Grundverständnis: Schutz & Beteiligung zusammen denken
Wir betonen, das Minderjährige eigene Meinungen und Rechte benötigen. Ihre Rolle im
Verband darf nicht auf ihren Schutz reduziert werden.
Aus dieser Perspektive folgt, dass Schutzkonzepte politische Beteiligung nicht
einschränken dürfen, sondern so gestaltet sein müssen, dass sie Teilhabe ermöglichen
und absichern. Politische Bildung wird dabei nicht erst mit der Volljährigkeit
angesetzt, sondern als früh beginnender Prozess verstanden, der jungen Menschen die
Entwicklung politischer Urteils- und Handlungsfähigkeit eröffnet.
Zugleich hebt die JSAG hervor, dass Machtverhältnisse innerhalb politischer
Jugendverbände kritisch reflektiert werden müssen, um Hierarchien, soziale/politische
Abhängigkeiten und mögliche Ausschlüsse sichtbar zu machen und ihnen
entgegenzuwirken.
Auftrag
Die Juso Schüler*innen- und Auszubildenden-AG (JSAG) ist die landesweite
Arbeitsgemeinschaft der Jusos Baden-Württemberg für Schüler*innen und Auszubildende.
Sie vertritt insbesondere die Interessen junger Menschen, von denen ein erheblicher
Teil minderjährig ist.
Vor diesem Hintergrund erarbeitet die JSAG dieses Minderjährigen-, Schutz- und
Beteiligungskonzept als Empfehlung und Grundlage für den Landesvorstand der Jusos
Baden-Württemberg.
Auftrag ist es, ein verbindliches, landesweit gültiges Rahmenkonzept zu schaffen, das
den Schutz von Minderjährigen sicherstellt und gleichzeitig ihre politische
Beteiligung stärkt.
Ziel des Konzepts
Das Konzept verfolgt folgende übergeordnete Ziele:
- Schutz von minderjährigen Mitgliedern und Teilnehmenden vor Gewalt,
Grenzverletzungen und Machtmissbrauch - Rechtssichere Ausgestaltung von Veranstaltungen, Sitzungen und Aktionen
- Klare Zuständigkeiten und Handlungsleitlinien für Aktive und Amtsinhaber
- Stärkung von Beteiligung, Mitbestimmung und politischer Selbstwirksamkeit
Minderjähriger - Wahrnehmungslücken zu erschließen und keinen unkontrollierten Raum für
problematisches Verhalten zu lassen
Geltungsbereich
Die JSAG empfiehlt dem Landesvorstand, dieses Konzept verbindlich anzuwenden für:
- alle Veranstaltungen auf Landesebene der Jusos Baden-Württemberg
- politische Bildungsformate, Aktionen, Fahrten und Sitzungen
- analoge und digitale Formate
- Personen mit Leitungs-, Organisations- oder Vorbildfunktion
1. Jugendschutz
Rechtlicher Rahmen
Der Landesvorstand wird aufgefordert, bei sämtlichen Aktivitäten die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen konsequent einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die
Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG), die Wahrnehmung und Einhaltung der
Aufsichtspflichten bei Veranstaltungen sowie die Beachtung der rechtlichen Regelungen
zu Alkohol, Nikotin, Cannabis und anderen Substanzen.
Im Folgenden werden die Basics von Jugendschutzgesetz (JuSchG), Kinder- und
Jugendhilfegesetz / SGB VIII, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und
Strafgesetzbuch, insbesondere Vorschriften zum Schutz Minderjähriger vorgestellt:
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Das Jugendschutzgesetz regelt insbesondere den Schutz Minderjähriger in der
Öffentlichkeit und bei Veranstaltungen.
Für die Arbeit der Jusos Baden-Württemberg bedeutet dies insbesondere, dass die
Veranstaltungsverantwortlichen altersangemessene Rahmenbedingungen schaffen und ihrer
Aufsichtspflicht nachkommen müssen. Minderjährige sind vor
entwicklungsbeeinträchtigenden Situationen zu schützen und bei öffentlichen Abend-
und Nachtveranstaltungen sind die gesetzlichen Altersgrenzen und Aufenthaltszeiten zu
beachten.
