Zur Weiterleitung an den SPD-Bundesvorstand
Die Steuergerechtigkeit in Deutschland muss dringend erhöht werden. Gerade
Superreiche, die überproportional vom Gemeinwesen und der Infrastruktur profitieren,
müssen einen höheren Beitrag dazu leisten. Daher fordern wir wesentliche, die
Reichen
in diesem Land betreffende Steuern progressiv zu gestalten – also an dem Einkommen,
bzw. Wertumfang zu koppeln. Dies betrifft die Vermögenssteuer, die Erbschaftssteuer
sowie die Kapitalertragssteuer. Eine Überarbeitung und – für die Vermögenssteuer –
verfassungskonforme Reaktivierung ist hier erforderlich.
1. Vermögensteuer
Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil 1995 fest, dass eine
Ungleichbehandlung von Immobilienvermögen gegenüber anderen Vermögen nicht
verfassungsgemäß ist und erklärte daher die Vermögensteuer in der damaligen Fassung
für verfassungswidrig. Anstatt diese Ungleichbehandlung auszuräumen wurde die Steuer
ausgesetzt – auch vor dem Hintergrund des damaligen Spitzen-Einkommensteuersatzes
von
53% + Soli. Heute liegt der Spitzensteuersatz bis 277.826 Euro bei 42%, ab dieser
Grenze bei 45% und daher 8% bzw. 11% darunter. Der Soli kommt heute bei Singles ab
einem Einkommen von 89.000 Euro zum Tragen. Die geringe Steuerlast für Superreiche,
die darüber hinaus über endlose Kapazitäten zur Steuervermeidung verfügen führen zu
einer stetigen Konzentration von Vermögen.
Wir schlagen ein progressives Modell mit einem hohen Freibetrag von 3 Millionen Euro
pro erwachsene Person vor, um die breite Mittelschicht sowie selbstgenutzte
Immobilien oder Altersvorsorgevermögen effektiv zu schützen. Bei Überschreitung
eines
gesetzlich verankerten Freibetrages in Höhe von 3 Millionen Euro soll ein Steuersatz
von 0,5 % gelten. Ab einem Vermögen von 100 Millionen Euro steigt der Steuersatz in
Schritten von 0,5 Prozentpunkten je weitere 100 Millionen Euro an – bis zu einem
Höchstsatz von 5,5 % für Vermögen ab einer Milliarde Euro.
Mit dieser Staffelung sorgen wir dafür, dass insbesondere die allerreichsten
Haushalte, deren Vermögen bislang kaum steuerlich erfasst wird, einen fairen Beitrag
zum Gemeinwohl leisten. Zugleich wird dem exponentiellen Vermögenszuwachs an der
Spitze ein regulierender Rahmen entgegengesetzt. Dies trägt dazu bei, die
Wachstumskurve des Reichtums abzuflachen und den Teufelskreis wachsender
Kapitalmacht
zu durchbrechen, in dem Reichtum sich immer weiter selbst vermehrt, während ärmeren
Menschen, der soziale Aufstieg zunehmend versperrt bleibt.
Eine Vermögensteuer dieser Art ist somit nicht nur ein Instrument zur Stärkung der
öffentlichen Hand, sondern auch ein Hebel zur Herstellung größerer
Chancengleichheit.
Wenn extreme Vermögensvorsprünge relativiert werden, verringert sich auch der
strukturelle Vorsprung, den Reiche in Bereichen wie Bildung, Karrierezugang,
Gesundheitsversorgung oder politischer Einflussnahme genießen. Es entsteht ein
fairerer Wettbewerb um Lebensperspektiven – und damit ein gesellschaftliches Klima,
in dem Aufstieg wieder stärker von Leistung als von Herkunft abhängt.
Die extreme Konzentration von Reichtum in Deutschland ist nicht nur Ausdruck
wachsender sozialer Ungleichheit, sondern auch ein strukturelles Risiko für
gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Teilhabe. Während ein erheblicher
Teil der Bevölkerung unter steigenden Lebenshaltungskosten, stagnierenden Einkommen
und unsicheren Arbeitsverhältnissen leidet, wächst das Vermögen der reichsten
Haushalte in exponentiellem Tempo. Diese Entwicklung verfestigt ökonomische
Machtstrukturen und zementiert soziale Unterschiede über Generationen hinweg.
