Minderjährigen-, Schutz- und Beteiligungskonzept der Jusos Baden-Württemberg

Grundverständnis: Schutz & Beteiligung zusammen denken

 Wir betonen, das Minderjährige eigene Meinungen und Rechte benötigen. Ihre Rolle im
 Verband darf nicht auf ihren Schutz reduziert werden.

  Aus dieser Perspektive folgt, dass Schutzkonzepte politische Beteiligung nicht
 einschränken dürfen, sondern so gestaltet sein müssen, dass sie Teilhabe ermöglichen
 und absichern. Politische Bildung wird dabei nicht erst mit der Volljährigkeit
 angesetzt, sondern als früh beginnender Prozess verstanden, der jungen Menschen die
 Entwicklung politischer Urteils- und Handlungsfähigkeit eröffnet.

 Zugleich hebt die JSAG hervor, dass Machtverhältnisse innerhalb politischer
 Jugendverbände kritisch reflektiert werden müssen, um Hierarchien, soziale/politische
 Abhängigkeiten und mögliche Ausschlüsse sichtbar zu machen und ihnen
 entgegenzuwirken.

 Auftrag

 Die Juso Schüler*innen- und Auszubildenden-AG (JSAG) ist die landesweite
 Arbeitsgemeinschaft der Jusos Baden-Württemberg für Schüler*innen und Auszubildende.
 Sie vertritt insbesondere die Interessen junger Menschen, von denen ein erheblicher
 Teil minderjährig ist.

 Vor diesem Hintergrund erarbeitet die JSAG dieses Minderjährigen-, Schutz- und
 Beteiligungskonzept als Empfehlung und Grundlage für den Landesvorstand der Jusos
 Baden-Württemberg.

 Auftrag ist es, ein verbindliches, landesweit gültiges Rahmenkonzept zu schaffen, das
 den Schutz von Minderjährigen sicherstellt und gleichzeitig ihre politische
 Beteiligung stärkt.

 Ziel des Konzepts

 Das Konzept verfolgt folgende übergeordnete Ziele:

  •  Schutz von minderjährigen Mitgliedern und Teilnehmenden vor Gewalt,
     Grenzverletzungen und Machtmissbrauch
  •  Rechtssichere Ausgestaltung von Veranstaltungen, Sitzungen und Aktionen
  •  Klare Zuständigkeiten und Handlungsleitlinien für Aktive und Amtsinhaber
  •  Stärkung von Beteiligung, Mitbestimmung und politischer Selbstwirksamkeit
     Minderjähriger
  •  Wahrnehmungslücken zu erschließen und keinen unkontrollierten Raum für
     problematisches Verhalten zu lassen

 Geltungsbereich

 Die JSAG empfiehlt dem Landesvorstand, dieses Konzept verbindlich anzuwenden für:

  •  alle Veranstaltungen auf Landesebene der Jusos Baden-Württemberg
  •  politische Bildungsformate, Aktionen, Fahrten und Sitzungen
  •  analoge und digitale Formate
  •  Personen mit Leitungs-, Organisations- oder Vorbildfunktion

 1. Jugendschutz

 Rechtlicher Rahmen

 Der Landesvorstand wird aufgefordert, bei sämtlichen Aktivitäten die geltenden
 gesetzlichen Bestimmungen konsequent einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die
 Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), die Wahrnehmung und Einhaltung der
 Aufsichtspflichten bei Veranstaltungen sowie die Beachtung der rechtlichen Regelungen
 zu Alkohol, Nikotin, Cannabis und anderen Substanzen.

 Im Folgenden werden die Basics von Jugendschutzgesetz (JuSchG), Kinder- und
 Jugendhilfegesetz / SGB VIII, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
 Strafgesetzbuch, insbesondere Vorschriften zum Schutz Minderjähriger vorgestellt:

  Jugendschutzgesetz (JuSchG)

 Das Jugendschutzgesetz regelt insbesondere den Schutz Minderjähriger in der
 Öffentlichkeit und bei Veranstaltungen.

 Für die Arbeit der Jusos Baden-Württemberg bedeutet dies insbesondere, dass die
 Veranstaltungsverantwortlichen altersangemessene Rahmenbedingungen schaffen und ihrer
 Aufsichtspflicht nachkommen müssen. Minderjährige sind vor
 entwicklungsbeeinträchtigenden Situationen zu schützen und bei öffentlichen Abend-
 und Nachtveranstaltungen sind die gesetzlichen Altersgrenzen und Aufenthaltszeiten zu
 beachten. 