Die folgende Tabelle* erläutert die erlaubten Aufenthaltszeiten für Minderjährige bei
den aufgeführten Veranstaltungen. Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich 14- bis 16-
Jährige in Gaststätten und auf öffentlichen Tanzveranstaltungen nur aufhalten, wenn
eine personensorgeberechtigte Person anwesend ist oder die Aufsichtspflicht per
Erziehungsbeauftragung (ugs.: „Muttizettel“) an eine erziehungsbeauftragte Person
übertragen wurde. Nach dem JuSchG gibt es in diesen Fällen grundsätzlich keine
gesetzlich festgelegte maximale Uhrzeit für den Aufenthalt Minderjähriger. Der
Verband entscheidet sich dennoch aus Gründen des Jugendschutzes dafür, die
Aufenthaltsdauer wie unten aufgeführt zu begrenzen.
*Die Tabelle ist im Antragstext nicht vorhanden, wird aber bei Beschluss
mitversendet.
**Einer personensorgeberechtigten Person steht das Sorgerecht über das Kind zu, i. d.
R. den Eltern / dem Vormund.
***Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljahrige Person, die von den
Personensorgeberechtigten zeitweilig, für ganz bestimmte, klar definierte Anlasse
beauftragt wurde, die Verantwortung für minderjährige Personen zu übernehmen.
Kinder- und Jugendhilfegesetz / SGB VIII
Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) formuliert grundlegende Schutz- und
Beteiligungsrechte junger Menschen.
Für politische Jugendorganisationen ergibt sich daraus insbesondere: Junge Menschen
haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Beteiligung an
gesellschaftlichen und politischen Prozesse. Kinder und Jugendliche sind vor
Gefährdungen ihres Wohls zu schützen. Jugendverbände tragen eine besondere
Verantwortung, sichere Räume für Beteiligung und politische Bildung zu schaffen.
Beteiligung darf nicht vom Alter allein ausgeschlossen werden, sofern keine
gesetzlichen Grenzen entgegenstehen. Schutzkonzepte und Präventionsmaßnahmen gelten
als Bestandteil verantwortungsvoller Jugendarbeit.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten und schützt die Privatsphäre
von Teilnehmenden.
Für Veranstaltungen und digitale Räume bedeutet dies insbesondere:
Personenbezogene Daten dürfen nur zweckgebunden und so sparsam wie möglich erhoben
werden. Der Zugriff auf sensible Informationen ist auf zuständige Personen zu
beschränken. Fotos, Videos oder Veröffentlichungen personenbezogener Inhalte
Minderjähriger bedürfen besonderer Sensibilität und gegebenenfalls einer
Einwilligung. Dokumentationen von Vorfällen dürfen nur erfolgen, wenn sie für
Schutz, Nachvollziehbarkeit oder weitere Maßnahmen erforderlich sind. Meldesysteme
und Beschwerdeverfahren müssen datenschutzkonform ausgestaltet werden.
Strafgesetzbuch (StGB)
Das Strafgesetzbuch enthält Vorschriften zum Schutz Minderjähriger und zur Ahndung
von Grenzverletzungen und Gewalt.
Relevanz für die Verbandsarbeit haben insbesondere: Sexualisierte Gewalt,
Belästigung, Nötigung und körperliche Übergriffe sind strafbar. Auch verbale
Einschüchterung, Bedrohung oder gezielte Demütigung können strafrechtliche Relevanz
entfalten. Das Weiterleiten oder Verbreiten bestimmter Inhalte gegenüber
Minderjährigen kann strafbar sein. Verantwortliche Personen müssen bei
schwerwiegenden Vorfällen angemessen reagieren und Schutzmaßnahmen ergreifen. In
akuten Gefahrensituationen können Polizei, Sorgeberechtigte oder externe Fachstellen
einzubeziehen sein.
Alkohol & Konsum
Bei allen Aktivitäten ist sicherzustellen, dass harter Alkohol weder an Minderjährige
ausgeschenkt noch von ihnen konsumiert wird. Bier und Wein dürfen nur Minderjährige
über 16 zu sich nehmen. U16-jährige dürfen keinen Alkohol konsumieren. Darüber hinaus
darf kein sozialer oder politischer Druck zum Konsum von Alkohol oder anderen
Substanzen entstehen.