Um diesem Trend entgegenzuwirken, fordern die Jusos Baden-Württemberg die
Wiedereinführung einer verfassungskonform ausgestalteten Vermögensteuer, die sich an
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert und zugleich zur Finanzierung des
Gemeinwesens beiträgt. Ziel ist es, das überproportionale Wachstum von
Spitzenvermögen gezielt zu bremsen, die extreme Ungleichverteilung zu mildern und
den
demokratischen Grundsatz der fairen Beteiligung wiederherzustellen: Wer mehr
besitzt,
soll auch mehr zum gesellschaftlichen Fortschritt beitragen.
Wir Jusos Baden-Württemberg setzen uns für eine gerechte Gesellschaft ein, in der
Wohlstand nicht auf Kosten vieler, sondern zum Nutzen aller entsteht. Die
Wiedereinführung einer sozial gerechten, verfassungskonformen Vermögensteuer ist ein
überfälliger Schritt in diese Richtung.
2. Erbschaftsteuer
Vererben ist kein Sozialprinzip – Zeit für eine gerechte Lastenverteilung. Ziel
einer
Neugestaltung der Erbschaftssteuer ist es, der wachsenden Vermögensungleichheit
entschlossen entgegenzutreten, Chancengleichheit zwischen den Generationen zu
verbessern und die Finanzierung zentraler Zukunftsaufgaben gerecht zu gestalten.
Eine
gerechte Erbschaftsteuer ist ein zentrales Instrument für mehr soziale
Gerechtigkeit,
Generationengleichheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
In Deutschland werden Arbeitseinkommen hoch besteuert, während große vererbte
Vermögen häufig fast steuerfrei bleiben – durch hohe Freibeträge, großzügige
Privilegien für Betriebsvermögen und durch Bewertungsmethoden, die reale Marktwerte
systematisch unterschreiten. Diese systemische Bevorzugung sorgt dafür, dass sich
Vermögen immer stärker in wenigen Händen konzentriert und soziale Ungleichheit über
Generationen hinweg weiter verfestigt.
Durch die Einführung einer progressiven Besteuerung und den Abbau von
Schlupflöchern wird das exponentielle Vermögenswachstum bei besonders reichen
Erb:innen gebremst. Die zunehmende Vermögenskonzentration, die soziale Ungleichheit
zementiert, wird so deutlich entschärft. Gleichzeitig sorgt eine gerechte
Erbschaftsteuer dafür, dass Menschen ohne ererbtes Vermögen – insbesondere junge
Menschen – fairere Startbedingungen erhalten. Das stärkt den sozialen Aufstieg und
reduziert strukturelle Chancenungleichheit. Die geforderte Reform umfasst vier
Punkte:
I. Einführung progressiver Steuersätze
Kernstück dieser Reform muss die Einführung eines progressiven Tarifs sein, der sich
– analog zur Einkommensteuer – stärker an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der
Erb:innen orientiert. Für die Steuerklasse I (z. B. Kinder, Ehepartner:innen)
schlagen wir folgende Staffelung vor: Auf vererbte Vermögen nach Abzug der
Freibeträge soll ein Steuersatz von 5 % bis zu einem Betrag von 500.000 Euro gelten.
Für Vermögen über 0,5 Mio. Euro hinausgehend bis 1 Mio. Euro soll der Steuersatz auf
10 % steigen, Erbschaften über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro werden mit 15 %
beteuert. Zwischen 2,5 Mio. Euro und 5 Mio. Euro liegt der Steuersatz bei 20 % und
zwischen 5 Mio. Euro und 20 Mio. Euro steigt er auf 25 %. Für Nachlässe oberhalb von
20 Mio. Euro soll ein Spitzensteuersatz von 35% zur Anwendung kommen. So leisten
insbesondere besonders vermögende Erb:innen einen gerechten Beitrag zur Finanzierung
des Gemeinwesens, während kleine und mittlere Erbschaften weiterhin moderat
behandelt
werden.
II. Privilegien für große Betriebsvermögen abbauen
Die derzeitige fast vollständige Befreiung großer Betriebsvermögen von
der Erbschaftsteuer ist sozial ungerecht und öffnet Tür und Tor für steuerliche
Gestaltungsspielräume. Wir fordern deshalb, dass Betriebsvermögen nur noch bis zu
einem Wert von maximal 5 Mio. Euro pro Erbfall vollständig steuerfrei bleibt. Für
darüberhinausgehende Anteile soll eine gleitende Teilversteuerung eingeführt werden.