 Die folgende Tabelle* erläutert die erlaubten Aufenthaltszeiten für Minderjährige bei
 den aufgeführten Veranstaltungen. Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich 14- bis 16-
 Jährige in Gaststätten und auf öffentlichen Tanzveranstaltungen nur aufhalten, wenn
 eine personensorgeberechtigte Person anwesend ist oder die Aufsichtspflicht per
 Erziehungsbeauftragung (ugs.: „Muttizettel“) an eine erziehungsbeauftragte Person
 übertragen wurde. Nach dem JuSchG gibt es in diesen Fällen grundsätzlich keine
 gesetzlich festgelegte maximale Uhrzeit für den Aufenthalt Minderjähriger. Der
 Verband entscheidet sich dennoch aus Gründen des Jugendschutzes dafür, die
 Aufenthaltsdauer wie unten aufgeführt zu begrenzen.

 *Die Tabelle ist im Antragstext nicht vorhanden, wird aber bei Beschluss
 mitversendet.

 **Einer personensorgeberechtigten Person steht das Sorgerecht über das Kind zu, i. d.
 R. den Eltern / dem Vormund.

 ***Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljahrige Person, die von den
 Personensorgeberechtigten zeitweilig, für ganz bestimmte, klar definierte Anlasse
 beauftragt wurde, die Verantwortung für minderjährige Personen zu übernehmen.

 Kinder- und Jugendhilfegesetz / SGB VIII

 Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) formuliert grundlegende Schutz- und
 Beteiligungsrechte junger Menschen.

 Für politische Jugendorganisationen ergibt sich daraus insbesondere: Junge  Menschen
 haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Beteiligung an
 gesellschaftlichen und politischen Prozesse. Kinder und Jugendliche sind vor
 Gefährdungen ihres Wohls zu schützen.  Jugendverbände tragen eine besondere
 Verantwortung, sichere Räume für Beteiligung und politische Bildung zu schaffen.
  Beteiligung darf nicht vom Alter allein ausgeschlossen werden, sofern keine
 gesetzlichen Grenzen entgegenstehen. Schutzkonzepte und Präventionsmaßnahmen gelten
 als Bestandteil verantwortungsvoller Jugendarbeit.

 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt die Privatsphäre
 von Teilnehmenden.

 Für Veranstaltungen und digitale Räume bedeutet dies insbesondere:
    Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden und so sparsam wie möglich erhoben
 werden. Der Zugriff auf sensible Informationen ist auf zuständige Personen zu
 beschränken. Fotos, Videos oder Veröffentlichungen personenbezogener Inhalte
 Minderjähriger bedürfen besonderer Sensibilität und gegebenenfalls einer
 Einwilligung.   Dokumentationen von Vorfällen dürfen nur erfolgen, wenn sie für
 Schutz, Nachvollziehbarkeit oder weitere Maßnahmen erforderlich sind. Meldesysteme
 und Beschwerdeverfahren müssen datenschutzkonform ausgestaltet werden. 

 Strafgesetzbuch (StGB)

 Das Strafgesetzbuch enthält Vorschriften zum Schutz Minderjähriger und zur Ahndung
 von Grenzverletzungen und Gewalt.

 Relevanz für die Verbandsarbeit haben insbesondere: Sexualisierte Gewalt,
 Belästigung, Nötigung und körperliche Übergriffe sind strafbar. Auch verbale
 Einschüchterung, Bedrohung oder gezielte Demütigung können strafrechtliche Relevanz
 entfalten. Das Weiterleiten oder Verbreiten bestimmter Inhalte gegenüber
 Minderjährigen kann strafbar sein. Verantwortliche Personen müssen bei
 schwerwiegenden Vorfällen angemessen reagieren und Schutzmaßnahmen ergreifen.  In
 akuten Gefahrensituationen können Polizei, Sorgeberechtigte oder externe Fachstellen
 einzubeziehen sein.

 Alkohol & Konsum

 Bei allen Aktivitäten ist sicherzustellen, dass harter Alkohol weder an Minderjährige
 ausgeschenkt noch von ihnen konsumiert wird. Bier und Wein dürfen nur Minderjährige
 über 16 zu sich nehmen. U16-jährige dürfen keinen Alkohol konsumieren. Darüber hinaus
 darf kein sozialer oder politischer Druck zum Konsum von Alkohol oder anderen
 Substanzen entstehen.

