Fight for Your Right – Kreisjugendräte im Land stärken

Zur Weiterleitung an die SPD-Landtagsfraktion und die Landrätinnen und Landräte der
  SPD in BW.

  Die Jusos Baden-Württemberg fordern die Landesregierung von Baden-Württemberg dazu
  auf, die Kreisordnung des Landes insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von
  Jugendgremien an die Regelungen der Gemeindeordnung anzugleichen. Ziel ist es, die
  Beteiligungsrechte junger Menschen auch auf Kreisebene zu stärken und verbindlicher
  zu gestalten.

  Die aktuelle Kreisordnung hinkt in vielen Punkten hinter der Gemeindeordnung zurück,
  wenn es um die Beteiligung junger Menschen geht. Während auf Gemeindeebene durch §
  41a der GemO klare Rechte für Jugendbeteiligung festgelegt sind, bleibt die
  Kreisordnung oft vage oder unzureichend. Dies führt zu großen Unterschieden zwischen
  Landkreisen.

  Ein Beispiel vom Bodensee zeigt das Problem. Im Bodenseekreis verfügt der
  Kreisjugendrat über umfassende Rechte, darunter auch ein Antragsrecht. Im Landkreis
  Konstanz hingegen kann der Jugendkreisrat keine eigenen Anträge stellen, sondern
 muss
  den Weg über die Verwaltung gehen – das erschwert echte Mitbestimmung. Solche
  Unterschiede in der Beteiligung junger Menschen dürfen nicht von der Auslegung
  einzelner Kreise abhängen und müssen landesweit einheitlich geregelt sein.

  Konkret soll die Kreisordnung dahingehend überarbeitet werden, dass Jugendgremien
 auf
  Kreisebene, wie Kreisjugendringe oder Kreisjugendrät*innen, ein verbindliches
  Antragsrecht in den Gremien des Kreistags erhalten, ein Rederecht in den Ausschüssen
  des Kreistags eingeräumt bekommen, auch in nicht-öffentlichen Sitzungen unter
  bestimmten Voraussetzungen teilnehmen dürfen.

  Weiter sollen die Regelungen zur Beteiligung junger Menschen im kommunalpolitischen
  Raum im Sinne der Gemeindeordnung (§ 41a GemO) auch auf die Landkreise übertragen
  und
  entsprechend gesetzlich verankert werden.

  Die Rolle und Rechte der Jugendgremien sollen verbindlich in der Kreisordnung
  geregelt werden – insbesondere was Informationsrechte, Antragsmöglichkeiten und
  eigenständige Arbeitsfähigkeit betrifft.

Begründung

erfolgt mündlich