Bewertungsgrundlagen müssen auf realen Marktwerten basieren, nicht auf internen
Buchwerten, wobei der Drei-Jahres-Durchschnitt als Maßstab genutzt werden sollen, um
kurzfristige Preisspitzen zu berücksichtigen. Missbrauch durch gestückelte
Vorabübertragungen oder Konstruktionen mit
Familienstiftungen ist gesetzlich zu unterbinden. Bei all diesen Maßnahmen muss
berücksichtigt werden, dass sich Liquiditätsengpässe für die Unternehme ergeben, die
zur Streichung von Arbeistplätzen führen. Deswegen sollen Steuermodelle, wie die
Lohnsummenregel, des § 13a ErbStG ausgebaut werden, wobei auch eine ertragsbezogene
Berechnung stattfinden muss.
III. Langfristige Zahlungsoptionen gesetzlich verankern
Eine gerechte Erbschaftsteuer darf nicht zu existenziellen Problemen bei der
Begleichung führen – etwa durch den Zwang, selbstgenutzte Immobilien oder
Familienunternehmen sofort zu veräußern. Daher fordern wir eine gesetzliche
Regelung,
die eine Ratenzahlung über bis zu 20 Jahre ermöglicht. In Fällen nicht liquider
Vermögenswerte soll eine zinsgünstige Stundung greifen. Wird das Vermögen innerhalb
dieses Zeitraums veräußert, ist die verbleibende Steuerschuld sofort fällig. Eine
moderate Verzinsung (z. B. 1,5 % über dem Basiszins) gewährleistet zugleich
fiskalische Verlässlichkeit.
In diesem Zuge fordern wir zudem die Abschaffung der Verschonungsbedarfsprüfung, da
diese zu einer überproportionalen Bevorteilung von Großerb*Innen führt.
Eine gerechte Erbschaftsteuer darf nicht zu existenziellen Problemen bei der
Begleichung führen – etwa durch den Zwang, selbstgenutzte Immobilien oder
Familienunternehmen sofort zu veräußern. Daher fordern wir eine gesetzliche
Regelung,
die eine Ratenzahlung über bis zu 20 Jahre ermöglicht. In Fällen nicht liquider
Vermögenswerte soll eine zinsgünstige Stundung greifen. Wird das Vermögen innerhalb
dieses Zeitraums veräußert, ist die verbleibende Steuerschuld sofort fällig. Eine
moderate Verzinsung (z. B. 1,5 % über dem Basiszins) gewährleistet zugleich
fiskalische Verlässlichkeit.
Für Unternehmen, die sich zeitweilig in einer Krisen- /Umstrukturierungsphase
befinden (wenn EK-Quote < 20 % oder Tilgungsrate > 25 % EBIT), bedarf es einer
ergänzenden Stundung, um Insolvenzen zu vermeiden, die zu einem Arbeitsplätzewegfall
führen.
Eine gerechte Gesellschaft braucht eine gerechte Erbschaftsteuer – und eine SPD, die
diesen Anspruch glaubwürdig vertritt.
3. Kapitalertragsteuer
Ungerechtigkeiten in unserem Steuersystem führen dazu, dass Einkommen grundsätzlich
stärker als Kapitalerträge – seien sie auch noch so hoch – oder Vermögen besteuert
wird. Hier muss unbedingt eine Gleichbehandlung bzw. mit den Steuereinnahmen
möglicherweise eine Besserstellung von Einkommen hergestellt werden. Die
Kapitalertragsteuer wird ab einem niedrigen Freistellungsbetrag (1000 Euro für
Singles, 2000 Euro für Eheleute) unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge
einheitlich erhoben. Die Steuerlast beträgt 25% + Soli (ab einem zu versteuerten
Einkommen von 73.483 Euro) + Kirchensteuer und damit in Summe zwischen 26,3% und
27,1%. Eine Dynamisierung und gleichzeitige Abflachung der Steuerkurve führt zu
einer
Entlastung von Kleinanlegern.
Die Abgeltungssteuer von 25% in der aktuellen Form soll abgeschafft
werden. Stattdessen werden Kapitalerträge abzüglich des Sparerpauschbetrags von 1000
pro Person dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet und nach dem regulären
Einkommensteuertarif besteuert.. Damit wären Einkommen und Kapitalertrag hinsichtlich
des
Steuersatzes angeglichen. Weiterhin sind verstärkte internationale Kooperationen zur
Sicherstellung gerechter, länderübergreifender Besteuerungen anzustreben.