 Die geltenden Regeln sind im Vorfeld klar, transparent und für alle Teilnehmenden
 verständlich zu kommunizieren. Politische Veranstaltungen sind ausdrücklich keine
 Konsumräume, sondern Orte der inhaltlichen Auseinandersetzung und politischen
 Beteiligung.

 Deswegen rufen wir auch Volljährige dazu auf, ihren eigenen Konsum, insbesondere in
 Anwesenheit von Minderjährigen kritisch zu reflektieren. 

 Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke dürfen auf Veranstaltungen nicht an
 Personen unter 18 Jahren ausgegeben werden (§ 9 JuSchG). Verantwortliche Personen
 sollen bei Veranstaltungen aktiv darauf achten, dass Minderjährige keinen Zugang zu
 hochprozentigem Alkohol erhalten. Trinkspiele oder konsumfördernde Gruppenaktivitäten
 sind bei Veranstaltungen mit Minderjährigen zu unterlassen. Wasser und alkoholfreie
 Alternativen müssen jederzeit kostenlos oder niedrigschwellig verfügbar sein.

 Digitale Räume

 Digitale Räume sind als geschützte Umgebungen zu gestalten, in denen sich alle
 Teilnehmenden sicher bewegen können. Eine respektvolle und angemessene Kommunikation
 ist verbindlich und bildet die Grundlage für den Austausch.

 Jede Form von unangemessener Kontaktaufnahme mit Minderjährigen ist untersagt.
 Darüber hinaus sind klare Regeln für Moderation und Intervention zu etablieren, damit
 Konflikte oder Grenzverletzungen frühzeitig erkannt und angemessen behandelt werden
 können. Verstöße gegen diese Regeln werden konsequent verfolgt, um die Sicherheit der
 digitalen Räume dauerhaft zu gewährleisten.

 Die Rahmenbedingungen dieser Regeln an die Moderation sind:

  1.  Verhalten, welches gezielt das Wohlbefinden einzelner Teilnehmer angreift ist zu
     unterbinden.
  2.  Kommunikation über digitale Räume der JUSOS dient in erster Linie dem
     politischen Austausch, es liegt in der Rolle der Moderation, dies in
     angemessenem Maße durchzusetzen.
  3.  Digitale Räume müssen inklusiv gestaltet sein und nach Möglichkeit allen
     zugänglich gemacht werden.

 Private Einzelkommunikation zwischen volljährigen Funktionsträgerinnen und
 Minderjährigen soll auf das organisatorisch notwendige Maß beschränkt sein.
 Sexualisierte, diskriminierende oder einschüchternde Inhalte sind untersagt.
 Gruppenchatregeln sollen für alle Teilnehmenden sichtbar gemacht werden.

 2. Veranstaltungen und Events

 Planung & Verantwortung

 Es ist für jede Veranstaltung eine primär verantwortliche Awareness-Personen zu
 benennen, die als Ansprechpartner während und nach den Events für die Minderjährigen
 gilt.

 Zudem soll eine transparente Kommunikation gegenüber den Teilnehmenden und auch
 gegenüber den Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Dafür soll bei der
 verantwortlichen Awareness-Person einen Kontakt zur minderjährigen Person, sowie der
 Erziehungsberechtigten hinterlegt sein.

 Die Programmgestaltung ist alters- und bedarfsgerecht auszurichten. Darüber hinaus
 sollen ausreichend Pausen sowie geeignete Rückzugs- und Schutzräume eingeplant
 werden, um die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen.

 Veranstaltungsleitungen übernehmen im Rahmen der Veranstaltung die Aufsichtspflicht
 für minderjährige Teilnehmende. Minderjährige dürfen insbesondere nachts oder bei
 Ortswechseln nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.

 Bei Anmeldungsformaten soll das Alter angegeben werden, um die Veranstaltung
 entsprechend besser planen zu können, sofern sich Minderjährige anmelden.

 Die zuständige Awareness-Person soll vor Beginn der Veranstaltung namentlich
 kommuniziert werden. Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen soll mindestens eine
 volljährige und erreichbare Aufsichtsperson dauerhaft vor Ort sein. Für Minderjährige
 sollen Notfallkontakte dokumentiert und für den Krisenfall zugänglich aufbewahrt
 werden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen soll eine Erreichbarkeit der
 Veranstaltungsleitung oder des Awareness-Teams rund um die Uhr gewährleistet sein. 