Die geltenden Regeln sind im Vorfeld klar, transparent und für alle Teilnehmenden
verständlich zu kommunizieren. Politische Veranstaltungen sind ausdrücklich keine
Konsumräume, sondern Orte der inhaltlichen Auseinandersetzung und politischen
Beteiligung.
Deswegen rufen wir auch Volljährige dazu auf, ihren eigenen Konsum, insbesondere in
Anwesenheit von Minderjährigen kritisch zu reflektieren.
Spirituosen und spirituosenhaltige Mischgetränke dürfen auf Veranstaltungen nicht an
Personen unter 18 Jahren ausgegeben werden (§ 9 JuSchG). Verantwortliche Personen
sollen bei Veranstaltungen aktiv darauf achten, dass Minderjährige keinen Zugang zu
hochprozentigem Alkohol erhalten. Trinkspiele oder konsumfördernde Gruppenaktivitäten
sind bei Veranstaltungen mit Minderjährigen zu unterlassen. Wasser und alkoholfreie
Alternativen müssen jederzeit kostenlos oder niedrigschwellig verfügbar sein.
Digitale Räume
Digitale Räume sind als geschützte Umgebungen zu gestalten, in denen sich alle
Teilnehmenden sicher bewegen können. Eine respektvolle und angemessene Kommunikation
ist verbindlich und bildet die Grundlage für den Austausch.
Jede Form von unangemessener Kontaktaufnahme mit Minderjährigen ist untersagt.
Darüber hinaus sind klare Regeln für Moderation und Intervention zu etablieren, damit
Konflikte oder Grenzverletzungen frühzeitig erkannt und angemessen behandelt werden
können. Verstöße gegen diese Regeln werden konsequent verfolgt, um die Sicherheit der
digitalen Räume dauerhaft zu gewährleisten.
Die Rahmenbedingungen dieser Regeln an die Moderation sind:
- Verhalten, welches gezielt das Wohlbefinden einzelner Teilnehmer angreift ist zu
unterbinden. - Kommunikation über digitale Räume der JUSOS dient in erster Linie dem
politischen Austausch, es liegt in der Rolle der Moderation, dies in
angemessenem Maße durchzusetzen. - Digitale Räume müssen inklusiv gestaltet sein und nach Möglichkeit allen
zugänglich gemacht werden.
Private Einzelkommunikation zwischen volljährigen Funktionsträgerinnen und
Minderjährigen soll auf das organisatorisch notwendige Maß beschränkt sein.
Sexualisierte, diskriminierende oder einschüchternde Inhalte sind untersagt.
Gruppenchatregeln sollen für alle Teilnehmenden sichtbar gemacht werden.
2. Veranstaltungen und Events
Planung & Verantwortung
Es ist für jede Veranstaltung eine primär verantwortliche Awareness-Personen zu
benennen, die als Ansprechpartner während und nach den Events für die Minderjährigen
gilt.
Zudem soll eine transparente Kommunikation gegenüber den Teilnehmenden und auch
gegenüber den Erziehungsberechtigten sichergestellt werden. Dafür soll bei der
verantwortlichen Awareness-Person einen Kontakt zur minderjährigen Person, sowie der
Erziehungsberechtigten hinterlegt sein.
Die Programmgestaltung ist alters- und bedarfsgerecht auszurichten. Darüber hinaus
sollen ausreichend Pausen sowie geeignete Rückzugs- und Schutzräume eingeplant
werden, um die Bedürfnisse aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Veranstaltungsleitungen übernehmen im Rahmen der Veranstaltung die Aufsichtspflicht
für minderjährige Teilnehmende. Minderjährige dürfen insbesondere nachts oder bei
Ortswechseln nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden.
Bei Anmeldungsformaten soll das Alter angegeben werden, um die Veranstaltung
entsprechend besser planen zu können, sofern sich Minderjährige anmelden.
Die zuständige Awareness-Person soll vor Beginn der Veranstaltung namentlich
kommuniziert werden. Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen soll mindestens eine
volljährige und erreichbare Aufsichtsperson dauerhaft vor Ort sein. Für Minderjährige
sollen Notfallkontakte dokumentiert und für den Krisenfall zugänglich aufbewahrt
werden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen soll eine Erreichbarkeit der
Veranstaltungsleitung oder des Awareness-Teams rund um die Uhr gewährleistet sein.
