht aber noch lange nicht aus! Wir möchten, dass jede
schwangere Person einen solchen Antrag stellen kann. Jede schwangere Person soll so
die Möglichkeit erhalten, eine Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse zu erhalten –
unabhängig von ihrem Einkommen.
Wir fordern zusätzlich, nach erfolgtem Schwangerschaftsabbruch eine Ausstellung
einer
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in notwendiger und sinnvoller Länge, zu
gewährleisten. Dies dient als Basis für eine Lohnfortzahlung der Krankenkassen (wie
bei jeder medizinisch bedingten Krankschreibung). Aktuell werden die Kosten
(Lohnausfall) einer eventuell folgenden Arbeitsunfähigkeit von den Krankenkassen
nicht übernommen. Dies muss dringend geändert werden, damit für Schwangere der
Schwangerschaftsabbruch keinen Lohnausfall bedeutet.
Zusätzlich existiert ein Nothilfefonds, der das Ziel hat, Schwangeren, welche sich
in finanziellen Notsituation befinden, zu helfen. Dieser zahlt zwar ggf. die
direkten Kosten, jedoch sind durch diesen die indirekten Kosten nicht abgedeckt.
Anreise, ggf. Übernachtungen und ein eventuell entstehender Lohnausfall können von
dem Fonds nicht übernommen werden. Da Schwangerschaftsabbrüche formell leider immer
noch eine Straftat sind, kann auch die Krankenkasse keine der genannten Kosten
übernehmen. Insbesondere, da es immer weniger Praxen gibt, die entsprechende
Eingriffe vornehmen, werden die Reisekosten und damit die indirekten Kosten eines
Schwangerschaftsabbruchs immer höher und immer mehr zu einer Hürde für betroffene
Personen. Wir fordern daher, dass der Nothilfefonds in Zukunft nicht mehr nur die
direkten, sondern auch die indirekten Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs
übernimmt. Eine solche Forderung ist jedoch nicht leichtfertig zu stellen. Der Fonds
wird aktuell vor allem aus Spendengeldern finanziert und hat selbst nur stark
begrenzte finanzielle Mittel. Daher fordern wir dazu auf, einen Weg zu finden,
diesem
Fonds eine Finanzierung in ausreichender Höhe aus staatlichen Mitteln zur Verfügung
zu stellen. Die Rechtslage muss hierfür entsprechend angepasst werden.
Begründung
Erfolgt mündlich