 Mehrtägige Veranstaltungen & Fahrten

 Im Rahmen mehrtägiger Veranstaltungen sind klare und verbindliche Regelungen zu
 Übernachtungsbereichen festzulegen. Eine Gruppenunterbringung von Erwachsenen mit
 Minderjährigen soll dabei vermieden werden.

 Wenn das nicht gewährleistet werden kann, soll sichergestellt werden, dass eine
 gegenseitige Vertrauensbasis besteht, diese Vertrauensbasis muss im Vorhinein von
 der*dem Minderjährigen in einem sicheren Raum bestätigt werden.

 Zudem muss sichergestellt sein, dass die verantwortlichen Personen zu jeder Zeit
 erreichbar sind.
 Kein*e Minderjährige*r darf gegen den eigenen Wunsch gemeinsam mit anderen Personen
 untergebracht werden. Volljährige Funktionsträger*innen und Minderjährige sollen
 grundsätzlich nicht allein gemeinsam untergebracht werden

 
 3. Beteiligung von Minderjährigen

 Niederschwellige Beteiligung ermöglichen

 Minderjährige sollen uneingeschränkt an politischen Diskussionen und
 Entscheidungsprozessen teilnehmen können, dabei soll darauf geachtet werden, dass
 politische Gespräche nicht in Räumen geführt werden, die Jugendlichen nicht
 zugänglich sind, explizit nicht aufgrund von Kriterien wie Uhrzeit oder Konsum.

 Es ist ihnen zu ermöglichen, Anträge einzubringen und Vorstandspositionen
 einzunehmen. Verantwortungsträgern ist nahezulegen, Alter und Erfahrung in ihren
 Entscheidungsprozessen um Personalfragen zu differenzieren.

 Politische Abläufe sind transparent und verständlich zu erklären, sodass alle
 Beteiligten ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten nachvollziehen können. Die
 Beteiligung von Minderjährigen darf sich nicht auf symbolische Formen der Mitwirkung
 beschränken. 

 Politische Inhalte müssen für Jugendliche verständlich nach innen und außen
 kommuniziert werden. Deswegen fordern wir den verstärkten Gebrauch von 
 verständlicher Sprache, um Debatten für ein breiteres Feld zu öffnen.

 Der Landesvorstand soll hier mit Beispiel vorangehen und öffentliche Stellungnahmen,
 Reden und sonstiger Kommunikation nach Möglichkeit auf Akademische Sprache verzichten
 und in einfacher Sprache veröffentlichen.

 4. Awareness-Strukturen

 Sensibilisierungsmaßnahmen

 Es wird empfohlen, regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen zu Schutzthemen
 durchzuführen, um alle Beteiligten für relevante Risiken und Verantwortlichkeiten zu
 sensibilisieren. Zugleich sollen klar benannte Ansprechpersonen sichtbar und
 erreichbar sein, damit Fragen, Unsicherheiten oder Probleme jederzeit adressiert
 werden können. Eine offene Feedback- und Fehlerkultur ist zu fördern, die es
 ermöglicht, Herausforderungen konstruktiv zu besprechen und daraus zu lernen.
 Teilnehmende und Mitarbeitende sollen ausdrücklich ermutigt werden, Unsicherheiten
 oder Konflikte anzusprechen, um ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld zu
 gewährleisten.

 Vertrauenspersonen

 Die JSAG empfiehlt, auf Landesebene mindestens eine klar benannte Vertrauensperson
 aus dem Awarenessteam zu etablieren, an die sich alle Teilnehmenden bei Fragen,
 Unsicherheiten oder Problemen jederzeit wenden können. Diese Vertrauensperson soll
 als feste Anlaufstelle für Schutz- und Beteiligungsthemen sichtbar sein und für die
 Teilnehmenden leicht erreichbar bleiben. Darüber hinaus sollen die Beschwerdewege
 niedrigschwellig, transparent und gut kommuniziert sein, damit Anliegen unkompliziert
 und ohne Hemmschwelle vorgebracht werden können. Alle Hinweise und Beschwerden sind
 mit höchster Vertraulichkeit zu behandeln, sodass die betroffenen Personen vor
 Repressalien oder Stigmatisierung geschützt bleiben. Ergänzend sollte die Möglichkeit
 bestehen, in Extremfällen externe Beratung oder Unterstützung hinzuzuziehen, um
 fachliche Expertise sicherzustellen und eine unabhängige Begleitung zu ermöglichen.