Mehrtägige Veranstaltungen & Fahrten
Im Rahmen mehrtägiger Veranstaltungen sind klare und verbindliche Regelungen zu
Übernachtungsbereichen festzulegen. Eine Gruppenunterbringung von Erwachsenen mit
Minderjährigen soll dabei vermieden werden.
Wenn das nicht gewährleistet werden kann, soll sichergestellt werden, dass eine
gegenseitige Vertrauensbasis besteht, diese Vertrauensbasis muss im Vorhinein von
der*dem Minderjährigen in einem sicheren Raum bestätigt werden.
Zudem muss sichergestellt sein, dass die verantwortlichen Personen zu jeder Zeit
erreichbar sind.
Kein*e Minderjährige*r darf gegen den eigenen Wunsch gemeinsam mit anderen Personen
untergebracht werden. Volljährige Funktionsträger*innen und Minderjährige sollen
grundsätzlich nicht allein gemeinsam untergebracht werden
3. Beteiligung von Minderjährigen
Niederschwellige Beteiligung ermöglichen
Minderjährige sollen uneingeschränkt an politischen Diskussionen und
Entscheidungsprozessen teilnehmen können, dabei soll darauf geachtet werden, dass
politische Gespräche nicht in Räumen geführt werden, die Jugendlichen nicht
zugänglich sind, explizit nicht aufgrund von Kriterien wie Uhrzeit oder Konsum.
Es ist ihnen zu ermöglichen, Anträge einzubringen und Vorstandspositionen
einzunehmen. Verantwortungsträgern ist nahezulegen, Alter und Erfahrung in ihren
Entscheidungsprozessen um Personalfragen zu differenzieren.
Politische Abläufe sind transparent und verständlich zu erklären, sodass alle
Beteiligten ihre Rechte und Einflussmöglichkeiten nachvollziehen können. Die
Beteiligung von Minderjährigen darf sich nicht auf symbolische Formen der Mitwirkung
beschränken.
Politische Inhalte müssen für Jugendliche verständlich nach innen und außen
kommuniziert werden. Deswegen fordern wir den verstärkten Gebrauch von
verständlicher Sprache, um Debatten für ein breiteres Feld zu öffnen.
Der Landesvorstand soll hier mit Beispiel vorangehen und öffentliche Stellungnahmen,
Reden und sonstiger Kommunikation nach Möglichkeit auf Akademische Sprache verzichten
und in einfacher Sprache veröffentlichen.
4. Awareness-Strukturen
Sensibilisierungsmaßnahmen
Es wird empfohlen, regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen zu Schutzthemen
durchzuführen, um alle Beteiligten für relevante Risiken und Verantwortlichkeiten zu
sensibilisieren. Zugleich sollen klar benannte Ansprechpersonen sichtbar und
erreichbar sein, damit Fragen, Unsicherheiten oder Probleme jederzeit adressiert
werden können. Eine offene Feedback- und Fehlerkultur ist zu fördern, die es
ermöglicht, Herausforderungen konstruktiv zu besprechen und daraus zu lernen.
Teilnehmende und Mitarbeitende sollen ausdrücklich ermutigt werden, Unsicherheiten
oder Konflikte anzusprechen, um ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld zu
gewährleisten.
Vertrauenspersonen
Die JSAG empfiehlt, auf Landesebene mindestens eine klar benannte Vertrauensperson
aus dem Awarenessteam zu etablieren, an die sich alle Teilnehmenden bei Fragen,
Unsicherheiten oder Problemen jederzeit wenden können. Diese Vertrauensperson soll
als feste Anlaufstelle für Schutz- und Beteiligungsthemen sichtbar sein und für die
Teilnehmenden leicht erreichbar bleiben. Darüber hinaus sollen die Beschwerdewege
niedrigschwellig, transparent und gut kommuniziert sein, damit Anliegen unkompliziert
und ohne Hemmschwelle vorgebracht werden können. Alle Hinweise und Beschwerden sind
mit höchster Vertraulichkeit zu behandeln, sodass die betroffenen Personen vor
Repressalien oder Stigmatisierung geschützt bleiben. Ergänzend sollte die Möglichkeit
bestehen, in Extremfällen externe Beratung oder Unterstützung hinzuzuziehen, um
fachliche Expertise sicherzustellen und eine unabhängige Begleitung zu ermöglichen.
Umgang mit Verdachtsfällen
Im Umgang mit Verdachtsfällen steht der Schutz der betroffenen Person immer an
oberster Stelle. Jede Form von Hinweis, Beobachtung oder Meldung ist ernst zu nehmen,
ohne vorschnelle Schuldzuweisungen oder eigenmächtige Ermittlungen vorzunehmen.
Stattdessen sind kurze, klar definierte Weiterleitungs- und Entscheidungsstrukturen
einzuhalten, die sicherstellen, dass jeder Fall sachgerecht, verantwortungsvoll und
nachvollziehbar bearbeitet wird. Ziel ist es, die betroffenen Personen zu
unterstützen, Risiken zu minimieren und gleichzeitig die Integrität der Untersuchung
und aller Beteiligten zu wahren. Sollte erwiesenermaßen Fehlverhalten stattgefunden
haben empfehlen wir, einen konsequenten Umgang sowohl verbandsintern als auch
extern.
Des Weiteren soll ein anonymes Meldesystem etabliert werden, über das Verdachtsfälle
oder Gefährdungssituationen niedrigschwellig gemeldet werden können.
Meldungen sollen anonym über QR-Codes oder digitale Formulare möglich sein.
Erfasst werden können z. B. Grenzverletzungen, auffälliges Verhalten oder potenzielle
Gefährdungssituationen. Die Hemmschwelle zur Meldung soll durch einfache und
vertrauliche Nutzung möglichst gering gehalten werden. Die Endstation und zentrale
Anlaufstelle für eingehende Meldungen ist das Awareness-Team, welches die Situation
bewertet, Vorfälle dokumentiert und bei Bedarf weitere Maßnahmen einleitet.
Ergänzend sollen klare Datenschutzregelungen sowie feste Handlungsabläufe definiert
werden, um einen sicheren Umgang mit Meldungen zu gewährleisten
Für das Awareness-Team gilt:
- Ruhe bewahren und betroffene Personen schützen.
- Vorfälle stichpunktartig dokumentieren (Zeit, Ort, Beteiligte, Beobachtung).
- In akuten Gefahrensituationen sind Erziehungsberechtigte, medizinische Hilfe
oder Polizei einzuschalten. - Die Wünsche und Grenzen betroffener Personen sind soweit rechtlich möglich zu
respektieren.
Datenschutz & Dokumentation
Beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist ein besonders sensibler Ansatz
erforderlich. Informationen dürfen nur dann dokumentiert werden, wenn dies für den
Schutz der Betroffenen oder die Bearbeitung eines konkreten Falls notwendig ist. Alle
gespeicherten Daten müssen sicher aufbewahrt und der Zugriff strikt auf befugte
Personen beschränkt werden. Diese Vorgehensweise gewährleistet sowohl die
Vertraulichkeit der Betroffenen als auch die Nachvollziehbarkeit der getroffenen
Maßnahmen, ohne unnötige Daten zu sammeln oder die Privatsphäre zu verletzen.
Anhang
Empfehlung & weiteres Vorgehen
Das Konzept soll nicht als einmalige Richtlinie verstanden werden, sondern
kontinuierlich überprüft, evaluiert und weiterentwickelt werden, um aktuellen
Anforderungen und neuen Herausforderungen gerecht zu werden. Ziel ist es, ein
dauerhaft sicheres, respektvolles und inklusives Umfeld zu schaffen, das sowohl
Schutz garantiert als auch die aktive Beteiligung von Minderjährigen an politischen
Prozessen fördert.
Zudem wollen wir uns auf allen Ebenen dafür Einsetzen, dass Minderjährige beteiligt
und geschützt werden. Hier möchten wir als Landesverband eine Vorreiterrolle sein.
Mit diesem Rahmen legt die Juso-Schüler*innen- und Auszubildenden Gruppe (JSAG) ein
verbindliches Konzept für den Rahmen im Umgang mit Minderjährigen fest. Schutz,
Beteiligung und politische/soziale Selbstorganisation werden dabei als untrennbar
verstanden und sollen landesweit umgesetzt werden.
Erarbeitet von der Juso Schülerinnen- und Auszubildenden-AG (JSAG)
Begründung
Erfolg mündlich.