 Umgang mit Verdachtsfällen

 Im Umgang mit Verdachtsfällen steht der Schutz der betroffenen Person immer an
 oberster Stelle. Jede Form von Hinweis, Beobachtung oder Meldung ist ernst zu nehmen,
 ohne vorschnelle Schuldzuweisungen oder eigenmächtige Ermittlungen vorzunehmen.
 Stattdessen sind kurze, klar definierte Weiterleitungs- und Entscheidungsstrukturen
 einzuhalten, die sicherstellen, dass jeder Fall sachgerecht, verantwortungsvoll und
 nachvollziehbar bearbeitet wird. Ziel ist es, die betroffenen Personen zu
 unterstützen, Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Integrität der Untersuchung
 und aller Beteiligten zu wahren. Sollte erwiesenermaßen Fehlverhalten stattgefunden
 haben empfehlen wir, einen konsequenten Umgang sowohl verbandsintern als auch
 extern.  

 Des Weiteren soll ein anonymes Meldesystem etabliert werden, über das Verdachtsfälle
 oder Gefährdungssituationen niedrigschwellig gemeldet werden können.

    Meldungen sollen anonym über QR-Codes oder digitale Formulare möglich sein.
 Erfasst werden können z. B. Grenzverletzungen, auffälliges Verhalten oder potenzielle
 Gefährdungssituationen. Die Hemmschwelle zur Meldung soll durch einfache und
 vertrauliche Nutzung möglichst gering gehalten werden. Die Endstation und zentrale
 Anlaufstelle für eingehende Meldungen ist das Awareness-Team, welches die Situation
 bewertet, Vorfälle dokumentiert  und bei Bedarf weitere Maßnahmen einleitet.
  Ergänzend sollen klare Datenschutzregelungen sowie feste Handlungsabläufe definiert
 werden, um einen sicheren Umgang mit Meldungen zu gewährleisten

 Für das Awareness-Team gilt:

  •  Ruhe bewahren und betroffene Personen schützen.
  •  Vorfälle stichpunktartig dokumentieren (Zeit, Ort, Beteiligte, Beobachtung).
  •  In akuten Gefahrensituationen sind Erziehungsberechtigte, medizinische Hilfe
     oder Polizei einzuschalten.
  •  Die Wünsche und Grenzen betroffener Personen sind soweit rechtlich möglich zu
     respektieren.

 Datenschutz & Dokumentation

 Beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist ein besonders sensibler Ansatz
 erforderlich. Informationen dürfen nur dann dokumentiert werden, wenn dies für den
 Schutz der Betroffenen oder die Bearbeitung eines konkreten Falls notwendig ist. Alle
 gespeicherten Daten müssen sicher aufbewahrt und der Zugriff strikt auf befugte
 Personen beschränkt werden. Diese Vorgehensweise gewährleistet sowohl die
 Vertraulichkeit der Betroffenen als auch die Nachvollziehbarkeit der getroffenen
 Maßnahmen, ohne unnötige Daten zu sammeln oder die Privatsphäre zu verletzen.

 Anhang

 Empfehlung & weiteres Vorgehen

 Das Konzept soll nicht als einmalige Richtlinie verstanden werden, sondern
 kontinuierlich überprüft, evaluiert und weiterentwickelt werden, um aktuellen
 Anforderungen und neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Ziel ist es, ein
 dauerhaft sicheres, respektvolles und inklusives Umfeld zu schaffen, das sowohl
 Schutz garantiert als auch die aktive Beteiligung von Minderjährigen an politischen
 Prozessen fördert.

 Zudem wollen wir uns auf allen Ebenen dafür Einsetzen, dass Minderjährige beteiligt
 und geschützt werden. Hier möchten wir als Landesverband eine Vorreiterrolle sein.

 Mit diesem Rahmen legt die Juso-Schüler*innen- und Auszubildenden Gruppe (JSAG) ein
 verbindliches Konzept für den Rahmen im Umgang mit Minderjährigen fest. Schutz,
 Beteiligung und politische/soziale Selbstorganisation werden dabei als untrennbar
 verstanden und sollen landesweit umgesetzt werden.

 Erarbeitet von der Juso Schülerinnen- und Auszubildenden-AG (JSAG)

Begründung

Erfolg mündlich.